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Montabaur

Seite 24

15.4.

28.4.

30.4.

Mai 1990

1.5*

6.5.

12./13.6.

17.5.

20 . 6 . 26./27.Ö. Juni 1990 2. - 5.6.

9./10.6.

16./17.6.

Thnzabend mit Tbmbola, Gelbachtaler Sport­freunde Stahlhofen Konzert in Montabaur, GV Ettersdorf Apfelweinabend, MGV Daubach

Wanderung, Westerwaldverein Daubach Weißer Sonntag in Stahlhofen Kinnes in Daubach

Frauenwallfahrt, Pfarreienverband Stahlho- fen/Holler/G ackenbach Sommerfest, Kindergarten Stahlhofen Backesfest, Tanzgruppe MGV Stahlhofen

Wanderfahrt in die DDR, Westerwaldverein Daubach

Kirmes in Stahlhofen

Fußballtumier in Stahlhofen, Thekenmann­

schaft Ettersdorf

23./24.6. Sommerfest, DRK Blasorchester/MGV Daubach 29.6. -13.7. Ungamfahrt, Pfarreienverband Stahlhofen/Hol­ler/Gackenbach

Juli 1990

1.7. Wanderung, Westerwaldverein Daubach

14./16.7. Wiesenfest, GV Ettersdorf

18. - 25.7. Jugendfreizeit, Pfarreienverband Stahlho-

fen/Holler/G ackenbach

22.7. Deutscher Wandertag in Arnsberg, Westerwald­

verein Daubach

; August 1990

' 18./19.8. Sommerfest, MGV7Gelbachtaler Sportfreunde

Stahlhofen

1 25./26.8. Kirmes in Ettersdorf

: 26.8. Thg des Ewigen Gebetes in Stahlhofen

i September 1990

I 2.9. Pfarrfest, 75 Jahre Pfarrei Stahlhofen

I 9.9. Radwanderung, Westerwaldverein Daubach

16.9. Rheinland-Pfalz-Meisterschaften in Mülheim- Kärlich, Thnz gruppe MGV Stahlhofen

i 23.9. Wanderung, Westerwaldverein Daubach

I 23.9. Bundesjugendchorsingen in Koblenz, Tanzgrup-

] pe MGV Stahlhofen

30.9. Gruppenwert ungssingen in Eitelbom

I Oktober 1990

14.10. Sterntreffen in Wismar, Westerwaldverein Dau­bach

28.10. Stadtbesichtigung Dillenburg, Westerwaldver­ein Daubach

November 1990

21.11. Tischtennisturnier, Thekenmannschaft Etters­

dorf

21.11. Wanderung, MGV Daubach

24.11. Herbstkonzert in Horbach, DRK Blasorchester Daubach

Dezember 1990

2.12. Gottesdienst der Chorgemeinschaft Dau­bach/Stahlhofen

9.12. Nikolausfeier GV Ettersdorf

26.12. Thnzabend mit Tbmbola, MGV Stahlhofen

31.12. Fackelwanderung, Westerwaldverein Daubach

l Seniorennachmittag

I Zum adventlich gestalteten Seniorennachmittag sind die Mit- I bürgerinnen und Mitbürger aus Daubach und Stahlhofen am , Dienstag, 12. Dezember 1989, herzlich eingeladen. Wir begin- I nen um 15.00 Uhr mit einem Wortgottesdienstin der Kirche, an­schließend treffen wir uns im Pfarrhaus in Stahlhofen.

Weihnachtsfeier der Gymnastikgruppe I Die Frauen der Gymnastikgruppe feiern am Donnerstag, 14. i Dezember 1989, ihre Weihnachtsfeier. Anmeldungen bis Mon- i tag, 11.12.1989, bei Irmgard Ferdinand.

J FSV Gelbachtaler Sportfreunde e.V.

, Das nächste Meisterschafdtsspiel gegen Dreikirchen findet am j Sonntag, 10.12.1989, statt. Anstoß: 14.00 Uhr in Dreikirchen.

Thekenmannschaft Stahlhofen

t Am Samstag, 9.12.89, spielen wir gegen die Alten-Herren Stahl- i hofen. Spielbeginn ist um 19.00 Uhr in der Sporthalle I im Schul- zentrum Montabaur. Grüne und blaue THkots mibbrifigen. Weitere Tfermih& u ^brd'

I Samstag, 13.1.90,13.30 Uhr Hallenfußball gegen FSG Koblenz I in MT

Nr49«9

Samstag, 20 . 1 . 90 , 20.00 Uhr Jahreshauptversammlung

Samstag, 27.1.90,13.00 Uhr Hallenfußball in Montabaur Samstag, 3.3.90,17.00 Uhr Hallenfußball in Montbaur

Untershausen

öffentliche Bekanntmachung Friedhofsgebührensatzung

der Ortsgemeinde Untershausen vom 30. Nov. 1989 Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16. Nov. 1989 auf. grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1), sowie der'U 16,18 Abs. 3,32 und 33 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 05. Mai 1986 (GVB1. S. 103) und des § 30 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 23. Nov. 1989 folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntge­macht wird:

§1

GebUhrenpflicht

(1) Für die Benutzung des Friedhofs der Ortsgemeinde Unters­hausen und seiner Einrichtungen werden Gebühren nach Maß­gabe dieser Satzung erhoben.

(2) Zur Zahlung der Gebühren ist insbesondere verpflichtet:

1. wer den Friedhof, seine Einrichtungen oder damit ver­bundenen Leistungen in Anspruch nimmt oder ihre Be­nutzung beantragt,

2. wer nach privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Vorschriften die Kosten der Bestattung und der Hamit verbundenen Leistung zu tragen ist.

(3) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

(4) Die Gebühren werden fällig mit der Bekanntgabe des Gebüh­renbescheides.

I.

1 .

1.1

1 . 1.1

1.1.2

1.2

1 . 2.1

1.3.

1.3.1

1.3.2

1.4.

1.4.1

II.

1 .

2 .

2.1

3.

III.

1.

1.1

1.2

1.3

§2

Höhe der Gebühren Bestattungsgebühren Erdbeisetzungen in Reihengrabstätten Verstorbene bis zum vollendeten

5. Lebensjahr . . 200,00 DM

Verstorbene nach Vollendung

des 5. Lebensjahres. 500,00 DM

in Wahlgrabstätten Verstorbene nach Vollendung

des 5. Lebensjahres. 500,00 DM

Umen-Beisetzungen

in Reihen- od. Wahlgrabstätten. 100,00 DM

in Reihen- od. Wahlgrabstätten, in denen bereits Erdbestattete ruhen. 60,00 DM

Erdbeisetzungen von Tbt- und Fehlgeburten Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist, od. personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichti­ge Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten

beigesetzt werden. . 60,00 DM

Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzun­gen

Ausbettung von Leichen Das Ausgaben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von dem Gebühren­pflichtigen als Auslagen zu erstatten soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind.

Ausbettung von Urnen

Ausbettung von Urnen aus Erdgräbem .. 60,00 DM Wiederbeisetzung

Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen od. Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I er­hoben.

Nutzungsgebühren Rechte an Grabstätten

Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten für Verstorben^ bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und anmeldepflichtige

Tbtgeburten. 40,00 DM

für Verstorbene nach Vollendung

des 5. Lebensjahres. 180,00 DM

als Umen-Erdgrabstätte in .

Umen-Grabfeldern. 60,00 DM