Montabaur
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ZU
Video-Grundkurs am Samstag, 17 . 3 . 1990 ]
Zielgruppe:
Jugendwarte, Gruppenleiter, interessierte Jugendliche aus der bandsgemeinde Montabaur (ab 16 Jahre)
Wann: SAMSTAG, 17. März 1990, 9.00 -17.00 Uhr.
Wo ? Jugendzentrum Montabaur
Veranstalter: VG-Montabaur, Jugendpflegerin Martina Banz Referentin: Ellen Johann (medientechnische Assistentin) Schwerpunkte:
- Erwerb von Grundkenntnissen in der Videotechnik
- Umgang mit den Videoanlagen (VHS-System)
- Gruppenarbeit mit Video (Umsetzung von Ideen/Themen in der j gendgruppe/im Jugendtreff
Teilnehmergebühr: 5,00 DM (keine Verpflegung)
Anmeldeschluß: Freitag, 9. Marz 1990 Anmeldung an: Verbandsgemeinde Montabaur, Abt. Jugendpfljj Jugendpflegerin Martina Banz, 5430 Montabaur, (Büro im Ju# Zentrum Montabaur), Tbl 02602/4547.
Sonstiges: Teilnehmer bringen ihre Essens Verpflegung selbst i
Im Aufträge Meckel
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Haushaltssatzung Stadt Montabaur
1992 . 3.613.600 DM
1993 . 3.316.600 DM
III.
Genehmigung der Haushaltssatzung Dienach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfeilen der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1990 wird hiermit erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 606.800 DM
6430 Montabaur, 9.2.1990
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.)
IV.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.2.1990 bis 7.3.1990 während der allgemeinen Dienststundenim Rathaus in Montabaur, Zimmer 112, öffentlich aus.
Montabaur, den 19.2.1990 Stadt Montabaur (S.) Dr. Possei - Dölken Bürgermeister
Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist imbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Thtsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister von Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1), zuletzt geändert durch da9 Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVB1. S. 136).
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes »Alter Galgen« der Stadt Montabaur; Veröffentlichung des Änderungs-/ Erweiterungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Stadtrat von Montabaur hat in seinen Sitzungen am 30.11.1989 und 01.02.1990 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Alter Galgen« wie folgt zu ändern bzw. zu erweitern:
1. Der im Bereich der Flurstücke 5235,5229/1,5228/3,f und 5227/2 vorgesehene, in nördliche Richtung weis Wendehammer wird in südliche Richtung im I Flurstücke 5228/3, 6064/1 und 5227/2 verlegt.
Die überbaubare Fläche wird dieser Planändenmgj paßt.
2. a) AlsZufahrt zum Grundstück Nr. 87/17 wirdvonderäi ße »Am alten Galgen« auseine 8,00 mbreite öffentlich! kehrsfläche ausgewiesen.
b) Die im Bebauungsplan ausgewiesene, durch die Fl stücke Nr. 87/16 und 87/17 führende Grunddienetb fläche wird aus dem Plan herausgenommen.
c) Die überbaubaren Flächen werden den Änderungen! und b) angepaßt.
Der Änderungs-ZErweiterungsbeschluß wird hiermit gen Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Montabaur, 19.02.1990 Dr. Possel-Dölken Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes »Alte( gen« der Stadt Montabaur
öffentliche Auslegung der Änderungs-ZErweiterungsuiii gen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Stadtrat von Montabaur hat in seinen Sitzung«] 30.11.1989 und 01.02.1990 den Beschluß gefaßt, < ungsplan »Alter Galgen« zu ändern bzw. zu erweitern (siebe| stehende öffentliche Bekanntmachung).
Gleichzeitighat der Stadtrat in seinen Sitzungen am 30 . 11 - und 01.02.1990 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezog®! gerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzic Die Änderungsplanungeinschließlich Begründungliegt § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 05.03.1990 bis 05.04.1990 (einschließlich)
bei der Verband9gemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaitf, rend der Dienststunden (montags, dienstags, mittwocl» freitags von 7.30 -12.45 und 13.30 -16.00 Uhr, sowie dom® 1 von 7.30 -12.45 und 13.30 -18.30 Uhr) öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zetth Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Änderungsbereich ist aus der auf der nächsten SflWj druckten Skizze ersichtlich.
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Montabaur, 19.02.1990 Dr. Possel-Dölken, Bürget 11
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