Einzelbild herunterladen

'602/;

' ua,ia

äuseh iverscln

14 Jahi» I Izen5,-Dii|

de

shdecl beiten i »rarbeita

bchenblatt

>r Verbandsgemeinde Montabaur

SB

inzeitung mit öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinden

Daubach, Eitelborn, Gackenbach, Girod, Görgeshausen, Großholbach, Heilberscheid, Heiligen- Holler, Horbach, Hübingen, Kadenbach, Montabaur, Nentershausen, Neu hause), Niederelbert, eoererbach,Nomborn, Oberelbert, Ruppach-Goldhausen, Simmern, Stahlhofen, Untershausen,

elschneudorf

der Zweckverbände gemäß § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember ?3 GVBI. S. 419 Mn der derzeit gültigen Fassung - und den Bestimmungen der Hauptsatzung.

ag!8

FREITAG, 16. Februar 1990

Nummer 7

Solidarisches Verhalten

ermöglicht flächendeckende Breitbandverkabelung

36 Monaten verbessertes Medienangebot in der Verbandsgemeinde Montabaur

CHBETI

ickef

& Co 1

js-KG

111 An if der/ 0260

ieruns

an

J bgssaa/des Rathauses in Montabaur Unterzeichneten die Ortsbürgermeister in der Verbandsgemeinde Montabaur die Verträge über die wrkabelungtv.l.n.r.: Volker Schumacher, Görgeshausen; Stefan Quirmbach, Großholbach; Heinz-Peter Labonte, Ludwig Preuß, beide Vor- gmerder Fa. SU WEDA; Verbandsgemeinde- und Stadtbürgermeister Dr. Paul Possei-Dölken; Erster Beigeordneter Heinz Reusch, Ver­binde Mont abaur; Egon Reichwein, Heilberscheid; Raimund Hahn, Daubach).

^rträge sind unterzeichnet. Spätestens binnen 36 Monaten, so sehen es die am Wochenbeginn

Whaus Montabaur unterschriebenen Verträge mit der Mainzer SÜWEDA - Elektronische dien- und Kabelkommuikations AG - vor, werden alle H aushalte in der Verbandsgemeinde M on- 6ur die Möglichkeit des Fernsehempfangs über Breitbandkabel nutzen können. Mindestens psehprogramme und ebenso viele Hörfunkprogramme stehen dem Konsumenten dann ins

Vernicht an das Kabelnetz angeschlossenen Gemeinden in der Verbandsgemeinde Monta- «Jben sich damit nach 11/2-jährhigen Verhandlungen für das Angebot einer privaten Verka- ^firma ausgesprochen, die im Gegensatz zur Deutschen Bundespost auch eine flächen­de Verkabelung im ländlichen Bereich vornimmt. Ihre Ortsbürgermeister Unterzeichneten rebruar 1990 aufgrund vorheriger Beschlüsse des jeweiligen Ortsgemeinderates Gestat- ^ r äge mit der Firma SÜWEDA, durch die die Ortsgemeinden dem Unternehmen es ge­hreitbandkabel in öffentlichen Verkehrsflächen zu verlegen. Im Interesse ihrer Einwohner Gemeinden die Zustimmung dazu von der Einräumung akzeptabler Preise für die An- enmer abhängig gemacht.