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Nr. 9/90
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Kerburg, den 19.2.1990 IKulturamtsvorsteber:
Vereiaering Girod-Klelaholbach
reis für alle Ortsvereme: idas Ständchen anläßlich des 60. Geburt**
(ermeisters treffen sich alle Orts vereine a £^q UnSeres0rts - pünktlich um J 9.30 Uhr am FeueS^ San ? 8ta & dem Um eine zahlreiche Beteiligung wateten 8U8 * Gi ‘
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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates GÖrgeshausen vom 14.02.1990
lacht zum Verkauf von gewichtsvermessendem Industrie- lergeben
Immigbeschloßder Ortsgemeinderat, demForstamt Wall- 1 den Auftrag zum Verkauf von gewichtsvermessendem jtrieholz zu erteilen. Zuvor hob der Ortsgemeinderat sei- Beschluß vom 17.10.1989 auf, bei dem damals ir- weise die Vollmacht verwehrt wurde.
ne von Sozialhilfeauf Wendungen durch die Verbands- nde Montabaur für Ausländer, bei denen das Asylverfah- |det
ir, die den Status als Asylbewerber verloren und IhinHilfezumLebensunterhalt in Anspruch nehmen müs- grundsätzlich die Ortsgemeinde verpflichtet, 26 % der i dem Land zu erstatten. Die Verbandsgemeinde Monta- |iat nun von ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese i zu übernehmen. Der Verbandsgemeinderat hatte dies hin seiner Sitzung am 14.12.1989 beschlossen und die ent- jenden Haushaltsmittel für 1990 bereitgestellt. Der Orts- pderat stimmte nun dieser Regelung mehrheitlich mit 7 nen bei 3 Gegenstimmen zu.
jhtung der Kirmes 1990
le Ausrichtung der irmes 1990 wurde nur ein Angebot ab- |n. Der Ortsgemeinderat beschloß, dem Sportverein iWeißGörgeshausen« die Ausrichtungder Kirmes für das 1990 in der Löwensteinhalle zu übertragen.
Satzung Uber die Erhebung einmaliger Beiträge für jjche Verkehrsanlagen verabschiedet |bandsgemeindeverwaltunghatte dem Rat eine neue Sat- r die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Vertagen vorgelegt. Die derzeit geltende Satzung aus dem J986 Stimmt nach neuester höchstrichterlicher Recht- ng nicht mehr mit der geltenden Rechtslage überein, bar die Verabschiedung der neuen Satzung, die der Rat Jitlichbei 5 Ja-Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 3 Ent- ■pu befürwortete, erforderlich. Nach Vorlage bei der rwaltung wird die Satzung in einer der nächsten Ausga- | Wochenblattes öffentlich bekanntgemacht.
M.G.V. »Coucordia« GÖrgeshausen aste Chorprobe findet am 6. März, um 20.00 Uhr statt, per bevorstehenden Auftritte wird um vollzähliges Er-
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Großholbach
Bericht über die Sitzung des |Ortsgemeinderates Großholbach vom 15.02.1990
Sehnung 1988 beschlossen und Entlastung für da Nähr 1988 erteilt
"lehmigung einer Niederschrift über eine vorangegai Sitzung beschloß der Ortsgemeinderat die von der Vei üeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjah
1988 auf gestellte Jahresrechnung. Gleichzeitig wurde beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1988 Entlastung zu erteilen.
Haushaltssatzung/Haushaltsplan 1990einstimmig verabschiedet
Unter Tagesordnungspunkt 3 stand die Verabschiedung der Haushaltssatzung/des Haushaltsplanes 1990 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Gemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterungen zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmungzum Haushaltsplan/der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 1990. Die Haushaltssatzung 1990, die die summarische Zusammenfassung des Haushalts darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt:
EinnahmenAusgaben . je 608.000 DM
Vermögenshaushalt:
Einnahmen/Ausgaben . je 243.000 DM
Kreditaufnahme und Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.
Die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A. 220 %
Grundsteuer B. 240 %
Gewerbesteuer. 300 %
Hundesteuer:
für den 1. Hund. 40,00 DM
für den 2. Hund. 80,00 DM
für jeden weiteren Hund. 120,00 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen für das Haushaltsjahr 1990enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Großholbach für das Jahr 1990 vom 23.02.1990
Der Ortsgemeinderat bat aufgrund des §§ 96 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 19.02.90 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf. 608.000,- DM
in der Ausgabe auf. 608.000,-- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf. 243.000,- DM
in der Ausgabe auf. 243.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 0,-DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf. 0,-DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus
haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A). 220 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v. H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v. H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund. 40,-- DM
für den zweiten Hund. 80,- DM
für jeden weiteren Hund. 120,- DM
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Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,60 DM pro qm Verkehrsfläche.
Hinweis:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 6.3.90 bis 14.3.90 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Der am 17.2.1989 verabschiedete Haushalt des Jahres 1989 mußte korrigiert werden durch die am 17.11.1989 beschlossene Nachtragshaushaltssatzung.
V.

