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Montabaur

Seite 27

Nr. 51/52/89

§2

Es werden festgesetzt:

1 . der Gesamtbetrag der Kredite auf. 30.300,- DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf. 191.000,- DM

§3

Pie Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1 . Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A). 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 300 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund . 36,- DM

für den zweiten Hund. 64,- DM

für jeden weiteren Hund. 72,- DM

§4

Per Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be­trägt 11,60 DM pro qm Verkehrsfläche.

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Pie nach § 96 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tfeilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Heil­berscheid für das Haushaltsjahr 1990 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigun­gen in Höhe von. 191.000,- DM

II. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

in Höhe von. 30.300,-DM

6430 Montabaur, 14.12.1989 (S.) Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1, Az. 029/901-10 Im Auftrag. Meckel

III.

Per Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 27.12.1989 bis 8.1.1990 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Heilberscheid, den 18.12.1989 Ortsgemeindeverwaltung Heilberscheid Reichwein, Ortsbürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Heilber­scheid oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gel­tend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordmmg von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07. 1988 (GVB1. S. 135).

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Heilberscheid vom 11.12.1989

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1990einstimmig verabschie­det

Unter Tagesordnungspunkt 1 stand die Verabschiedung des Haushaltsplanes/der Haushaltssatzung 1990 an. Die Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur hatte hierzu in Abstimmung mit der Gemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterungen zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1990, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes dar­stellt, enthält folgende Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt:

EinnahmeniAusgaben:. je 529.000 DM

Vermögenshaushalt:

Einnahmen/Ausgaben:. je 547.000 DM

Der Gesamtbetrag der Kredite wurde auf 30.300 DM, der Ge­samtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 191.000 DM festgesetzt. Die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr 1990 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A:. 220 %

Grundsteuer B:. 240 %

Gewerbesteuer:. 300 %

Hundesteuer

- für den 1. Hund. 36 DM

- für den 2. Hund. 54 DM

- für den 3. Hund. 72 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1990 enthält der dem Haushaltsplan beige­fügte Vörbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Informa­tionen zur Kenntnis gegeben:

Durch die Verlagerung der Ausgaben für das Dorfgemein­schaftshaus nach 1990 erübrigt sich die planmäßig vorgesehene Rücklagenentnahme 1989 in Höhe von 134.500,- DM. Man kann sogar noch einen Betragvon 65.500,-DM der Rücklage zu­führen aufgrund des sehr positiven Verlaufs der Haushaltswirt­schaft 1989. Somit ergibt sich zum Jahresende ein Rücklagen- polster von rd. 200.000,- DM.

Diese positive Feststellung wird aufgewertet durch die Tatsa­che, daß die Ortsgemeinde seit September schuldenfrei ist.

Solide finanzielle Verhältnisse bilden also die Basis für die Auf­stellung des Haushaltes 1990.

Haushalt 1990

Der Haushalt des Jahres 1990 schließt mit einem Gesamtvolu­men von 1.076.000,- DM ab.

Verwaltungshaushalt

Eine deutliche Volumenreduzierung gegenüber dem Vorjahr er­fahren die Einnahmen des Verwaltungshaushaltes. Absolut re­duziert sich das Volumen von 552.000,- DM in 1989um 23.000,- DM auf nunmehr 529.000,- DM. Hervorgerufen wird dieser starke Rückgang durch die erhebliche Volumenreduzierung im Forst.

Im Bereich der Steuern und allgemeinen Zuweisungen ist ein Einnahmenzuwachs erkennbar, der sich nach Steuerarten ge­gliedert wie folgt darstellt:

1989 1990

Grundsteuer A

4.000-

4.000,-

-

Grundsteuer B

22.000,-

23.600,-

+

1.600,-

Gewerbesteuer

1.600,-

1.500,-

-

Einkommen- s teueren teil

146.000,-

139.000,-

J.

7.000,-

Hundesteuer

1 . 000 ,-

1 . 000 ,-

-

Sonstige steuer­ähnliche Einnah­men

29.118,-

29.118,-

Schlüsselzuweisun­

gen

155.000,-

186.000,-

+

31.000,-

368.618,-

384.118,-

+

25.500,--

Erkennbar ist der Zuwachs bei der Grundsteuer B, bedingt durch Wertfortschreibungen und auslaufende Grundsteuerver­günstigungen, während das Aufkommen bei der Grundsteuer A stagniert. Als Auswirkung der Steuerreform ist der Rückgang des Einkommensteueranteils anzusehen. Mehr als kompensiert wird dieses Minus durch ein erhebliches Plus bei den Schlüssel­zuweisungen.

Trotz des Anstieges der eigenen Steuerkraft bewirken eine ge­genüber dem Vorjahr höhere Einwohnerzahl und ein höherer Schwellenwert die beträchtlichen Mehreinnahmen.

Die Einnahmen im Steuerbereich stellen mit 72,61 % den Lö­wenanteil der gemeindlichen Einnahmen dar.

Im Ausgabenbereich ist eine Volumensreduzierung erkennbar, die jedoch im Gegensatz zur Einnahmenseite nicht so stark aus­fällt.

Besondere Ausgabenschwerpunkte bilden die Kosten für das Erstellung einer Dorfchronik (33.000,- DM), der Sozialhilfean­teil, der um 3.125,- DM gegenüber 1989 steigt, die Sachkosten für ein Grenzregelungsverfahren (5.000,- DM), der Ansatz für die Straßenunterhaltung (Verlangsamung der Fahrtgeschwin­digkeit -10.000,- DM) sowie die Umlagen.

Die Ortsgemeinde muß 236.510,-- DM aufwenden, um ihren Zah­lungsverpflichtungen bei den Umlagen nachzukommen. Dieser Gesamtbetragstellt mit 44,71 % die größte Ausgabenbelastung dar. Die nachfolgende Übersicht veranschaulicht die Umlagen­entwicklung.