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>r Verbandsgemeinde Montabaur
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inzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden
Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neu hause), Niederelbert, eoererbach,Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen,
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• der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember ?3 GVBI. S. 419 Mn der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.
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FREITAG, 16. Februar 1990
Nummer 7
Solidarisches Verhalten
ermöglicht flächendeckende Breitbandverkabelung
36 Monaten verbessertes Medienangebot in der Verbandsgemeinde Montabaur
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J bgssaa/des Rathauses in Montabaur Unterzeichneten die Ortsbürgermeister in der Verbandsgemeinde Montabaur die Verträge über die wrkabelungtv.l.n.r.: Volker Schumacher, Görgeshausen; Stefan Quirmbach, Großholbach; Heinz-Peter Labonte, Ludwig Preuß, beide Vor- gmerder Fa. SU WEDA; Verbandsgemeinde- und Stadtbürgermeister Dr. Paul Possei-Dölken; Erster Beigeordneter Heinz Reusch, Verbinde Mont abaur; Egon Reichwein, Heilberscheid; Raimund Hahn, Daubach).
^rträge sind unterzeichnet. Spätestens binnen 36 Monaten, so sehen es die am Wochenbeginn
Whaus Montabaur unterschriebenen Verträge mit der Mainzer SÜWEDA - Elektronische dien- und Kabelkommuikations AG - vor, werden alle H aushalte in der Verbandsgemeinde M on- 6ur ■ die Möglichkeit des Fernsehempfangs über Breitbandkabel nutzen können. Mindestens psehprogramme und ebenso viele Hörfunkprogramme stehen dem Konsumenten dann ins
Vernicht an das Kabelnetz angeschlossenen Gemeinden in der Verbandsgemeinde Monta- «Jben sich damit nach 11/2-jährhigen Verhandlungen für das Angebot einer privaten Verka- ^firma ausgesprochen, die im Gegensatz zur Deutschen Bundespost auch eine flächende Verkabelung im ländlichen Bereich vornimmt. Ihre Ortsbürgermeister Unterzeichneten rebruar 1990 aufgrund vorheriger Beschlüsse des jeweiligen Ortsgemeinderates Gestat- ^ r äge mit der Firma SÜWEDA, durch die die Ortsgemeinden dem Unternehmen es gehreitbandkabel in öffentlichen Verkehrsflächen zu verlegen. Im Interesse ihrer Einwohner Gemeinden die Zustimmung dazu von der Einräumung akzeptabler Preise für die An- enmer abhängig gemacht.

