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Nr. 9/90

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^tabaur^

Forstung von Brachland

j-Ortsgemeinderat stimmte im Grundsatz dafür, die Ifeilflä- o »Id der Weidbitz« und »Unter dem Despel« aufzuforsten, s Forstamt soll einen Kostenvoranschlag erstellen und die ge eines angemessenen Zuschusses von seiten des Landes habklärea.

I zur Breitbandverkabelung

b Verbandsgemeindeverwaltung wurde gebeten, umgehend {Gasversorgung Westerwald zur Stellungnahme aufzufor- L ob im Rahmen der Verkabelung gleichzeitig die G asleitun- | mit verlegt werden können.

jahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« tOrtsgeroemderat beschloß einstimmig, im Jahre 1990 an j Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« teilzuneh-

i Ausgabe

880,-DM) g

3.645,-Dl i 6.000,-D]J 8.000,-B 6.000,-Bll 2.000,-Bs

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nähme von Sozialhilfeauf Wendungen durch die Verbands-

{ leinde Montabaur für Ausländer, bei denen das Asylverfah-

Ausländer, die den Status als Asylbewerber verlieren und Lrhin Hilfe zum Lebensunterhalt in Anspruch nehmen müs-

t ist grundsätzlich die Ortsgemeinde verpflichtet, 26 % der ten dem Land zu erstatten. Die Verbandsgemeinde Monta- r hat nun von ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Ko- S zu übernehmen. Der Verbandsgemeinderat hatte dies be- jinseiner Sitzung am 14.12.1989 beschlossen und die ent­senden Haushaltsmittel für 1990 bereitgestellt. Der Orts- Eeinderat stimmte nun dieser Regelung zu.

ae Satzung Uber die Erhebung einmaliger Beiträge fUr öf- Biche Verkehrsanlagen verabschiedet lerbandsgemeindeverwaltunghatte dem Rat eine neue Sat- [über die Erhebung einmali ger Beiträge für öffentliche Ver- lanlagen vorgelegt. Die derzeit geltende Satzung aus dem i 1987 stimmt nach neuester höchstrichterlicher Recht- hung nicht mehr mit der geltenden Rechtslage überein, jerwar die Verabschiedung der neuen Satzung, die der Rat nig befürwortete erforderlich. Nach Vorlage bei der (Verwaltung wird die Satzung in einer der nächsten Ausga- Bes Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.

öffentliche Bekanntmachung Üer Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach

für das Jahr 1990 vom 23.2.1990

i.

[Irtsgemeinderat hat aufgrund des §§ 96 ff. der Gemeinde- ngfürRheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) fol- fcHaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung Treiaverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom |990 hiermit bekanntgemacht wird:

B §1

Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 wird im jütungshaushalt

[Einnahme auf. t . . .. 608.000,- DM

Bet Ausgabe au f.. 608.000,- DM

Igenshaushalt

(Einnahme auf. 243.000,- DM

(Ausgabe auf. 243.000,-- DM

§2

(den festgesetzt:

r Gesamtbetrag der Kredite auf. 0,- DM

r Gesamtbetrag der Verpflichtungs- hachtigungen auf-. 0,-DM

^ §3

uersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus- p wie folgt festgesetzt: jiinasteuer

Iw un< * f° r9 t wirtschaftlichen

jmebe (Grundsteuer A). 220 v.H.

^^^^üstücke (Grundsteuer B). 240 v. H.

jch Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v. H.

n^ n ^ Steuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge- j Nietes gehalten werden:

1 er sten Hund. 40 - DM

.so !-dm

f . jeden weiteren Hund. 120,- DM.

Der Ober flächen ent wässerungs an teil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

H.

Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach für das Haushaltsjahr 1990 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Ge- meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.

6430 Montabaur, 19.2.1990

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge Ruff

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 6.3.1990 bis 14.3.1990 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Großholbach, 23.2.1990 Ortsgemeindeverwaltung Großholbach (S.) Röther, Ortsbürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist imbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Großhol­bach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gel­tend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1), zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVB1. S. 136).

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung 1988 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 15.2.1990 der Ortsgemeinde Groß­holbach für das Haushaltsjahr 1988

I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des Ergebnisses:

Soll-Einnahmen 571.283,32 701.116,26 1.272.398,68

+ Neue Haushalts­einnahmereste 0,00 216.000,00 216.000,00

Summe bereinigte

Soll-Einnahmen 571.283,32 917.116,26 1.488.398,68

Soll-Ausgaben 571.283,32 917.116,26 1.488.398,68

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben 571.283,32 917.116,26 1,488.398,58

Überschuß/Fehlbetrag -,- v- v

Festgestellt: Montabaur, 4.4.1989 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

II. Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1988 aufge­stellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird be­schlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge- meinde für das Haushaltsjahr 1988 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehr­ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh­migt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

Ortsbürgermeister Röther sowie Ortsbeigeordneter Quirmbach nehmen an der Beratungund Beschlußfassung wegen Sonderin­teresse gemäß § 221 GemO nicht teil.

HL

Öffentliche Bekanntmachung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt vom 5.3.1990 bis 14.3.1990 während der allgemeinen Dienst­stunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. Großholbach, 23.2.1990

Ortsgemeindeverwaltung Großholbach (S.) Röther, Ortsbiir- germ.

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