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Nr. 51/52/89
M ontabaur
„Unser Dorf soll schöner werden« (+ 6.200,- DM), durch die Vermietung der Grillhütte (+ 3.288,- DM) und durch den Verkauf vonHolz (+10.950,- DM) gegenüber, die letztlich den Rückgang des Zuführungsbetrages auf 3.000,- DM begrenzen.
Venntfgenshaushalt
Da sich im Investitionsbereich viele Ausgabepositionen ändern bzw. neue Ausgaben für bislang nicht berücksichtigte Investitionen einzustellen sind, ist es zweckmäßig, eine umfassende Übersicht hierüber zu erstellen:
mßnito*
Haushalts
ansatz
Nachtrag
* oder -
1. Ausbau des Kinderspielplatzes
5.000.-
0.-
5.000.
l Ausbau der Kirchstraße und des Vorplatzes
0,~
18.165,—
+ 18.165
in Gemeindehaus
3 Dorferneuerungsmaßnahmen
20.500,-
17.800.—
2.700
4. Ausgleichszahlungen an Beteiligte Im
5.000,-
0,—
5.000 —
Umlegungsverfahren Steingarten
5. Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen
5.000,-
2.300,-
.
2.700,—
6, Ausbau der Ortsdurchfahrt
0,~
40.500.-
*
40.500.-
7. Ausbau der Mittel- und Bornstraße
281.000,-
341.000,—
*
60.000,-
g. Straßenoberfltfehenentwässerungsantel]
25.000.—
27.500,-
+
2.500,—
Mittel* und Bornstraße
9. Straßenbeleuchtungserweiterung
2.000.-
0.—
.
2.000,-
10, friedhofsneugestaltung
0,~
2.000,-
♦
2.000,-
11, Anstrich Gemeindehaus
10.000,—
0.-
_
10.000,-
12. Anschaffung von Geräten
15.000.-
0.-
15.000,-
13. Ausbau von Wirtschaftswegen
5.000.—
0,—
_
5.000,—
|4, Zuführung zur allgemeinen Rücklage
500.-
735.-
+
235,-
. Planabrundung -
Auch imEinnahmenbereich tim sichVeränderungen auf, wie die nachfolgende Darstellung verdeutlicht:
Maßnahme
Haushalts
ansatz
Nachtrag
+ oder -
1. Zuweisung des Landes für Oorferneuerungsmaßnahmen
30.000.-
20.691,-
- 9.309,--
2. Zuweisung von übrigen Bereichen für die Brunnenfigur
o.~
1.500,-
+ 1.500,—
3. Ausgleichszahlungen von Beteiligten des Umlegungsverfahrens Steingarten
10.000,—
0,—
- 10.000.—
4. Erschlleßungs- und Au'sbaubeitrage Born» und Mlttelstraße
180.000,—
100.000,—
- 80.000,-
S. Rückzahlung von Ausbaubeitragen aus der
Maßnahme Ortsdurchfahrt
0,—
-32.657,-
- 32.657,-
6. Zuweisung vom Verbandsgemeindewerk zum Ausbau der Born- und Mlttelstraße
0,—
30.000,—
*■ 30.000.-
7. Zuweisung des Landes zum Ausbau der Ortsdurchfahrt
10.000.—
2.000.—
- 8.000.-
5. InvestitionsschlUsselzuweisungen
3.500»—
7.000.—
♦ 3.500,-
9. Zuführung vom Verwaltungshaushalt
43.000,—
40.000,—
- 3.000,-
10. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
20.000.—
60.157,—
♦ 40.157,-
11. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt
67.500,—
211.309,-
+ 143.809.-
Die bislang schuldenfreie Ortsgemeinde wird durch diese Neu- verschuldungfür die kommenden Jahre wieder mit Folgekosten (Zins- und Tilgungsleistungen) rechnen müssen, die eine zusätzliche Belastung darstellen und möglicherweise eine Einengung des Investitionsspielraumes bewirken.
Kein Beschluß Uber den Gestattungsvertrag zur Errichtung eines Breitbandnetzes in der Ortsgemeinde Nombom Zu Beginn der Sitzung beschloß der Ortsgemeinderat auf Antrag eines Ratsmitgliedes mit 7 Ja-Stimmen bei 2 Gegenstimmen die Beschlußfassung über den Gestattungsvertrag mit der Firma SÜWEDA, Mainz, über die Errichtung eines Breitbandnetzes in der Ortsgemeinde Nombom von der Tagesordnung abzusetzen. E s erfolgte in der Sitzung lediglich eine Beratung über diesen Tagesordnungspunkt. Eine abschließende Entscheidung muß in einer der nächsten Sitzungen gefällt werden.
Stellungnahme der Ortsgemeinde zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur Der Verbandsgemeinderat hatte vor einigen Monaten den Beschluß gefaßt, als 4. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Heiligenroth für die Ansiedlung weiterer Industriebetriebe eine gewerbliche Baufläche auszuweisen. Der Ortsgemeinderat war im Rahmen des § 67 Abs. 2 GemO aufgefordert, zu dieser Änderung des Flächennutzungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Am Ende der Beratung, in der sowohl die gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes geäußerten Bedenken, als auch die hierzu abgegebene Stellungnahmeder Verwaltungerörtert wurden, stimmte der Ortsgemeinderat mehrheitlich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes gern. § 67 Abs. 2 GemO zu.
Neue Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat Nombom Der Ortsgemeinderat beschloß die von der Verbandsgemeinde- verwaltung Montabaur vorgelegte Geschäftsordnung für die Legislaturperiode 1989 bis 1994. Die Geschäftsordnung beinhaltet zum einen allgemeine Vorschriften, wie z.B. Bekanntma- chungen und Öffentlichkeit der Sitzungen sowie spezielle Vorschriften über den Ablauf der Sitzungen (Befugnisse des Vorsitzenden, Antragsrechte der Ratsmitglieder, Durchführung von Wahlen im Gemeinderat).
Haushaltsrechnung 1988 beschlossen und Entlastung für das Haushaltsjahr 1988 erteilt
Nachdem die Beanstandungen, die durch den Rechnungsprüfungsausschuß ermittelt wurden, nun ausgeräumt waren, beschloß der Ortsgemeinderat die von der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1988 aufgestellte Jahresrechnung. Gleichzeitig wurde beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den OrtsbeigeÖrdneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1988 Entlastung zu erteilen.
Auftrag zur Verrohrung eines Seitengrabens entlang des Friedhofsweges vergeben
Der Ortsgemeinderat beschloß, der billigstbietenden Firma den Auftrag für die Verrohrung eines Seitengrabens entlang des Friedhofsweges zum Angebotspreis von ca. 9.250,- DM zu erteilen.
Eine im Flurbereinigungsverfahren verlegte Drainageleitung im Außenbereich mündet im Bereich des Neubaugebietes der Südstraße ungefaßt aus. Bei anhaltenden starken Niederschlägen und in den Wintermonaten kommt es zu Überschwemmungen an Grundstücken und Gebäuden. Die vorhandene Drainageleitungist oberhalb des Friedhofsweges im Bereich des Weges Seitengrabens abzufangen und an einen vorhandenen Kanalschacht an der Kreuzung Schulstraße - Friedhofsweg einzuleiten. Gleichzeitig ist die neu zu verlegende PVC-Leitungum ca. 25 m bis zum Tiefpunkt in der Längsachse des Friedhofsweges zu verlängern.
öffentliche Bekanntmachung
der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Nombom für das Jahr 1989 vom 15.12.1989 I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419)folgen- deNachtragshaushaltssatzungbeschlossen, dienach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 11.12.1989 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um und damit der Gesamtbe- DM trag des Haushaltsplans
einschl. der Nachträge
gegenüber
bisher
DM
auf nunmehr festgesetzt DM
a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen
35.000,-
619.000,-
554.000,-
die Ausgaben
35.000-
519.000,-
554.000,-
b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen
76.000,-
374.000,-
450.000,-
die Ausgaben
76.000,-
374.000,-
450.000,-
§2
Es werden neu festgesetzt 1. der Gesamtbetrag der Kredite
von bisher 67.500,- DM auf 211.309,- DM 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher - auf -
§3
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§4
Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen bleibt unverändert.
II.
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindungmit § 96 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfeilen der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Nombom für das Haushaltsjahr 1989 wird hiermit erteilt:
Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 211.309,-- DM.
5430 Montabaur, 11.12.1989
(S.) Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 1, Az. 029/901-10
Im Aufträge: Meckel

