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Montabaur

Seite 18

Abwassersituation im Bereich des Ortsverbandes »Buchfinken­land« und die Verbesserung des Kindergartenangebotes im Buchfinkenland.

Ich würde mich freuen, wenn viele Mitglieder an dieser wichti­gen Versammlung teilnehmen würden.

Weltgebetstag der Frauen

In diesem J ahr findet der Weltgebetstag der Frauen am Freitag, dem 2.3.1990, um 19.30 Uhr in der kath. Pfarrkirche in Gacken­bach statt. Er steht unter dem Thema: »Unsere Hoffnung - Ge­rechtigkeit für alle«. Die Gebetsordnungkommt von den Frauen aus der Tschechoslowakei, die gerade in den Zeiten der Neuorien­tierungin Osteuropa unsere Unterstützung im Gebet besonders benötigen.

Alle Erwachsenen und Jugendlichen sind zu diesem ökumeni­schen Gottesdienst herzlich eingeladen.

Bedarf an Schlagabraum anmelden Das Forstrevier Gelbachtal bittet die Bürger von Holler, Stahl­hofen, Untershausen, Montabaur-Gelbachtal ihren Bedarf an Schlagabraum bis zum 02.03.1990 unter der Tfelefon-Nr. 02602/90741 anzumelden.

Daubach

öffentliche Bekanntmachung

Die gern. §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) BS 2020-1) jährlich einzuberufende Bürgerversammlung findet in der Ortsgemeinde Daubach am

Mittwoch, 14. März 1990, um 19.30 Uhr im Saal der Gaststätte »Eulenstube« statt.

Tagesordnung:

1. Bericht des Ortsbürgermeisters über aktuelle Fragen aus dem örtlichen Bereich

2. Bericht des Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde über Maßnahmen der Verbandsgemeinde

3. Vorstellung der Pläne für den Friedhof in Daubach

4. Vorstellung des Dorfemeuerungskonzeptes

6. Errichtung einer zentralen Kläranlage in der Gemarkung Daubach

6. Diskussion und Beantwortung von Fragen der Bürger. Alle Bürger und Einwohner sind herzlich zur Teilnahme an der Bürgerversammlung eingeladen.

Daubach/Montabaur, 19.02.1990

Ortsgemeinde Daubach Verbandsgemeinde Montabaur

In Vertretung:

Hahn, Ortsbürgermeister Reusch, I. Beigeordneter

öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach

für das Jahr 1990 vom 19.2.1990

I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des §§ 95 ff. der Gemeinde- ordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) fol­gende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 6.2.1990 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf. 412.000,-- DM

in der Ausgabe auf. 412.000,-- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf. 117.000,-DM

in der Ausgabe auf. 117.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 0,- DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf. 0, DM

§ 3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A). 220 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v. H.

2. Gewerbesteuer

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital... #

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, < meindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund..

für den zweiten Hund.

für jeden weiteren Hund.160-ßj

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlaorf trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Daubach das Haushaltsjahr 1990 werden gemäß § 24 Abs. 2derGeJ deordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S.4 keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben. *

5430 Montabaur, 6.2.1990 |

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10

(S.)

III.

Im Aufträge Maj

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.2.19901 7.3.1990 während der allgemeinen Dienststunden im Ratbi Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Daubach, den 19.2.1990 Ortsgemeindeverwaltung Daubach Hahn, Ortsbürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzun g Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahreanaclj ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Beül nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung b den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von I oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gelte macht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnunj Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419j 2020-1), zuletzt geändert durch das 22.07.1988 (GVBL S. 135).

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Daubach vom 1.2.1^ Nachdem der Ortsgemeinderat die Niederschrift der leb Ratssitzung vom 6.12.1989 genehmigt hatte stand unter!) ordnungspunkt 2 Beratung und Beschlußfassung über] Haushaltsplan und die Haushaltssatzung für das Haui jahr 1990.

Die Entwürfe des Haushaltsplanes mit seinen Anlagenu Haushaltssatzung wurde von der Verbandsgemeinde: tung in Abstimmung mit der Ortsgemeinde erstellt undl dem Sachbearbeiter Herrn Claus Reusch vorgetragen d| einzelnen erläutert.

Nach eingehender Erörterung der Finanzsituation stin Rat abschließend den Ansätzen zu und beschloß einstii den Erlaß des Haushaltsplanes und der Haushaltssatz«

Der Haushaltsplan enthält folgende Festsetzung:

Die Haushaltssatzung 1990, die die summarische Zusai fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält f Setzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben . je4l2,0MpdJ

Vermögenshaushalt: _

Einnahmen/Ausgaben .jellLOJjl

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr lW| folgt festgelegt:

Grundsteuer A.

Grundsteuer B. ^

Gewerbesteuer.

Hundesteuer, Jj.Gj

für den 1. Hund .^'Wla

für den 2. Hund .

für jeden weiteren Hund.I®

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. zum Haushaltsjahr 1990 enthält der dem Haushaltsplan^ fügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige ^nAusTi tionen zur Kenntnis gegeben: | &