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Montabaur

Seite 12

Beiträge für einzelne Verkehrsanlagen Die Ortsgemeinde Gackenbach erhebt abweichend von den §§ 13 und 14 KAG Beiträge für einzelne oder Abschnitte von öf­fentlichen Verkehrsanlagen nach § 42 Abs. 11 KAG.

§2

Mafistab

1. Maßstab ist die Geschoßfläche (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 KAG, § 6 KAVO).

2. In Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten werden die Grundmaßstabsdaten nach Abs. 1 um 20 % erhöht; das glei­che gilt für ausschließlich gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzte Grundstücke in sonstigen Bauge­bieten. Bei teilweise gewerblich, industriell oder ähnlicher Weise genutzten Grundstücken (gemischt genutzte Grund­stücke) in sonstigen Baugebieten erhöhen sich die Grund­maßstabsdaten um 10 %.

§3

Tiefenmäßige Begrenzung der Grundstücksflüche Als tiefenmäßige Begrenzung der beitragspflichtigen Grund­stücksflächen nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 KAG werden 50 m festge­legt.

§4

InkrafttreteniAufierkrafttreten

1. Diese Satzung tritt rückwirkend ab 16. Mai 1986 in Kraft.

2. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Aus­baubeiträgen vom 07. Oktober 1987 außer Kraft.

Gackenbach, 23.02.1990

(S.) Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), BS 2020-1, wird auf fol­gendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

b) die Einberufung und die Ihgesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 5430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Ortsgemeinde Gackenbach Weidenfeller, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Jahr 1990 vom 27.2.1990 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- ordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) fol­gende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 21.2.1990 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf. 485.000,- DM

in der Ausgabe auf. 486.000,- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf. 600.600,- DM

in der Ausgabe auf. 500.600,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 88.700,- DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf. -

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A). 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb d Gemeindegebietes gehalten werden: 68

für den ersten Hund . .

für den zweiten Hund.

§4 . 72, ' Dl

für jeden weiteren Hund

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanli trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-wi vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) erforderliche Genehmii ? folgenden Tfeilen der Haushaltssatzung der Gackenbach für das Haushaltsjahr 1990 wird hiermiterteili Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 88 700-rtiu 6430 Montabaur, 21.2.1990 ^

(S.) Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1, Az. 029/901-10 Im Aufträge: Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.3.19901 21.3.1990, während der allgemeinen Dienststunden im Hattj in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. 1

Gackenbach, 27.2.1990 Ortsgemeindeverwaltung Gackenbach Weidenfeiler, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzun g des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bl nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung bei den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Gsi bach oder der Verbandsgemeindeverwaltung tend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gememdeordnun» 1 Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419 , 2020-1) zuletzt geändert durch das 22.07.1988 (GVBL S. 136).

Arbeitsgemeinschaft Kultur (AKU) im Westerwald d| Kultur für Kurze

Am 30.6. veranstalten wir wieder gemeinsam mit der Jugt Pflegerin der VG Montabaur unser großes Kinderkulturfed Wildpark Gackenbach. Die Vorbereitungen sind I laufen. Alle Helfer sind zum IVeff am Freitag, 16.3., 19.30 Uli der Grundschule Horbach/Gackenbach willkommen. Weiq Infos bei Uli Schmidt, Oberelbert, Tbl. 02608/636.

Horbach

Spvgg. Horbach

Am Wochenende finden folgende Spiele statt: Samstag, 10.3.1990: AH Eigendorf AH Horbach Sonntag, 11.3.1990: Montabaur II Horbach I um 16.0011] die II. Mannschaft hat spielfrei.

Hübingen

öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Hübingen fi amDonnerstag, 15. März 1990,um 19.30 Uhr, imGemeindr statt.

Tagesordnung:

I. öffentliche Sitzung

1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des j

Rates vom 11.01.1990 ,1

2. Beratung und Beschlußfassung über die Art der H»I

zungsanlage in der Buchfinkenlandhalle 1

3. Beratung und Beschlußfassung über die Gestaltung^ Buswartehäuschens

4. Beratung und Beschlußfassung über die Beteilig 1 Verbandsgemeinde an den SozialhilfeaufwendungöJ Ausländer, bei denen das Asylverfahren endet

6. Beratung und Beschlußfassung über den Eatvm^ Satzung zur Erhebung einmaliger Beiträge für öffi* che Verkehrsanlagen t

6. Beratung und Beschlußfassung über die Tfeilnabn»^ Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden«