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Seite 29

Nr. 51/52/89

M ontabaur

Unser Dorf soll schöner werden« (+ 6.200,- DM), durch die Ver­mietung der Grillhütte (+ 3.288,- DM) und durch den Verkauf vonHolz (+10.950,- DM) gegenüber, die letztlich den Rückgang des Zuführungsbetrages auf 3.000,- DM begrenzen.

Venntfgenshaushalt

Da sich im Investitionsbereich viele Ausgabepositionen ändern bzw. neue Ausgaben für bislang nicht berücksichtigte Investi­tionen einzustellen sind, ist es zweckmäßig, eine umfassende Übersicht hierüber zu erstellen:

mßnito*

Haushalts­

ansatz

Nachtrag

* oder -

1. Ausbau des Kinderspielplatzes

5.000.-

0.-

5.000.

l Ausbau der Kirchstraße und des Vorplatzes

0,~

18.165,

+ 18.165

in Gemeindehaus

3 Dorferneuerungsmaßnahmen

20.500,-

17.800.

2.700

4. Ausgleichszahlungen an Beteiligte Im

5.000,-

0,

5.000

Umlegungsverfahren Steingarten

5. Zuschüsse für Dorferneuerungsmaßnahmen

5.000,-

2.300,-

.

2.700,

6, Ausbau der Ortsdurchfahrt

0,~

40.500.-

*

40.500.-

7. Ausbau der Mittel- und Bornstraße

281.000,-

341.000,

*

60.000,-

g. Straßenoberfltfehenentwässerungsantel]

25.000.

27.500,-

+

2.500,

Mittel* und Bornstraße

9. Straßenbeleuchtungserweiterung

2.000.-

0.

.

2.000,-

10, friedhofsneugestaltung

0,~

2.000,-

2.000,-

11, Anstrich Gemeindehaus

10.000,

0.-

_

10.000,-

12. Anschaffung von Geräten

15.000.-

0.-

15.000,-

13. Ausbau von Wirtschaftswegen

5.000.

0,

_

5.000,

|4, Zuführung zur allgemeinen Rücklage

500.-

735.-

+

235,-

. Planabrundung -

Auch imEinnahmenbereich tim sichVeränderungen auf, wie die nachfolgende Darstellung verdeutlicht:

Maßnahme

Haushalts­

ansatz

Nachtrag

+ oder -

1. Zuweisung des Landes für Oorferneuerungsmaßnahmen

30.000.-

20.691,-

- 9.309,--

2. Zuweisung von übrigen Bereichen für die Brunnenfigur

o.~

1.500,-

+ 1.500,

3. Ausgleichszahlungen von Beteiligten des Umlegungsverfahrens Steingarten

10.000,

0,

- 10.000.

4. Erschlleßungs- und Au'sbaubeitrage Born» und Mlttelstraße

180.000,

100.000,

- 80.000,-

S. Rückzahlung von Ausbaubeitragen aus der

Maßnahme Ortsdurchfahrt

0,

-32.657,-

- 32.657,-

6. Zuweisung vom Verbandsgemeindewerk zum Ausbau der Born- und Mlttelstraße

0,

30.000,

* 30.000.-

7. Zuweisung des Landes zum Ausbau der Ortsdurchfahrt

10.000.

2.000.

- 8.000.-

5. InvestitionsschlUsselzuweisungen

3.500»

7.000.

3.500,-

9. Zuführung vom Verwaltungshaushalt

43.000,

40.000,

- 3.000,-

10. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

20.000.

60.157,

40.157,-

11. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt

67.500,

211.309,-

+ 143.809.-

Die bislang schuldenfreie Ortsgemeinde wird durch diese Neu- verschuldungfür die kommenden Jahre wieder mit Folgekosten (Zins- und Tilgungsleistungen) rechnen müssen, die eine zusätz­liche Belastung darstellen und möglicherweise eine Einengung des Investitionsspielraumes bewirken.

Kein Beschluß Uber den Gestattungsvertrag zur Errichtung ei­nes Breitbandnetzes in der Ortsgemeinde Nombom Zu Beginn der Sitzung beschloß der Ortsgemeinderat auf An­trag eines Ratsmitgliedes mit 7 Ja-Stimmen bei 2 Gegen­stimmen die Beschlußfassung über den Gestattungsvertrag mit der Firma SÜWEDA, Mainz, über die Errichtung eines Breitbandnetzes in der Ortsgemeinde Nombom von der Tages­ordnung abzusetzen. E s erfolgte in der Sitzung lediglich eine Be­ratung über diesen Tagesordnungspunkt. Eine abschließende Entscheidung muß in einer der nächsten Sitzungen gefällt wer­den.

Stellungnahme der Ortsgemeinde zur 4. Änderung des Flächen­nutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur Der Verbandsgemeinderat hatte vor einigen Monaten den Be­schluß gefaßt, als 4. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Heiligenroth für die Ansiedlung weiterer Indu­striebetriebe eine gewerbliche Baufläche auszuweisen. Der Ortsgemeinderat war im Rahmen des § 67 Abs. 2 GemO aufge­fordert, zu dieser Änderung des Flächennutzungsplanes eine Stellungnahme abzugeben. Am Ende der Beratung, in der so­wohl die gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes geäu­ßerten Bedenken, als auch die hierzu abgegebene Stellungnah­meder Verwaltungerörtert wurden, stimmte der Ortsgemeinde­rat mehrheitlich der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes gern. § 67 Abs. 2 GemO zu.

Neue Geschäftsordnung für den Ortsgemeinderat Nombom Der Ortsgemeinderat beschloß die von der Verbandsgemeinde- verwaltung Montabaur vorgelegte Geschäftsordnung für die Legislaturperiode 1989 bis 1994. Die Geschäftsordnung bein­haltet zum einen allgemeine Vorschriften, wie z.B. Bekanntma- chungen und Öffentlichkeit der Sitzungen sowie spezielle Vor­schriften über den Ablauf der Sitzungen (Befugnisse des Vorsit­zenden, Antragsrechte der Ratsmitglieder, Durchführung von Wahlen im Gemeinderat).

Haushaltsrechnung 1988 beschlossen und Entlastung für das Haushaltsjahr 1988 erteilt

Nachdem die Beanstandungen, die durch den Rechnungsprü­fungsausschuß ermittelt wurden, nun ausgeräumt waren, be­schloß der Ortsgemeinderat die von der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1988 aufgestellte Jahresrechnung. Gleichzeitig wurde beschlossen, dem Ortsbür­germeister, den OrtsbeigeÖrdneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1988 Entlastung zu erteilen.

Auftrag zur Verrohrung eines Seitengrabens entlang des Fried­hofsweges vergeben

Der Ortsgemeinderat beschloß, der billigstbietenden Firma den Auftrag für die Verrohrung eines Seitengrabens entlang des Friedhofsweges zum Angebotspreis von ca. 9.250,- DM zu ertei­len.

Eine im Flurbereinigungsverfahren verlegte Drainageleitung im Außenbereich mündet im Bereich des Neubaugebietes der Südstraße ungefaßt aus. Bei anhaltenden starken Niederschlä­gen und in den Wintermonaten kommt es zu Überschwemmun­gen an Grundstücken und Gebäuden. Die vorhandene Draina­geleitungist oberhalb des Friedhofsweges im Bereich des Weges Seitengrabens abzufangen und an einen vorhandenen Kanal­schacht an der Kreuzung Schulstraße - Friedhofsweg einzulei­ten. Gleichzeitig ist die neu zu verlegende PVC-Leitungum ca. 25 m bis zum Tiefpunkt in der Längsachse des Friedhofsweges zu verlängern.

öffentliche Bekanntmachung

der Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Nombom für das Jahr 1989 vom 15.12.1989 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeord­nung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419)folgen- deNachtragshaushaltssatzungbeschlossen, dienach Genehmi­gung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 11.12.1989 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um und damit der Gesamtbe- DM trag des Haushaltsplans

einschl. der Nachträge

gegenüber

bisher

DM

auf nunmehr festgesetzt DM

a) im Verwaltungshaushalt die Einnahmen

35.000,-

619.000,-

554.000,-

die Ausgaben

35.000-

519.000,-

554.000,-

b) im Vermögenshaushalt die Einnahmen

76.000,-

374.000,-

450.000,-

die Ausgaben

76.000,-

374.000,-

450.000,-

§2

Es werden neu festgesetzt 1. der Gesamtbetrag der Kredite

von bisher 67.500,- DM auf 211.309,- DM 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher - auf -

§3

Die Steuersätze werden nicht geändert.

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen bleibt unverändert.

II.

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung Die nach § 98 Abs. 1 Satz 1 in Verbindungmit § 96 Abs. 3 der Ge­meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfeilen der Nach­tragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Nombom für das Haushaltsjahr 1989 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 211.309,-- DM.

5430 Montabaur, 11.12.1989

(S.) Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1, Az. 029/901-10

Im Aufträge: Meckel