Montabaur
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_ Hübingen _
MGV Frohsinn Hübingen
Großer Maskenball
Alle Närrinnen und Narren sind zum großen Maskenball am Samstag, 17. Februar 1990, um 20.11 Uhr in die Buchfinkenlandhalle nach Hübingen eingeladen. Es spielt die Kapelle »Sound Quartett«.
Wir bitten die Sänger um Beachtung folgender Tbrmine: FREITAG, 16.2., 19.46 Uhr 'Reffen in der Buchfinkenlandhalle zum Ständchen,
SAMSTAG, 17.2., 14.00 Uhr, Einrichten der Halle zum Maskenball
SONNTAG, 18.2., 16.00 Uhr Reinigung der Halle
Hübinger Möhnen
Schwerdonnerstag, 22.2.1990
Wie in jedem Jahr laden die Hübinger Möhnen alle Narren zum Möhnenball ein. Nach dem Programm spielt eine bekannte Hübinger Bandzumlhnz, Treffpunkt 20.11 Uhr in der Buchfinkenlandhalle.
Zum fröhlichen Nachmittagskaffee sind alle Hübinger Frauen herzlichst eingeladen, Beginn 16.11 Uhr.
FREITAG, 23.2., Kinderkaffee tim 16.00 Uhr
“Eisbachgemeinden
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Großer Fastnachtszug
Am Fastnachtsonntag startet um 14.11 Uhr in Nentershausen der große Fastnachtszug. Uml6.1lUhr beginnt das N arrentrei- ben in der Freiherr-vom-Stein-Halle. Es spielen Tbp Secret!
_ Girod _
öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für das Jahr 1990 vom 7.2.1990
i.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des §§ 96 ff. der Gemeinde- ordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 1.2.1990 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1990 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf. 867.000,-DM
in der Ausgabe auf. 86 7.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf. 1.092.000,- DM
in der Ausgabe auf. 1.092.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. —
2 . der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf. 133.000,- DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus
haltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A). 220 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v. H.
2. Gewerbesteuer
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v. H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund. 36,- DM
für den zweiten Hund. 54,- DM
für jeden weiteren Hund. 72,- DM.
_ „ §4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen beträgt 11,60 DM pro qm Verkehrsfläche.
Nr. 7 *
II.
\m
Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Girod für J Haushaltsjahr 1990 werden gemäß § 24 Abs. 2 der Gemeinil Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419)^1
ne Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
5430 Montabaur, 1.2.1990
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Aufträge M«
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 19 . 2 . 1990 ^ 28.2.1990 während der allgemeinen Dienststunden im Ray in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
DasC
Girod, den 7.2.1990 Ortsgemeindeverwaltung Girod (S.) Hannappel, Ortsbürgermeister
Hinweis
Eine Verletzung der Best imm u n gen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nachd ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeii nung der Thtsachen, die eine solche Rechtsverletzung begri den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Girod«! 1 der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend; macht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung n Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBL S. 419,1 2020-1), zuletzt geändert durch das Landesgesetz •■■■ 22.07.1988 (GVBl. S. 135).
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Girod vom 30.01.1$
Haushaltssatzung/Haushaltsplan 1990 einstimmig verabschiedet
Unter dem Vorsitz von Ortsbürgermeister Hannappel Mi| Ortsgemeinderat Girod am 30.01.1990 erstmals in 1990z men. Unter Tagesordnungspunkt 1 stand die Verabschied der Haushaltssatzung/des Haushaltsplanes 1990 an. Diel bandsgemeindeverwaltung hatte hierzu in Abstimmung^ der Gemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung» legt. Nach Erläuterungen zum Planinhalt erklärte der Ortä meinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan/der Hij haltssatzung für das Haushaltsjahr 1990. Die Haushalt« zung 1990, die die summarische Zusammenfassung des Hf haltes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: Verwaltungshaushalt Vtr$s
Einnahmen/Ausgaben . je 867.0001 ha nfl,
Vermögenshaushalt lUmla:
Einnahmen/Ausgaben. je 1.092.0001 1
Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen. Der Gesamtbet | der Verpflichtungsermächtigung wird auf 133.000 DMfeä sartefc setzt. Die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: SH.
Grundsteuer A.21 ifcg&i
Grundsteuer B.21
Gewerbesteuer.3N nds&ei
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Genfchlagt degebietes gehalten werden '
für den 1. Hund.
für den 2. Hund.MB
für jeden weiteren Hund.72|
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Progl für das Haushaltsjahr 1990 enthält der dem Haushaltsplan gefügte Vor bericht. Hieraus werden auszugsweise einige Ii mationen zur Kenntnis gegeben:
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Rückblick 1989
Die finanzielle Ausgangslage für die Aufstellung des Haust 1990 stellt sich denkbar günstiger dar, als die Zahlende^ haltsplanes 1989 erwarten lassen konnten. Begründen lä» diese Aussage durch den Rücklagenstand von rd. 330.000, der zum Jahresende erwartet wird. Ermöglicht wurde diö“ Sammlung durch eine erhöhte Zuführung des Verwaltung! haltes an den Vermögenshaushalt aufgrund von Einspar in den verschiedensten Unterabschnitten sowie au fe u ,, # « —. erheblichen Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer. I® 2^ genshaushalt führten der nicht eingeplante Verkauf 8 er ^?j r 1 % Wohnhauses und umfangreiche Mehreinnahmen bei Da Stücksverkäufen zu dieser sehr positiven Entwicklung Jilsrft Als Gesamtverschuldung ist ein Betrag von 340.287 in 5

