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Nr. 10/90

Umfang der besonderen Reinigung ffentliche Straßen, insbesondere bei der An- und Ab- ]£i Erdaushub, Baumaterialien, Bodenvorkommen oder ^Gegenständen oder bei der Abfuhr von Schutt, durch Men oder Zerbrechen von Gefäßen, beim Viehtrieb oder ungewöhnliche Weise verunreinigt, somü3sen s i e von

>en der die Verunreinigung verursacht hat, sofort gerei- 1J dder zusammengekehrte Unrat beseitigt werden. Wird v mrsacher nicht ermittelt, so obliegt dem sonst zur Reini- r \%rpflichteten (§ 1) auch diese außerordentliche Reini-

* § 10 Abwässer

Straßen, insbesondere den Rinnen, Gräben und Kanälen keine Spül-, Haus-, Fäkal- oder gewerbliche Abwässer zu- tet werden. Ebenfalls ist das Ableiten von Jauche, Blut sonstigen schmutzigen oder übel riechenden Flüssigkeiten ,oten Das in den Rinnen, Gräben und Kanälen bei Frost ent- lendeEis ist in der gleichen Weise zu beseitigen wie die durch t oder Schneefall herbeigeführte Glätte.

§11

Geldbuße und Zwangsmittel 'er vorsätzlich oder fahrlässig gegen die §§ 6,6,7,8,9 und ler Satzung oder eine aufgrund der Satzung ergangene voll- ibare Anordnung verstößt, handelt ordnungswidrig im Sin- ies § 53 Abs. 1 Nr. 3 des Landesstraßengesetzes. Eine Ord- gswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 DM indet werden. Das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten iG) vom 19.02.1987 (BGBL I S. 603) findet Anwendung, ie Anwendung von Zwangsmitteln richtet sich nach den ichriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für and-Pfalz.

§12

Inkrafttreten e Satzung tritt am Thge nach ihrer öffentlichen Bekannt ma- g in Kraft, zum gleichen Zeitpunkt tritt die Ortssatzung dieReinigungund Reinhaltung öffentlicher Straßen, Wege Plätze in der Gemeinde außer Kraft. iofen, 01. März 1990 igemeinde Stahlhofen Ortsbürgermeister

Hinweis

iäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz 0-voml4.12.1973 (GVBL S. 419), BS 20 20-1, wird auf fol- is hingewiesen:

Verletzung der Bestimmungen über ie Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 1 .1 GemO) und

e Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen les Ortspmeinderates (§ 34 GemO) beachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die- 'ffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich- der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, ad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht len ist.

gemeinde Stahlhofen Ortsbürgermeister

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Stahlhofen vom 02.03.1990

haltsplan/Haushaltssatzung 1990einstimmig verabschie-

|esamtvolumen von 699.600 DM weist der Haushalt 1990 Pjervon entfallen in Einnahmen und Ausgaben jeweils aus- £ en auf den Verwaltungshaushalt 519.500 DM und auf «rmogenshaushalt 180.000 DM. Eine Kreditaufnahme ist emgeplant. Die Steuersätze werden wie folgt festgesetzt:

Jdsteuer A ..'. 220%

K?» 8 . 240%

lteu er. 280 %

iuer:

..36 DM

uf Hund . 54 DM

weiteren Hund. 72 DM

?] l fl^>i neQtwä3serun £ sante ^ fl* 1 Verkehrsanlagen be- r u pro Quadratmeter Verkehrsfläche.

Ergänzend zu diesen Eckdaten des Haushaltes 1990 wurde dem

Rat ein Vorbereicht zum Haushaltsplan vorgelegt, der zum ei­nen Rückschau hielt auf das Haushaltsjahr 1989 und zum ande­ren den Stand des Jahres 1990 prognostizierte. Für das abgelau­fene Haushaltsjahr 1989 wurde vermerkt, daß die Ortsgemein­de Stahlhofen schuldenfrei bleibt und über einen Rücklagen­stand von ca. 187.000 DM verfügt. Unerwartet hohe Überschüs­se im Wirtschaftsbetrieb Forst (+ 46.000 DM), erzielte Grundstückserlöse sowie die Verlagerung der Maßnahme zur Friedhofserweiterung ins Haushaltsjahr 1990 trugen zu einer verbesserten finanziellen Situation im Vergleich zum Haus­haltsplan 1989 bei Statt der ursprünglich eingeplanten Rückla­genentnahme von 440.500 DM wurden lediglich 377.000 DM in Anspruch genommen.

