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Montabaur

Seite 15

Nr. 3/90

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öffentliche Bekanntmachung

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Änderung des Bebauungsplanes »Helfensteinstraße und Boden­weg« der Ortsgemeinde Eitelborn Veröffentlichung des Änderungs­beschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Ortsgemeinderat von Eitel­bom hat in seiner Sitzung am 13.12.1989 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Helfenstein­straße und Bodenweg« wie folg zu ändern:

a) Der bisher auf dem Flurstück Nr. 316 vorgesehene Spielplatz wird auf das Flurstück Nr. 235 (wie ur­sprünglich auch bereits einmal vor­gesehen) verlegt. Die bisher für das Flurstück Nr. 235 ausgewiesene überbaubare Fläche entfällt; hier­für wird d* Symbol »Spielplatz« dargestellt.

b) Für das Flurstück Nr. 316 wird für den westlichen Grundstücksteil eine überbaubare Grundstücksflä­che ausgewiesen; der östliche Grundstücksteil wird Grünfläche

c) Iin Zusammenhang mit der Neufestsetzung der überbaubaren Fläche des Flurstückes Nr. 816 wird gleichzeitig die überbaubare fläche des Flurstückes 315 erweitert.

Das Änderungsgebiet ist aus der oben stehenden Skizze ersichtlich.

'Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß $ 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Ü&itelbora, 15.01.1990 Hümmerich, Ortsbürgermeister

aj MGV »MOZART« 1880 e.V. Eitelbom

jVie bereits mehrfach an dieser Stelle darauf hingewiesen wurde, geht der MGV »Mozart« am Samstag, dem 20.01.1990,20.00 im Saalbau »Zur Krone« sein diesjähriges Stiftungsfest, ierzu laden wir recht herzlich alle aktiven und inaktiven Mit- ;lieder nebst Familien sowie Freunde und Gönner des Vereins :ht herzlich ein.

*!pie Chorprobe am kommenden Montag, dem 22.01.1990 fällt itiwegen einer Veranstaltung in der »Augst-Halle« aus und wird jäuf Mittwoch, dem 24.01.1990 verlegt. Die Sänger werden um iiinktliches und vollzähliges Erscheinen gebeten.

Kirchenchor »Cädlia« Eitelbom ,Am Samstag, 27.01.1990, findet im Gasthaus »Zur Sporken- Jburg« um 20.00 Uhr der diesjährige Familienabend statt. Hierzu Suaden wir die aktiven und inaktiven Mitglieder sowie alle, die mit >pms tanzen und feiern möchten, recht herzlich ein.

IWir freuen uns, wenn auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Prei­se für die Ibmbola gestiftet werden.

«Die Preise nehmen entgegen: Wilma Vogt und Irma Kulimann.

Eitelborner Schutz engesellschaf11984 e.V.

Am Samstag, dem 27.01.1990, schießen die Vereinsmitglieder derESG den Wanderpreis, die »Goldene Sieben« aus. Es wird ge- ^ hossen von 19.00 bis 21.30 Uhr. Gegen 22.00 Uhr erfolgt H ann [die Siegerehrung. Alle interessierten Mitglieder der ESG sind ht herzlich zur Tbilnahme eingeladen.

SG Eitelbom/Neuhäusel

Zur Vorbereitung auf die Meisterschaft trägt die 1. Mannschaft jder SG Eitelbom/Neuhäusel folgende Freundschaftsspiele aus.

ivfSamstag, 20.1.90,14.00 Uhr * FC Urbar I - SG Eitelbom/Neuhäusel I

Dienstag, 30.1.90,19.00 Uhr SG Eitelbom/Neuhäusel I - VfL Bad Ems II

"Samstag, 3.2.90,14.30 Uhr FV Rübenach I - SG Eitelbom/Neuhäusel I

Samstag, 10.2.90,14.30 Uhr

SG Eitelbom/Neuhäusel I - SG Horressen/Elgendorf I

Samstag, 17.2.90,15.30 Uhr SG Eitelbom/Neuhäusel I - TV Winningen

Samstag, 24.2.90,14.30 Uhr

SG Eitelbom/Neuhäusel I Sportfreunde Eisbachtal II.

_ Kadenbach _

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaitsrechnung und des Entlastungsbeechlusees des Ortsgemeinderates vom 4.12.1989 der Ortsgemeinde Kaden­bach für das Haushaltsjahr 1988

I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

Feststellung des Ergebnisses:

Soll-Einnahmen + Neue Haush. einnahmereste

1.073.312 814.818,87

0 145.000,00

1.888.130,87

146.000,00

Summe bereinigte Soll-Einnahmen

1.073.312 969.818,87

2.038.130,87

Soll-Ausgaben + Neue Haush. ausgabereste

1.073.312 957.709,85

0 2.109,52.

2.081.021,85

2.109,52

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

1.073.312 959.818,87

2.033.130,87

Überschuß/Fehlbetrag -,-

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Festgestellt:

Montabaur, 4.4.1989

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter

II. Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1988 auf ge­stellte J ahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird be­schlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­mein de für das Haushaltsjahr 1988 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehr­ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh­migt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 Gemo erteilt.

Ratsmitglied Bechtle hat den Sitzungstisch wegen Sanderinte­resse (§ 22 GemO) verlassen.