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Montabaur

Seite 14

Nr. 3/9||

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öffentliche Bekanntmachung

Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Unter dem Dorf» der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen Hier: öffentliche Auslegung der Änderungs-ZErweiterungsun- terlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 28.12.1989 den Beschluß gefaßt, den Bebauungs­plan »Unter dem Dorf« zu ändern und zu erweitern (siehe vorste­hende öffentliche Bekanntmachung).

Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am 28.12.1989 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbe­teiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.

Bedenken und Anregungen körnen während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsge­meinde Ruppach-Goldhausen schriftlich odermündlichzur Nie­derschrift vorgebracht werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachste­hend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Bebauungsplan

"Unter dem Dorf "

(GE-Gebiet)

Gemeinde:

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Ruppach-Goldhausen

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Ruppach-Goldhausen, 16.01.1990 Ferdinand, Ortsbürgermeister

Große Kappensitzung am 27.1.90 in der Tirnhalle Ruppach-Goldhausen

Es ist wieder mal so weit, begonnen hat die fünfte Jahreszeit, die Zeit der Heiterkeit t

Ihr lieben Leute seid nicht stur, macht am 27.1.90 eine Fastnachtskur.

In Ruppach-Goldhausen in der Timhalle, findet statt die Kappensitzung für alle Mit Thnz, bayerischen Spezialitäten, Lambada und Büttenas­sen,

kommt um euch Freude bereiten zu lassen !

RS. Trotz der Vergabe von Fernsehrechten kann auf Eintritt nicht verzichtet werden.

Ihm- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V. Abteilung Handball

An diesem Wochenende finden folgende Spiele statt:

Damen, Sonntag, 21.1.1990

16.00 Uhr: IbS Ahrbach - DJK Betzdorf. Spielort: Vogelsang halle, Heiligenroth

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Herren, Sonntag, 21.1.1990

17.30 Uhr: TUS Ahrbach - SpVgg. Andernach III. Spielort: Vo gelsanghalle, Heiligenroth

Zuschauer sind wie immer recht herzlich willkommen.

Trainingszeiten:

Damen, montags 18.00 - 20.00 Uhr Kreissporthalle (Neubau), Montabaur

Der ÄnderungsVErweiterungsplan einschließlich Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 29.01.1990 bis 01.03.1990 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 6430 Montabaur, wäh­rend der Dienststunden (montags, dienstags, mittwochs und freitags von 7.30-12.45undl3.30 -16.00 Uhr, sowie donnerstags von 7.30 -12.46 und 13.30 -18.30 Uhr) sowie nachrichtlich wäh­rend der ortsüblichen Dienststunden bei der Ortsgemeinde öf­fentlich aus.

Herren, mittwochs 18.30 20.00 Uhr Turnhalle, Ruppach-Goldhausen.

Interessierte Spielerinnen und Spieler sind recht herzlich will kommen.

AUGST

Arbeitsgemeinschaft Umweltschutz Augst Unsere nächsten Termine:

Donnerstag, 26. Januar 1990, Mitarbeitertreff, Berichte 1989 und Planung 1990.

Besprechungspunkte sind:

Anlage von Feuchtbiotopen

- Biotopkartierung Augst

- Streuobstkartierung Augst,

- Amphibienschutz Südtangente

Aktion »Saubere Augst«

- Bebauung Hühnerberg und Denzerheide, Umgehungsstraße Neuhäusel

Umweltmemorandum Augst

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Donnerstag, 8. Februar1990, Vortragsabend mit Dipl.-Landwirt Karl Kohl, Urbar:

Der biologische Land- und G artenbau in der Weiterentwicklung im allgemeinen und am Hof Kohl - Anbäuorganisationen (Bio land, Demeter....) und ihr Dachverband (Argöl) Pseudopruduk te auf dem Markt.

Beide Veranstaltungen finden statt im evangelischen Gemein­dehaus Neuhäusel um 20.00 Uhr. Alle interessierten Bürger sind herzlich eingeladen, zur aktiven Mitarbeit (26. Januar) wie zun Vortrag von Karl Kohl.

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Eitelborn

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öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Helfensteinstraße und Bo­denweg« der Ortsgemeinde Eitelborn; öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGBl).

Der Ortsgemeinderat von Eitelbom hat in seiner Sitzung an 13.12.1989 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Helfen­steinstraße und Bodenweg« zu ändern (siehe nachstehende öf­fentliche Bekanntmachung).

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Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung an > 13.12.1989 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbe- teiligung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu verzichten.

Die Anderungsplanung einschließlioch Begründung liegt ge­mäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

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vom 29.01.1990 bis 01.03.1990 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 6430 Montabaur, wäh­rend der Dienststunden (montags, dienstags, mittwochs und freitags von 7.30 -12.46 und 13.30 -16.00 Uhr, sowie donnerstags von 7.30 -12.46 und 13.30 -18.30 Uhr) sowie nachrichtlich bei der Ortsgemeinde öffentlich aus.

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Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur oder der Ortsge­meinde Eitelbom schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Eitelbom, 16.01.1990 Hümmerich, Ortsbürgermeister

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