Der Verwaitungshaushalt 1990 wird nach den Vorausberech­nungen der Verwaltung mit einem um 9.500 DM niedrigeren Vo­lumen als im Vorjahr abschließen. Als Ursachen hierfür wurden ein verminderter Überschuß im Wirtschaftsbetrieb Forst sowie verminderte Einnahmen im Sektor »Steuern, allgemeine Zuwei­sungen und Umlagen« benannt. Bei Gegenüberstellung sämtli­cher Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes verbleibt ein Überschuß von 45.500 DM (1989:86.000 DM), der dem Vermögenshaushalt zugeführt wird und gleichzeitig die freie Finanzspitze für 1990 darstellt. Diese freie Finanzspitze garantiert der Ortsgemeinde neben dem Rücklagenbestand und der Schuldenfreiheit eine solide Leistungsfähigkeit, die nach den Berechnungen des Finanzplanes auch in den kommenden Jahren anhält.

Vermögenshaushalt

Im Haushalt 1990 werden 180.000,- DM bereitgestellt, um die folgenden Vorhaben und Ausgaben realisieren zu können:

1. Restkosten für den Umbau des Bürgermeister­

amtes zu einer Poststelle . 1.000,-DM

2. Zuweisung an den Sportverein für die Errichtung

einer Flutlichtanlage . 10.000,- DM

3. Zuschüsse für private Dorfemeuerungs-

maßnahmen. 1.000,- DM

4. Erschließung »Im oberen Wiesengrund«,

II. TM (Baustraßenerrichtung) -

Restkosten. 6.000,-DM

5. Pflasterung der Straße

»Im Flachsbruch«. 18.000,- DM

6. Friedhofserweiterung und

-Verschönerung . 70.000,-DM

7. Ausbau der Tbilette für den Jugendraum sowie Ausbau des Dachgeschosses in der

ehern. Schule. 15.000,-DM

8. Bau einer Gerätehalle

- Restkosten. 45.000,- DM

- Erstausstattung. 5.000,- DM

9. Ausbau von Wirtschaftswegen. 10.000,- DM

Zur Finanzierung dieses Ausgabenkataloges stehen die folgen­den Einnahmen bereit:

1. Rückflüsse von Darlehen. 1.260,- DM

2. Grundstückserlöse. 66.000,-DM

3. Investitionsschlüsselzuweisung. 3.000,- DM

4. Zuführung vom Verwaltungshaushalt. 45.500,-DM

5. Rücklagenentnahme. 65.260,- DM

Ausblick 1990 -1992

Nach den derzeitigen Überlegungen beschränkt sich die Investi­tionstätigkeit der Ortsgemeinde in den kommenden Jahren auf die Fertigerschließung des Baugebietes »Im oberen Wiesen­grund«, II. TM.

Spielgelbild der dauernden Leistungsfähigkeit der Ortsgemein­de sind die freien Finanzspitzen der jeweiligen Haushaltsjahre:

1990 Ü 46.000,- DM

1991 - Ü 58.000,- DM

1992 - Ü 59.000,- DM

1993 Ü 61.000,- DM

Änderung der Hauptsatzung beschlossen Einkommensteuerrechtliche Änderungen zum 01.01.1990 ga­ben den Anstoß für die Erarbeitung einer Satzung zur Ände­rung der Hauptsatzung mit dem Ziel, die für den Ortsbürger­meister zu erwartenden Einnahmeeinbußen zu kompensieren. In diesemZusammenhang wurde alsdann auch die Höhe des Sit­zungsgeldes für die Ratsmitglieder auf 15 DM pro Sitzung neu festgesetzt. Nach der Vorlage des Satzungsentwurfes bei der Kreisverwaltung folgt im Rahmen einer öffentlichen Bekannt­machung die vollständige Bekanntgabe des Satzungstextes.