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Montabaur
Seite 14
Nr. 3/9||
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öffentliche Bekanntmachung
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Unter dem Dorf» der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen Hier: öffentliche Auslegung der Änderungs-ZErweiterungsun- terlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 28.12.1989 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Unter dem Dorf« zu ändern und zu erweitern (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 28.12.1989 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.
Bedenken und Anregungen körnen während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen schriftlich odermündlichzur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Bebauungsplan
"Unter dem Dorf "•
(GE-Gebiet)
Gemeinde:
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Ruppach-Goldhausen
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Ruppach-Goldhausen, 16.01.1990 Ferdinand, Ortsbürgermeister
Große Kappensitzung am 27.1.90 in der Tirnhalle Ruppach-Goldhausen
Es ist wieder mal so weit, begonnen hat die fünfte Jahreszeit, die Zeit der Heiterkeit t
Ihr lieben Leute seid nicht stur, macht am 27.1.90 eine Fastnachtskur.
In Ruppach-Goldhausen in der Timhalle, findet statt die Kappensitzung für alle Mit Thnz, bayerischen Spezialitäten, Lambada und Büttenassen,
kommt um euch Freude bereiten zu lassen !
RS. Trotz der Vergabe von Fernsehrechten kann auf Eintritt nicht verzichtet werden.
Ihm- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V. Abteilung Handball
An diesem Wochenende finden folgende Spiele statt:
Damen, Sonntag, 21.1.1990
16.00 Uhr: IbS Ahrbach - DJK Betzdorf. Spielort: Vogelsang halle, Heiligenroth
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Herren, Sonntag, 21.1.1990
17.30 Uhr: TUS Ahrbach - SpVgg. Andernach III. Spielort: Vo gelsanghalle, Heiligenroth
Zuschauer sind wie immer recht herzlich willkommen.
Trainingszeiten:
Damen, montags 18.00 - 20.00 Uhr Kreissporthalle (Neubau), Montabaur
Der ÄnderungsVErweiterungsplan einschließlich Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 29.01.1990 bis 01.03.1990 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 6430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags, mittwochs und freitags von 7.30-12.45undl3.30 -16.00 Uhr, sowie donnerstags von 7.30 -12.46 und 13.30 -18.30 Uhr) sowie nachrichtlich während der ortsüblichen Dienststunden bei der Ortsgemeinde öffentlich aus.
Herren, mittwochs 18.30 • 20.00 Uhr Turnhalle, Ruppach-Goldhausen.
Interessierte Spielerinnen und Spieler sind recht herzlich will kommen.
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Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz • Augst Unsere nächsten Termine:
Donnerstag, 26. Januar 1990, Mitarbeitertreff, Berichte 1989 und Planung 1990.
Besprechungspunkte sind:
• Anlage von Feuchtbiotopen
- Biotopkartierung Augst
- Streuobstkartierung Augst,
- Amphibienschutz Südtangente
• Aktion »Saubere Augst«
- Bebauung Hühnerberg und Denzerheide, Umgehungsstraße Neuhäusel
• Umweltmemorandum Augst
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Donnerstag, 8. Februar1990, Vortragsabend mit Dipl.-Landwirt Karl Kohl, Urbar:
Der biologische Land- und G artenbau in der Weiterentwicklung im allgemeinen und am Hof Kohl - Anbäuorganisationen (Bio land, Demeter....) und ihr Dachverband (Argöl) • Pseudopruduk te auf dem Markt.
Beide Veranstaltungen finden statt im evangelischen Gemeindehaus Neuhäusel um 20.00 Uhr. Alle interessierten Bürger sind herzlich eingeladen, zur aktiven Mitarbeit (26. Januar) wie zun Vortrag von Karl Kohl.
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Eitelborn
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öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Helfensteinstraße und Bodenweg« der Ortsgemeinde Eitelborn; öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGBl).
Der Ortsgemeinderat von Eitelbom hat in seiner Sitzung an 13.12.1989 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Helfensteinstraße und Bodenweg« zu ändern (siehe nachstehende öffentliche Bekanntmachung).
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Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung an > 13.12.1989 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbe-■ teiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.
Die Anderungsplanung einschließlioch Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
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vom 29.01.1990 bis 01.03.1990 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 6430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags, mittwochs und freitags von 7.30 -12.46 und 13.30 -16.00 Uhr, sowie donnerstags von 7.30 -12.46 und 13.30 -18.30 Uhr) sowie nachrichtlich bei der Ortsgemeinde öffentlich aus.
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Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsgemeinde Eitelbom schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
Eitelbom, 16.01.1990 Hümmerich, Ortsbürgermeister
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