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Bekanntmachung
Lnffpnleeung des Liegenschaftskatasters gemäß § 3 Ka- Stz vom 7. Dezember 1959 (GVB1. S. 243,1960 S. 29), zu- Llndert durch Landesgesetz vom 23. Dezember 1977 jlS 459), BS 219-10
iegenschaftskataster der Gemeinde Niedererbach Ge- „me Niedererbach ist aus Anlaß der Aufstellung des auto- pen Liegenschaftskatasters erneuert worden.
Lgbnisse der Erneuerung werden anstelle einer besonde- iitteilung durch Offenlegung der Flurkarten und des auto- lierten Liegenschaftskatasters in den Diensträumen des Iteramtes Montabaur, Schloßweg 6, vom 15. März bis 14. _|1990 während der Dienststunden von 8.00 bia 12.00 Uhr (Grundstückseigentümern und den Inhabern grundstücks- fier Rechte bekanntgegeben.
Ablauf der Offenlegungsfrist treten die in das Liegen- ftskataster übernommenen Angaben an die Stelle der bis* »Angaben des Liegenschaftskatasters.
Rechts behelfsbelehrung q die in das Liegenschaftskataster übernommenen Anga- bn innerhalb eines Monats nach Beendigung der Offenle- ■Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei Ehen genannten Kataster amt schriftlich oder zur Niederst einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerrist die Widerspruchsfrist (Satz l)nur gewahrt, wenn der [sprach noch vor dem Ablauf dieser Frist bei der Behörde tagen ist.
ibaur, den 28. Februar 1990 El) Katasteramt
öffentliche Bekanntmachung
fchste Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach fin-
! Freitag, 16. März 1990, um 20.00 Uhr in der Dorfgemein- shalle statt, irdnung:
| Sittiche Sitzung
euehmigung der Niederschrift über die Sitzung des rtsgemeinderates vom 21.02.1990 eratungund Beschlußfassung über den Entwurf der atzung zur Erhebung einmaliger Beiträge für öffentli- ie Verkehrsanlagen
eratungund Beschlußfassung über die Haushaltssat- mg/deu Haushaltsplan 1990
eratungund Beschlußfassung über die Beteiligung der irbandsgemeinde an den Sozialhilfeaufwendungen für Länder, bei denen das Asylverfahren endet rcatungund Beschlußfassung über den Wasseran- hluß Friedhof
pratung und Beschlußfassung über die Erneuerung ei- B |r Lautsprecheranlage für die Friedhofshalle äratungund Beschlußfassung über die Nachpflanzung | Baumen im Orts- und Außenbereich pratungund Beschlußfassung über die Erweiterung ^ raße eD k eleUC k tUQg ™ ^ er Eisenbahn- und Stein-
^Lungüber den Ausbau von Radfahrwegen rivif 8 ® e3C ^l u ßfas3ung über die Vergabe gärt- n j er Arbeiten sowie der Arbeiten für den Bau eines Rietzes im Baugebiet »Hehlberg«
itöffentliche Sitzung
hach, 6,3.1990
^Bürgermeister
Tfermine Fraktionssitzungen:
SPD-Fraktion und WG Zey: Donnerstag, 15.03.1990,20.00 Uhr, Bürgermeisterdienstzimmer
FWN-Fraktion: Montag, 12.03.1990, 20.00 Uhr, Pfarrheim.
Freiwillige Feuerwehr Niedererbach Jahreshauptversammlung
Zur diesjährigen J ahreshauptversammlung laden wir hiermit alle Mitglieder, Freunde und Gönner für Samstag, 10. März 1990, abends um 19.30 Uhr in unseren Sozialraum im Feuerwehrgerätehaus herzlich ein. Auf der Tagesordnung stehen u.a. Neuwahlen.
SV 1920 Niedererbach e.V.
Am Sonntag, 11.3.1990, beginnt die Rückrunde für die 1. M ann- schaft mit einem Heimspiel gegen Horressen II, Spielbeginn: 16.00 Uhr.
JSG
Die B-Jugend spielt um 16.00 Uhr am 10.3.1990 in Neustadt.
_ Nomborn __
öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nombora für das Jahr 1990 vom 2.3.1990 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 23.2.1990 hiermit bekanntgemacht wird
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf. 538.000,-DM
in der Ausgabe auf. 538.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf. 168.000,- DM
in der Ausgabe auf. 168.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. -
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf. •
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer.
a) für die land- und forstwirtschaftlich«! Betriebe
(Grundsteuer A). 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund . 30,-DM
für den zweiten Hund. 40,- DM
für jeden weiteren Hund. 50,-DM
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.
II.
Genehmigung der Hausbaltssatzung Gegen die Hausbaltssatzung der Ortsgemeinde Nombom für das Haushaltsjahr 1990 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
5430 Montabaur, 23.2.1990 (S.) Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1, Az. 029/901-10 Im Aufträge: Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.3.1990 bis 21.3.1990, während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Nomborn, 2.3.1990 Ortsgemeindeverwaltung Nombom Brach, Ortsbürgermeister

