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^tabaur^
Forstung von Brachland
j-Ortsgemeinderat stimmte im Grundsatz dafür, die Ifeilflä- o »Id der Weidbitz« und »Unter dem Despel« aufzuforsten, s Forstamt soll einen Kostenvoranschlag erstellen und die ge eines angemessenen Zuschusses von seiten des Landes habklärea.
I zur Breitbandverkabelung
b Verbandsgemeindeverwaltung wurde gebeten, umgehend {Gasversorgung Westerwald zur Stellungnahme aufzufor- L ob im Rahmen der Verkabelung gleichzeitig die G asleitun- | mit verlegt werden können.
j„ahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« tOrtsgeroemderat beschloß einstimmig, im Jahre 1990 an j Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« teilzuneh-
i Ausgabe
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nähme von Sozialhilfeauf Wendungen durch die Verbands-
{ leinde Montabaur für Ausländer, bei denen das Asylverfah-
Ausländer, die den Status als Asylbewerber verlieren und Lrhin Hilfe zum Lebensunterhalt in Anspruch nehmen müs-
t ist grundsätzlich die Ortsgemeinde verpflichtet, 26 % der ten dem Land zu erstatten. Die Verbandsgemeinde Monta- r hat nun von ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Ko- S zu übernehmen. Der Verbandsgemeinderat hatte dies be- jinseiner Sitzung am 14.12.1989 beschlossen und die entsenden Haushaltsmittel für 1990 bereitgestellt. Der Orts- Eeinderat stimmte nun dieser Regelung zu.
ae Satzung Uber die Erhebung einmaliger Beiträge fUr öf- Biche Verkehrsanlagen verabschiedet lerbandsgemeindeverwaltunghatte dem Rat eine neue Sat- [über die Erhebung einmali ger Beiträge für öffentliche Ver- lanlagen vorgelegt. Die derzeit geltende Satzung aus dem i 1987 stimmt nach neuester höchstrichterlicher Recht- hung nicht mehr mit der geltenden Rechtslage überein, jerwar die Verabschiedung der neuen Satzung, die der Rat nig befürwortete erforderlich. Nach Vorlage bei der (Verwaltung wird die Satzung in einer der nächsten Ausga- Bes Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.
öffentliche Bekanntmachung Üer Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach
für das Jahr 1990 vom 23.2.1990
i.
[Irtsgemeinderat hat aufgrund des §§ 96 ff. der Gemeinde- ngfürRheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) fol- fcHaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung Treiaverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom |990 hiermit bekanntgemacht wird:
B §1
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 wird im jütungshaushalt
[Einnahme auf. t . . .. 608.000,- DM
Bet Ausgabe au f.‘. 608.000,- DM
Igenshaushalt
(Einnahme auf. 243.000,- DM
(Ausgabe auf. 243.000,-- DM
§2
(den festgesetzt:
r Gesamtbetrag der Kredite auf. 0,- DM
r Gesamtbetrag der Verpflichtungs- hachtigungen auf-. 0,-DM
^ §3
uersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus- p wie folgt festgesetzt: jiinasteuer
Iw un< * f° r9 t wirtschaftlichen
jmebe (Grundsteuer A). 220 v.H.
^^^^üstücke (Grundsteuer B). 240 v. H.
jch Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v. H.
■n^ n ^ Steuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge- j„ Nietes gehalten werden:
1 er sten Hund. 40 - DM
.so !-dm
f . jeden weiteren Hund. 120,- DM.
Der Ober flächen ent wässerungs an teil für Verkehrsanlagen beträgt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.
H.
Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach für das Haushaltsjahr 1990 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Ge- meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
6430 Montabaur, 19.2.1990
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge Ruff
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 6.3.1990 bis 14.3.1990 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Großholbach, 23.2.1990 Ortsgemeindeverwaltung Großholbach (S.) Röther, Ortsbürgermeister
Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist imbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Großholbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1), zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVB1. S. 136).
öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltsrechnung 1988 und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 15.2.1990 der Ortsgemeinde Großholbach für das Haushaltsjahr 1988
I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des Ergebnisses:
Soll-Einnahmen 571.283,32 701.116,26 1.272.398,68
+ Neue Haushaltseinnahmereste 0,00 216.000,00 216.000,00
Summe bereinigte
Soll-Einnahmen 571.283,32 917.116,26 1.488.398,68
Soll-Ausgaben 571.283,32 917.116,26 1.488.398,68
Summe bereinigte
Soll-Ausgaben 571.283,32 917.116,26 1,488.398,58
Überschuß/Fehlbetrag -,- v- v
Festgestellt: Montabaur, 4.4.1989 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1988 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge- meinde für das Haushaltsjahr 1988 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.
Ortsbürgermeister Röther sowie Ortsbeigeordneter Quirmbach nehmen an der Beratungund Beschlußfassung wegen Sonderinteresse gemäß § 221 GemO nicht teil.
HL
Öffentliche Bekanntmachung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt vom 5.3.1990 bis 14.3.1990 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. Großholbach, 23.2.1990
Ortsgemeindeverwaltung Großholbach (S.) Röther, Ortsbiir- germ.
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