Montabaur
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Nr. 50/89
der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhoben.
5430 Montabaur, 4.12.1989 ic > Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 Im Aufträge: Hannappel
III.
p er Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.12.1989 bis 29.12.1989 während der allgemeinen Dienst stunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 112, öffentlich aus.
5430 Montabaur, 7.12.1989
(Siegel) Stadt Montabaur
Pr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1 . die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2 , die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.7.1988 (GVBI. S. 135).
KfW-Wohnungsbauprogramm
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau in 6000 Frankfurt 11, Palmengartenstraße 5 - 9, hat die Vergabekriterien für das neue KfW-Wohnungsbauprogramm erweitert.
Aufgrund einer Vereinbarung mit der Bundesregierung gewährt die KfW zinsgünstige Kredite im Rahmen eines Sonderprogramms zur Förderung des Wohnungsbaus. Das KfW-Wohnungsbauprogramm in Höhe von insgesamt DM 1,5 Mrd. ist auf die Jahre 1990 -1992 begrenzt und soll der Finanzierung von Vorhaben zur Errichtung von neuen abgeschlossenen Mietwohnungen in bestehenden Gebäuden dienen. Die Einzelheiten bitten wir dem nachfolgend abgedruckten Merkblatt zum KfW- Wohnungsbauprogramm zu entnehmen.
Anträge zum KfW-Wohnungsbauprogramm sind ausschließlich bei Kreditinstituten zu stellen, welche die Primärhaftung für die Darlehen übernehmen. Dort sind auch die entsprechenden Antragsformulare zu erhalten.
KfW Kreditanstalt KfW-Wohnungsbauprogramm
für Wiederaufbau
Merkblatt
Auszahlung: 100 %
Die Kreditmittel sind frühestens 3 Monate nach Baubeginn in einer Summe abzurufen. Die Abruffrist beträgt höchstens 6 Monate nach Darlehenszusage (Verlängerung zu den dann gültigen Konditionen möglich). Laufzeit: 25 Jahre (davon 5 tilgungsfreie Anlaufjahre)
Rückzahlung: in gleichen Halbjahresraten
Kreditbesicherung Grundsätzlich dinglich.
Antragstellung
Mit Antragsformular KfW Form 166 (3/89) über ein Kreditinstitut bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Palmengartenstraße 5 - 9, Postfach 1111 41,6000 Frankfurt am Main 11, Tfelefon: (069) 74 31-0.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt die Kredite nicht unmittelbar an den B auherrn, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen müssen. Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut zu stellen, dessen Wahl dem Antragsteller freisteht.
Für die Bearbeitung bei der KfW genügen regelmäßig die auf dem Antragsformular einzutragenden Angaben. Im Kreditantragsind neben der Beschreibung des Vorhabens dasDatumdes Bauantrages, die Zahl der zusätzlichen Wohneinheiten sowie deren Wohnfläche in qm anzugeben. Die KfW behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordem, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist.
Verwendungs- und Vermietungsbestätigung Innerhalb von 12 Monaten nach Auszahlung des Darlehens durch Vorlage des Unterzeichneten Formulars KfW 163 d und eines Mietvertrages über die geförderte Wohntmgbei der durchleitenden Bank.
Montabaur, 7. Dezember 1989 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
“Oie Verwaltung informiert”
Antagsberechtigte
Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden, Gemeindeverbän- ! de und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Verwendungszweck
Finanzierung folgender Baumaßnahmen an bestehenden Ge- | bäuden in der Bundesrepublik Deutschland zur Errichtungvon | neuen abgeschlossenen Mietwohnungen:
Umwandlung von Räumen, die nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung bisher nicht zu Wohnzwecken bestimmt waren (z.B. Gewerberäume, landwirtschaftlich genutzte Raume),
Ausbau des Dachgeschosses,
Erweiterung durch Aufstockung oder Anbau,
Aufteüung von Wohnungen in Eigenheimen oder derzeit selbstgenutzten Eigentumswohnungen.
|Der Bauantrag darf nicht vor dem 3. Oktober 1989 gestellt wor- jden sein. Die Wohnungen sind während der Inanspruchnahme Ider Zinsverbilligung zu vermieten.
■Kreditbetrag
Ibis zu 3/4 der unmittelbar durch die Baumaßnahme entstandenen Aufwendungen, höchstens DM 750 pro qm Wohnfläche. Der edit kann nicht neben-Sonderabschreibungen nach § 7 (c) PStG oder nach § 14 a und b Berlin FG bzw. Fördermitteln aus [Öffentlichen Haushalten in Anspruch genommen werden.
Konditionen
Zinssatz: 5,25 % p.a., vierteljährlich nachträglich (fest
für die ersten 10 Jahre, danach Kapitalmarktkonditionen)
Bargeldhilfe (Begrüßungsgeld) für Besucher aus der DDE und Berlin (Ost)
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hat zur Auszahlung der Bargeldhilfe an Besucher aus der DDR und Berlin (Ost) auch am kommenden Sonntag(17.12.1989) wieder von 10.00 bis 11.00 Uhr geöffnet.
Die Auszahlungsstelle befindet sich im Rathaus-Neubau (Eingang Konrad-Adenauer-Platz), 1. Etage, Zimmer 119. Die Bargeldhilfe beträgt für jeden Besucher beim ersten Besuch 100,-- DM und beim zweiten Besuch 60,-- DM.
Weiterhin zahlt die Bundespost die Bargeldhilfe für den ersten Besuch in den dort üblichen Dienststunden (auch samstags) aus.
Schließung der Schulturnhallen der Verbandsgemeinde Montabaur
In der Zeit vom 23. Dezember 1989 bis 7. Januar 1990 werden folgende Tümhallen geschlossen:
Schulturnhalle an der Joseph-Kehrein-Schule Montabaur Schultumhalle an der Waldschule Montabaur-Horressen Schultumhallen (Altbau und Neubau) an der Augst-Schule Neuhäusel
Schultumhalle an der Grundschule Horbach Schultumhalle an der Hauptschule Nentershausen Schultumhalle an der Grundschule Niederelbert Schultumhalle an der Grundschule Ruppach-Goldhausen Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Schulamt -
Personenstandsfälle im November 1989
Geburten
Mirella Fasciano, Montabaur, Hinterer Rebstock 6 Klaus Jan Schlorke, Heiligenroth, Königsberger Straße 10 Oliver Hassenteufel, Gackenbach, Kapellenstraße 14
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