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Montabaur

Seite 9

Nr. 50/89

der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erho­ben.

5430 Montabaur, 4.12.1989 ic > Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 Im Aufträge: Hannappel

III.

p er Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.12.1989 bis 29.12.1989 während der allgemeinen Dienst stun­den im Rathaus in Montabaur, Zimmer 112, öffentlich aus.

5430 Montabaur, 7.12.1989

(Siegel) Stadt Montabaur

Pr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1 . die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2 , die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Monta­baur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gel­tend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVBI. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.7.1988 (GVBI. S. 135).

KfW-Wohnungsbauprogramm

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau in 6000 Frankfurt 11, Pal­mengartenstraße 5 - 9, hat die Vergabekriterien für das neue KfW-Wohnungsbauprogramm erweitert.

Aufgrund einer Vereinbarung mit der Bundesregierung ge­währt die KfW zinsgünstige Kredite im Rahmen eines Sonder­programms zur Förderung des Wohnungsbaus. Das KfW-Woh­nungsbauprogramm in Höhe von insgesamt DM 1,5 Mrd. ist auf die Jahre 1990 -1992 begrenzt und soll der Finanzierung von Vorhaben zur Errichtung von neuen abgeschlossenen Mietwoh­nungen in bestehenden Gebäuden dienen. Die Einzelheiten bit­ten wir dem nachfolgend abgedruckten Merkblatt zum KfW- Wohnungsbauprogramm zu entnehmen.

Anträge zum KfW-Wohnungsbauprogramm sind ausschließ­lich bei Kreditinstituten zu stellen, welche die Primärhaftung für die Darlehen übernehmen. Dort sind auch die entsprechen­den Antragsformulare zu erhalten.

KfW Kreditanstalt KfW-Wohnungsbauprogramm

für Wiederaufbau

Merkblatt

Auszahlung: 100 %

Die Kreditmittel sind frühestens 3 Monate nach Baubeginn in einer Summe abzurufen. Die Abruffrist beträgt höchstens 6 Monate nach Darlehenszusage (Verlängerung zu den dann gültigen Konditionen möglich). Laufzeit: 25 Jahre (davon 5 tilgungsfreie Anlaufjahre)

Rückzahlung: in gleichen Halbjahresraten

Kreditbesicherung Grundsätzlich dinglich.

Antragstellung

Mit Antragsformular KfW Form 166 (3/89) über ein Kreditinsti­tut bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, Palmengartenstra­ße 5 - 9, Postfach 1111 41,6000 Frankfurt am Main 11, Tfelefon: (069) 74 31-0.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt die Kredite nicht unmittelbar an den B auherrn, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite die Haftung übernehmen müssen. Der Antrag ist daher bei ei­nem Kreditinstitut zu stellen, dessen Wahl dem Antragsteller freisteht.

Für die Bearbeitung bei der KfW genügen regelmäßig die auf dem Antragsformular einzutragenden Angaben. Im Kreditan­tragsind neben der Beschreibung des Vorhabens dasDatumdes Bauantrages, die Zahl der zusätzlichen Wohneinheiten sowie de­ren Wohnfläche in qm anzugeben. Die KfW behält sich vor, er­gänzende Unterlagen anzufordem, sofern dies für die Bearbei­tung notwendig ist.

Verwendungs- und Vermietungsbestätigung Innerhalb von 12 Monaten nach Auszahlung des Darlehens durch Vorlage des Unterzeichneten Formulars KfW 163 d und ei­nes Mietvertrages über die geförderte Wohntmgbei der durchlei­tenden Bank.

Montabaur, 7. Dezember 1989 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Oie Verwaltung informiert

Antagsberechtigte

Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden, Gemeindeverbän- ! de und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Verwendungszweck

Finanzierung folgender Baumaßnahmen an bestehenden Ge- | bäuden in der Bundesrepublik Deutschland zur Errichtungvon | neuen abgeschlossenen Mietwohnungen:

Umwandlung von Räumen, die nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung bisher nicht zu Wohnzwecken bestimmt waren (z.B. Gewerberäume, landwirtschaftlich genutzte Raume),

Ausbau des Dachgeschosses,

Erweiterung durch Aufstockung oder Anbau,

Aufteüung von Wohnungen in Eigenheimen oder derzeit selbstgenutzten Eigentumswohnungen.

|Der Bauantrag darf nicht vor dem 3. Oktober 1989 gestellt wor- jden sein. Die Wohnungen sind während der Inanspruchnahme Ider Zinsverbilligung zu vermieten.

Kreditbetrag

Ibis zu 3/4 der unmittelbar durch die Baumaßnahme entstande­nen Aufwendungen, höchstens DM 750 pro qm Wohnfläche. Der edit kann nicht neben-Sonderabschreibungen nach § 7 (c) PStG oder nach § 14 a und b Berlin FG bzw. Fördermitteln aus [Öffentlichen Haushalten in Anspruch genommen werden.

Konditionen

Zinssatz: 5,25 % p.a., vierteljährlich nachträglich (fest

für die ersten 10 Jahre, danach Kapitalmarkt­konditionen)

Bargeldhilfe (Begrüßungsgeld) für Besucher aus der DDE und Berlin (Ost)

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hat zur Auszah­lung der Bargeldhilfe an Besucher aus der DDR und Berlin (Ost) auch am kommenden Sonntag(17.12.1989) wieder von 10.00 bis 11.00 Uhr geöffnet.

Die Auszahlungsstelle befindet sich im Rathaus-Neubau (Ein­gang Konrad-Adenauer-Platz), 1. Etage, Zimmer 119. Die Bar­geldhilfe beträgt für jeden Besucher beim ersten Besuch 100,-- DM und beim zweiten Besuch 60,-- DM.

Weiterhin zahlt die Bundespost die Bargeldhilfe für den ersten Besuch in den dort üblichen Dienststunden (auch samstags) aus.

Schließung der Schulturnhallen der Verbandsgemeinde Montabaur

In der Zeit vom 23. Dezember 1989 bis 7. Januar 1990 werden folgende Tümhallen geschlossen:

Schulturnhalle an der Joseph-Kehrein-Schule Montabaur Schultumhalle an der Waldschule Montabaur-Horressen Schultumhallen (Altbau und Neubau) an der Augst-Schule Neuhäusel

Schultumhalle an der Grundschule Horbach Schultumhalle an der Hauptschule Nentershausen Schultumhalle an der Grundschule Niederelbert Schultumhalle an der Grundschule Ruppach-Goldhausen Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Schulamt -

Personenstandsfälle im November 1989

Geburten

Mirella Fasciano, Montabaur, Hinterer Rebstock 6 Klaus Jan Schlorke, Heiligenroth, Königsberger Straße 10 Oliver Hassenteufel, Gackenbach, Kapellenstraße 14

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