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Montabaur

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ZU

Video-Grundkurs am Samstag, 17 . 3 . 1990 ]

Zielgruppe:

Jugendwarte, Gruppenleiter, interessierte Jugendliche aus der bandsgemeinde Montabaur (ab 16 Jahre)

Wann: SAMSTAG, 17. März 1990, 9.00 -17.00 Uhr.

Wo ? Jugendzentrum Montabaur

Veranstalter: VG-Montabaur, Jugendpflegerin Martina Banz Referentin: Ellen Johann (medientechnische Assistentin) Schwerpunkte:

- Erwerb von Grundkenntnissen in der Videotechnik

- Umgang mit den Videoanlagen (VHS-System)

- Gruppenarbeit mit Video (Umsetzung von Ideen/Themen in der j gendgruppe/im Jugendtreff

Teilnehmergebühr: 5,00 DM (keine Verpflegung)

Anmeldeschluß: Freitag, 9. Marz 1990 Anmeldung an: Verbandsgemeinde Montabaur, Abt. Jugendpfljj Jugendpflegerin Martina Banz, 5430 Montabaur, (Büro im Ju# Zentrum Montabaur), Tbl 02602/4547.

Sonstiges: Teilnehmer bringen ihre Essens Verpflegung selbst i

Im Aufträge Meckel

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Haushaltssatzung Stadt Montabaur

1992 . 3.613.600 DM

1993 . 3.316.600 DM

III.

Genehmigung der Haushaltssatzung Dienach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfeilen der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1990 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 606.800 DM

6430 Montabaur, 9.2.1990

Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.)

IV.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.2.1990 bis 7.3.1990 während der allgemeinen Dienststundenim Rathaus in Montabaur, Zimmer 112, öffentlich aus.

Montabaur, den 19.2.1990 Stadt Montabaur (S.) Dr. Possei - Dölken Bürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist imbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Thtsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Bürgermeister von Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend ge­macht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1), zuletzt geändert durch da9 Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVB1. S. 136).

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes »Alter Gal­gen« der Stadt Montabaur; Veröffentlichung des Änderungs-/ Erweiterungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetz­buches (BauGB).

Der Stadtrat von Montabaur hat in seinen Sitzungen am 30.11.1989 und 01.02.1990 den Beschluß gefaßt, den Bebau­ungsplan »Alter Galgen« wie folgt zu ändern bzw. zu erweitern:

1. Der im Bereich der Flurstücke 5235,5229/1,5228/3,f und 5227/2 vorgesehene, in nördliche Richtung weis Wendehammer wird in südliche Richtung im I Flurstücke 5228/3, 6064/1 und 5227/2 verlegt.

Die überbaubare Fläche wird dieser Planändenmgj paßt.

2. a) AlsZufahrt zum Grundstück Nr. 87/17 wirdvonderäi ße »Am alten Galgen« auseine 8,00 mbreite öffentlich! kehrsfläche ausgewiesen.

b) Die im Bebauungsplan ausgewiesene, durch die Fl stücke Nr. 87/16 und 87/17 führende Grunddienetb fläche wird aus dem Plan herausgenommen.

c) Die überbaubaren Flächen werden den Änderungen! und b) angepaßt.

Der Änderungs-ZErweiterungsbeschluß wird hiermit gen Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Montabaur, 19.02.1990 Dr. Possel-Dölken Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes »Alte( gen« der Stadt Montabaur

öffentliche Auslegung der Änderungs-ZErweiterungsuiii gen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der Stadtrat von Montabaur hat in seinen Sitzung«] 30.11.1989 und 01.02.1990 den Beschluß gefaßt, < ungsplan »Alter Galgen« zu ändern bzw. zu erweitern (siebe| stehende öffentliche Bekanntmachung).

Gleichzeitighat der Stadtrat in seinen Sitzungen am 30 . 11 - und 01.02.1990 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezog®! gerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzic Die Änderungsplanungeinschließlich Begründungliegt § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 05.03.1990 bis 05.04.1990 (einschließlich)

bei der Verband9gemeindeverwaltung Montabaur, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaitf, rend der Dienststunden (montags, dienstags, mittwocl» freitags von 7.30 -12.45 und 13.30 -16.00 Uhr, sowie dom® 1 von 7.30 -12.45 und 13.30 -18.30 Uhr) öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zetth Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Änderungsbereich ist aus der auf der nächsten SflWj druckten Skizze ersichtlich.

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Montabaur, 19.02.1990 Dr. Possel-Dölken, Bürget 11

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