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Montabaur
Seite 15
Nr. 3/90
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öffentliche Bekanntmachung
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Änderung des Bebauungsplanes »Helfensteinstraße und Bodenweg« der Ortsgemeinde Eitelborn Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB). Der Ortsgemeinderat von Eitelbom hat in seiner Sitzung am 13.12.1989 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Helfensteinstraße und Bodenweg« wie folg zu ändern:
a) Der bisher auf dem Flurstück Nr. 316 vorgesehene Spielplatz wird auf das Flurstück Nr. 235 (wie ursprünglich auch bereits einmal vorgesehen) verlegt. Die bisher für das Flurstück Nr. 235 ausgewiesene überbaubare Fläche entfällt; hierfür wird d* Symbol »Spielplatz« dargestellt.
b) Für das Flurstück Nr. 316 wird für den westlichen Grundstücksteil eine überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen; der östliche Grundstücksteil wird Grünfläche
c) Iin Zusammenhang mit der Neufestsetzung der überbaubaren Fläche des Flurstückes Nr. 816 wird gleichzeitig die überbaubare fläche des Flurstückes 315 erweitert.
Das Änderungsgebiet ist aus der oben stehenden Skizze ersichtlich.
'Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß $ 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Ü&itelbora, 15.01.1990 Hümmerich, Ortsbürgermeister
aj MGV »MOZART« 1880 e.V. Eitelbom
jVie bereits mehrfach an dieser Stelle darauf hingewiesen wurde, geht der MGV »Mozart« am Samstag, dem 20.01.1990,20.00 im Saalbau »Zur Krone« sein diesjähriges Stiftungsfest, ierzu laden wir recht herzlich alle aktiven und inaktiven Mit- ;lieder nebst Familien sowie Freunde und Gönner des Vereins :ht herzlich ein.
*!pie Chorprobe am kommenden Montag, dem 22.01.1990 fällt itiwegen einer Veranstaltung in der »Augst-Halle« aus und wird jäuf Mittwoch, dem 24.01.1990 verlegt. Die Sänger werden um iiinktliches und vollzähliges Erscheinen gebeten.
Kirchenchor »Cädlia« Eitelbom ,Am Samstag, 27.01.1990, findet im Gasthaus »Zur Sporken- Jburg« um 20.00 Uhr der diesjährige Familienabend statt. Hierzu Suaden wir die aktiven und inaktiven Mitglieder sowie alle, die mit >pms tanzen und feiern möchten, recht herzlich ein.
IWir freuen uns, wenn auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Preise für die Ibmbola gestiftet werden.
«Die Preise nehmen entgegen: Wilma Vogt und Irma Kulimann.
Eitelborner Schutz engesellschaf11984 e.V.
Am Samstag, dem 27.01.1990, schießen die Vereinsmitglieder derESG den Wanderpreis, die »Goldene Sieben« aus. Es wird ge- ^ hossen von 19.00 bis 21.30 Uhr. Gegen 22.00 Uhr erfolgt H ann [die Siegerehrung. Alle interessierten Mitglieder der ESG sind ht herzlich zur Tbilnahme eingeladen.
SG Eitelbom/Neuhäusel
Zur Vorbereitung auf die Meisterschaft trägt die 1. Mannschaft jder SG Eitelbom/Neuhäusel folgende Freundschaftsspiele aus.
ivfSamstag, 20.1.90,14.00 Uhr * FC Urbar I - SG Eitelbom/Neuhäusel I
Dienstag, 30.1.90,19.00 Uhr SG Eitelbom/Neuhäusel I - VfL Bad Ems II
"Samstag, 3.2.90,14.30 Uhr FV Rübenach I - SG Eitelbom/Neuhäusel I
Samstag, 10.2.90,14.30 Uhr
SG Eitelbom/Neuhäusel I - SG Horressen/Elgendorf I
Samstag, 17.2.90,15.30 Uhr SG Eitelbom/Neuhäusel I - TV Winningen
Samstag, 24.2.90,14.30 Uhr
SG Eitelbom/Neuhäusel I • Sportfreunde Eisbachtal II.
_ Kadenbach _
öffentliche Bekanntmachung
der Haushaitsrechnung und des Entlastungsbeechlusees des Ortsgemeinderates vom 4.12.1989 der Ortsgemeinde Kadenbach für das Haushaltsjahr 1988
I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
Feststellung des Ergebnisses:
Soll-Einnahmen + Neue Haush. einnahmereste
1.073.312 814.818,87
0 145.000,00
1.888.130,87
146.000,00
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
1.073.312 969.818,87
2.038.130,87
Soll-Ausgaben + Neue Haush. ausgabereste
1.073.312 957.709,85
0 2.109,52.
2.081.021,85
2.109,52
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
1.073.312 959.818,87
2.033.130,87
Überschuß/Fehlbetrag -,-
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Festgestellt:
Montabaur, 4.4.1989
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Reusch, I. Beigeordneter
II. Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1988 auf gestellte J ahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemein de für das Haushaltsjahr 1988 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 Gemo erteilt.
Ratsmitglied Bechtle hat den Sitzungstisch wegen Sanderinteresse (§ 22 GemO) verlassen.

