s.'ii.fq
Seite 7
Nr. 8/90
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Verlängerte Südstraße« der Stadt Montabaur im Stadtteil Eigendorf;
Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 01.02.1990 den Beschluß gefaßt, für den Bereich zwischen Süd- und Köppelstraße im Stadtteil Eigendorf einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Verlängerte Südstraße« aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Der Aufstellungsbeschluß des Stadtrates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Unter dsafl^rorresser
Montabaur, 16.02.1990 Dr. Possel-Dölken Bürgermeister
hl “Die Verwaltung informiert”
Dienstzeitregelung der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur an den Fastnachtstagen
Die Dienstzeit der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur an den Fastnachtstagen ist wie folgt festgesetzt. Rosenmontag, 26.02.1990: Dienst von 07.30 -12.00 Uhr Fastnachtdienstag, 27.02.1990: Dienst von 07.30 -12.00 Uhr Aschermittwoch, 28.02.1990: Dienstbeginn um 08.30 Uhr.
Die Bevölkemg wird um Beachtung gebeten!
Standesamt geschlossen
Aus internen Gründen sind die Mitarbeiter des Standesamtes am Donnerstag, dem 08. März 1990 erst von 17.00 bis 19.00 Uhr zu erreichen. Wir bitten um Beachtung! Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

