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ne des Sitzungsgeldes für dielteilname der Ratsmit- iJErhöh^g itzun gen und Ausschußsitzungen wurde mehr-
S äI heelebnt. Weiterhin bekommen nun die Ratsmitglie- cb j. Silnahme an Ortsgemeinderat9sitzungen und Aus- teSS 10,00 DM pro Sitzung.
hme von Sozialhilfeaufwendungen durch die Verbands- ^Montabaur für Ausländer, bei denen das Asylverfah-
A^länder die den Status als Asylbewerber verlieren und hin Hilfe'zumLebensunterhalt in Anspruchnehmen müs- i^fwundsätzlicb die Ortsgemeinde verpflichtet 25 % der lSt dem Land zu erstatten. Die verbandsgemeinde Montage? nun von ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese bn zu übernehmen. Der Verbandsgemeinderat hatte dies Euin seiner Sitzung am 14.12.1989 beschlossen und die entbanden Haushaltsmittel für 1990 bereitgestellt. Der Orts- biderat stimmte nun dieser Regelung einstimmig zu.
ie Satzung Uber die Erhebung einmaliger Beiträge für öf- Lhe Verkehrsanlagen verabschiedet
lerbandsgemeindeverwaltung hatte dem Rat eine neue Sat- liiber die Erhebung einmaliger B eiträge für öffentliche Verlagen vorgelegt. Die derzeit geltende Satzung aus dem £ 1987 stimmt nach neuester höchstrichterlicher Recht- Ichung nicht mehr mit der geltenden Rechtslage überein, jrwm die Verabschiedung einer neuen Satzung, die der Rat limmig befürwortete, erforderlich. Nach Vorlage bei der Iverwaltung wird die Satzung in einer der nächsten Ausga- Ls Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.
huß für die Fastnacht
Msgemeinderat beschloß, der Feuerwehr einen Zuschuß in äoiievon 300 DM und dem M öhnenclub einen Zuschuß in Höhe sSlOO DM für die Fastnacht im Jahre 1991 zu gewähren.
aufnahme mit der Gemeinde Theuma in der DDR tsgemeinderat beschloß, daß mit der Gemeinde Theuma jer DDR auf kommunaler Ebene Kontakte auf genommen Jen sollen. Der Ortsbürgermeister wird sich nun mit der Ge- jjde Theuma in Verbindung setzen, um weitere Schritte für Mögliche Partnerschaft aufzunehmen.
öffentliche Bekanntmachung [ler Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf
für das Jahr 1990 vom 23.2.1990
I.
Drtsgemeinderat hat aufgrund des §§ 95 ff. der Gemeinde- pg für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) fol- & Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung Tpeiäverwaltung Montabaur, als Aufsichtsbehörde vom jl990 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 wird im ßltungshaushalt
i Einnahme auf. 964.000,--DM
t Ausgabe auf. 964.000,--DM
jSgenshaushalt
t Einnahme auf. 228.000,- DM
[Ausgabe auf. 228.000,-- DM
setzt.
§2
üen festgesetzt:
pr Gesamtbetrag der Kredite auf . 0,00 DM
P Gesamtbetrag der Verpflichtungs- oächtigungen auf. 0,~ DM
... - § 3
I persatze für die Gemeindesteuern werden für das Hausahr wie folgt festgesetzt: rundsteuer
(4?? d* e und forstwirtschaftlichen
‘^“(Grundsteuer A). 220 v. H.
“ „ u Grun dstücke (Grundsteuer B). 240 v. H.
"erbesteuer
Fh Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 280 v. H.
Ä teuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge- T üegebietes gehalten werden:
rS™ erst ? nHund . 36,- DM
zweiten Hund . . 64,- DM
den weiteren Hund. 72 ,--DM.
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,60 DM pro qm Verkehrsfläche.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Welschneudorf für das Haushaltsjahr 1990 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Ge- meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
6430 Montabaur, 16.2.1990
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Auftrag*: Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 5.3.1990 bis 14.3.1990 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Welschneudorf, 23.2.1990 Ortsgemeindeverwaltung Welschneudorf (S.) Heiden, Ortsbürgermeister
Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist imbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Welschneudorf oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1), zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVBL S. 136).
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GELBACHHOHEN
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Der CDU-Gemeindeverband Montabaur veranstaltet am 31. März 1990, ab 14.00 Uhr in der Vogelsang- halie in Heiligenroth seinen traditionellen Seniorennachmitt. Hierzu laden wir Sie recht herzlich ein und bitten tun Ihre Anmeldung bis zum 24.3.90 an:
Renate Daubach, Untershausen, Tbl. 02602/4757.
Dort erfahren Sie auch Einzelheiten über den Fahrdienst zu der Veranstaltung.
_ Daubach _
öffentliche Bekanntmachung
Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach findet am Mittwoch, 7. März 1990, um 19.30 Uhr im Rathaus statt.
I. öffentliche Sitzung:
1. Genehmigung der Niederschrift vom 01.02.1990 (öffentlicher Tbil)
2. Beratung und Beschlußfassungüber den Entwurf der Sat- zungüber die Er hebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen
3. Beratung über ein Angebot der Kleinkunstbühne »Mons Tbbor«
4. Beratung und Beschlußfassungüber die Teilnahme an dem Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« 1990
6. Beratung und Beschlußfassung über den Zuschußantrag der Gelbachtaler Sportfreunde e.V. zur Errichtung einer Flutlichtanlage auf dem Sportplatzgelände in Stahlhofen
6. Auftragsvergabe über das Abschieben von Grünflächen an den Rändern der geteerten Feldwege in Daubach
7. Verschiedenes
II. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Grundstücksangelegenheit
2. Verschiedenes Daubach, den 26.2.1990 Hahn, Ortsbürgermeister
Biotop-Pflege am Krahbeul
Der Westerwald-Verein Daubach will auch in diesem Jahr dafür sorgen, daß der Bestand seltener Pflanzen am Krahbeul erhalten bleibt. Aufkommende Hecken sollen deshalb wieder etwas zurückgeschnitten werden.

