itabaur
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Nr. 6/90
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Einsammeln von Problemmüll aus Haushalten in Neuhäusel am 09.02.1990
Leiten der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung wird darauf ■ 3 ,| 030T1j daß die Einsammlung von Problemabfttllen aus fshalten in Neuhäusel am 09.02.1990 stattfindet. besemTbg haben die Bürger der Augstgemeinden in der Zeit L qo -12.00 Uhr die Möglichkeit, an einer eigens dafür ein- Ihteten Sammelstelle umweltgefährdende häusliche Abfäl-
Bzuliefern.
fiesem 1hg werden in Neuhäusel - Dorf-und Kirmesplatz notier Xreissparkasse Spezialcontainer aufgestellt. Unter n finni scher Aufsicht eines Chemikers werden sämtliche „Jeltschädliche Hausabfälle kostenlos angenommen.
Baku zählen insbesondere Lackrückstände, Farbreste, Holz-
ä flanzenschutzmittel, Säuren, Gifte, Medikamente und ien jeder Art.
ders wird noch darauf hingewiesen, daß aufgrund der ge- Bchen Bestimmungen nur Sonderabfälle aus Haushalten werden können. Gewerbetreibende setzen sich bit- fgan der Beseitigung von Sonderabfällen direkt mit der [qbSüi Gerolsheim, Tbl. 06233/77060 in Verbindung.
Sicherheitsgründen werden die Bürger dringend gebeten, bstellen von Sonderabfällen vor Eintreffen der Einsamm-
( Fahrzeuge zu unterlassen.
ürger, die an dem vorgenannten Ttermin keine Gelegenheit bgabeihrer Problemabfälle haben, besteht darüber hinaus öglichkeit, diese von montags bis donnerstags im Fuhr- 'p^ebäudein Moschheim in der Zeit von 08.00 -16.00 Uhr und “gsvon08.00 bis 14.30 Uhr ebenfalls kostenlos abzuliefern.
Frauenkreis Neuhäusel
.ern Fastnacht am 14. Februar, um 20.00Uhr im Pfarrge- ihaus. Dazu laden wir alle Frauen ein. Bitte anmelden un- Nr. 8342 oder 660.
Rath. Bildungswerk Westerwald bietet durch den Frauen- sfen Kurs »Basteln für Ostern« an. Folgende Tfermine sind ihen; 29.3. und 03.04. jeweils um 20.00 Uhr im Pfarrge- ihaus. Auskunft und Anmeldung unter Tbl.Nr. 8342.
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Simmern
emerni vorti ritt ist'
Öffentliche Bekanntmachung
ushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des leinderates vom 16.1.1990 der Ortsgemeinde Simmern 'das Haushaltsjahr 1988
I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
llung des ses: ahmen bereinigte
996.796,64 307.930,09 1.303.725,63
iden. oU-Egmahmen 996.795,64 307.930,09 1.303.725,63
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usgaben 996.796,54 -307.930,09 1.303.725,63
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995.796,64 307.930,09 1.303.726,63
mß/Fehlbetrag
v ellt:
_^aur, 13.4.1989
pSfflsgemeindeverwaltung Montabaur |scUI. Beigeordneter
\ - II. Entlastungsbeschluß
' n . ndP^gemeinderat beschließt die von der Verbandsgemei 1 j !®^tung Montabaur für das Haushaltsjahr 1088 aufg hß» j .SSe^hresrechnung gern. § 114 GemO. G leichzeitig wird b tel2,6%ssen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordnete a Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsg adefur das Haushaltsjahr 1988 Entlastung zu erteilen. Ai Iferiage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Men wcveifll*“ bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht gene J ^en sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 10
Die Ratsmitglieder Anton Schneider und Günter Schneider
nehmen an der Beratungund Beschlußfassung wegen Sonderinteresse gern. § 22 Abs. 1 GemO nicht teil.
III.
öffentliche Bekanntmachung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt vom 12.2.1990 bis 21.2.1990 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus. Simmern, 5.2.1990 Ortsgemeindeverwaltung Simmern (S.) Schmidt, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern vom 16.01.1990
Aufhebung Satzungsbeschluß Bebauungsplan »Oben auf‘m Hühnerberg« vertagt
Vor Eintritt in die Tagesordnung beschloß der Ortsgemeinderat einstimmig, die Beratungund Beschlußfassungüber die Aufhebung des Satzungsbeschlusses Bebauungsplan »Oben auf‘m Hühnerberg« zu vertagen. Das vom Bürgermeister der Verbandsgemeinde angebotene Gespräch soll zuvor nach dem Willen des Ortsgemeinderates geführt werden. Dem Tagesordnungspunkt lag ein Antrag der FBG- und SPD-Fraktion zugrunde.
Haushaltsrechnung 1988 beschlossen und Entlastung filr das Haushaltsjahr 1988 erteilt
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Wilma Risser, erklärte zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes, daß die Beanstandungen, die in der Rechnungsprüfungsausschußsitzung aufgetreten waren, nun ausgeräumt seien. Anschließend beschloß der Ortsgemeinderat die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1988 aufgestellte Jahresrechnung. Gleichzeitig wurde beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1988 Entlastung zu erteilen.
HaushaltsUberschreitung genehmigt
Aufgrund ihres Umfanges bedurfte eine außerplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 1989 für den Bau der Dorfgemeinschaftshalle in Höhe von ca. 6.000 DM der Zustimmung des Ortsgemeinderates. Aufgrundfestgesteliter Mängel am Fußbodenbelag in der Halle wurde in Vorjahren von der Schlußrechnung der zuständigen Firma ein Betrag einbehalten. Nachdem nun die Reparaturarbeiten von der Firma abgeschlossen wurden, war der noch offenstehende Restbetrag in 1989 auszuzahlen. Hierfür standen im Haushaltsplan keine Mittel zur Verfügung, so daß sie außerplanmäßig bereitgestellt werden mußten.
Unterstützung des Umzuges an Schwerdonnerstag durch die Ortsgemeinde
Einstimmig beschloß der Ortsgemeinderat, dem Möhnenverein für den traditionellen Umzug an Schwerdonnerstag einen Zuschuß in Höhe von 777,77 DM zu gewähren.
Zuschußantrag des Frauenhauses Koblenz abgelehnt Wie auch zu dem Zuschußantrag des MöhnenVereins, hatte der Haupt- und Finanzausschuß über den Zuschußantrag des Frauenhauses Koblenz beraten. Der Ortsgemeinderat folgte den Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses und lehnte einen Zuschuß an das Frauenhaus Koblenz ab.
Aufstellung eines Altkleidercontainers durch den Malteser Hilfsdienst
Über die Notwendikgeit für die Aufstellung eines zweiten Altkleidercontainers wurden im Rat mehrere Auffassungen vertreten. Der Ortsgemeinderat beschloß mit knapper Mehrheit (8 J a- Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen), die Aufstellung eines Altkleidercontainers des Malteser Hilfsdienstes für zunächst 6 Monate auf Probe. Die Aufstellung soll an einem zweiten Standort innerhalb der Gemeinde erfolgen.
Zuschuß an den Sportverein bewilligt
Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, den vom Sportverein geforderten Zuschuß in Höhe von 50 % der entstehenden Bewirtschaftungskosten der Sportanlagen auf dem Sportplatz zu gewähren, jedoch maximal 4.500 DM pro Jahr. Der Zuschuß wird, soweit der Ortsgemeinderat nichts anderes entscheidet, sich von Jahr zu Jahr verlängern.

