Montabaur
Seite 24
15.4.
28.4.
30.4.
Mai 1990
1.5*
6.5.
12./13.6.
17.5.
20 . 6 . 26./27.Ö. Juni 1990 2. - 5.6.
9./10.6.
16./17.6.
Thnzabend mit Tbmbola, Gelbachtaler Sportfreunde Stahlhofen Konzert in Montabaur, GV Ettersdorf Apfelweinabend, MGV Daubach
Wanderung, Westerwaldverein Daubach Weißer Sonntag in Stahlhofen Kinnes in Daubach
Frauenwallfahrt, Pfarreienverband Stahlho- fen/Holler/G ackenbach Sommerfest, Kindergarten Stahlhofen Backesfest, Tanzgruppe MGV Stahlhofen
Wanderfahrt in die DDR, Westerwaldverein Daubach
Kirmes in Stahlhofen
Fußballtumier in Stahlhofen, Thekenmann
schaft Ettersdorf
23./24.6. Sommerfest, DRK Blasorchester/MGV Daubach 29.6. -13.7. Ungamfahrt, Pfarreienverband Stahlhofen/Holler/Gackenbach
Juli 1990
1.7. Wanderung, Westerwaldverein Daubach
14./16.7. Wiesenfest, GV Ettersdorf
18. - 25.7. Jugendfreizeit, Pfarreienverband Stahlho-
fen/Holler/G ackenbach
22.7. Deutscher Wandertag in Arnsberg, Westerwald
verein Daubach
; August 1990
' 18./19.8. Sommerfest, MGV7Gelbachtaler Sportfreunde
Stahlhofen
1 25./26.8. Kirmes in Ettersdorf
: 26.8. Thg des Ewigen Gebetes in Stahlhofen
i September 1990
I 2.9. Pfarrfest, 75 Jahre Pfarrei Stahlhofen
I 9.9. Radwanderung, Westerwaldverein Daubach
16.9. Rheinland-Pfalz-Meisterschaften in Mülheim- Kärlich, Thnz gruppe MGV Stahlhofen
i 23.9. Wanderung, Westerwaldverein Daubach
I 23.9. Bundesjugendchorsingen in Koblenz, Tanzgrup-
] pe MGV Stahlhofen
■ 30.9. Gruppenwert ungssingen in Eitelbom
I Oktober 1990
14.10. Sterntreffen in Wismar, Westerwaldverein Daubach
28.10. Stadtbesichtigung Dillenburg, Westerwaldverein Daubach
November 1990
21.11. Tischtennisturnier, Thekenmannschaft Etters
dorf
21.11. Wanderung, MGV Daubach
24.11. Herbstkonzert in Horbach, DRK Blasorchester Daubach
Dezember 1990
2.12. Gottesdienst der Chorgemeinschaft Daubach/Stahlhofen
9.12. Nikolausfeier GV Ettersdorf
26.12. Thnzabend mit Tbmbola, MGV Stahlhofen
31.12. Fackelwanderung, Westerwaldverein Daubach
l Seniorennachmittag
I Zum adventlich gestalteten Seniorennachmittag sind die Mit- I bürgerinnen und Mitbürger aus Daubach und Stahlhofen am , Dienstag, 12. Dezember 1989, herzlich eingeladen. Wir begin- I nen um 15.00 Uhr mit einem Wortgottesdienstin der Kirche, anschließend treffen wir uns im Pfarrhaus in Stahlhofen.
Weihnachtsfeier der Gymnastikgruppe I Die Frauen der Gymnastikgruppe feiern am Donnerstag, 14. i Dezember 1989, ihre Weihnachtsfeier. Anmeldungen bis Mon- i tag, 11.12.1989, bei Irmgard Ferdinand.
J FSV Gelbachtaler Sportfreunde e.V.
, Das nächste Meisterschafdtsspiel gegen Dreikirchen findet am j Sonntag, 10.12.1989, statt. Anstoß: 14.00 Uhr in Dreikirchen.
Thekenmannschaft Stahlhofen
t Am Samstag, 9.12.89, spielen wir gegen die Alten-Herren Stahl- i hofen. Spielbeginn ist um 19.00 Uhr in der Sporthalle I im Schul- zentrum Montabaur. Grüne und blaue THkots mibbrifigen. Weitere Tfermih& u ‘’ ^brd'
I Samstag, 13.1.90,13.30 Uhr Hallenfußball gegen FSG Koblenz I in MT
Nr49«9
Samstag, 20 . 1 . 90 , 20.00 Uhr Jahreshauptversammlung
Samstag, 27.1.90,13.00 Uhr Hallenfußball in Montabaur Samstag, 3.3.90,17.00 Uhr Hallenfußball in Montbaur
Untershausen
öffentliche Bekanntmachung Friedhofsgebührensatzung
der Ortsgemeinde Untershausen vom 30. Nov. 1989 Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16. Nov. 1989 auf. grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1), sowie der'U 16,18 Abs. 3,32 und 33 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 05. Mai 1986 (GVB1. S. 103) und des § 30 der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 23. Nov. 1989 folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekanntgemacht wird:
§1
GebUhrenpflicht
(1) Für die Benutzung des Friedhofs der Ortsgemeinde Untershausen und seiner Einrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.
(2) Zur Zahlung der Gebühren ist insbesondere verpflichtet:
1. wer den Friedhof, seine Einrichtungen oder damit verbundenen Leistungen in Anspruch nimmt oder ihre Benutzung beantragt,
2. wer nach privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Vorschriften die Kosten der Bestattung und der Hamit verbundenen Leistung zu tragen ist.
(3) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.
(4) Die Gebühren werden fällig mit der Bekanntgabe des Gebührenbescheides.
I.
1 .
1.1
1 . 1.1
1.1.2
1.2
1 . 2.1
1.3.
1.3.1
1.3.2
1.4.
1.4.1
II.
1 .
2 .
2.1
3.
III.
1.
1.1
1.2
1.3
§2
Höhe der Gebühren Bestattungsgebühren Erdbeisetzungen in Reihengrabstätten Verstorbene bis zum vollendeten
5. Lebensjahr . . 200,00 DM
Verstorbene nach Vollendung
des 5. Lebensjahres. 500,00 DM
in Wahlgrabstätten Verstorbene nach Vollendung
des 5. Lebensjahres. 500,00 DM
Umen-Beisetzungen
in Reihen- od. Wahlgrabstätten. 100,00 DM
in Reihen- od. Wahlgrabstätten, in denen bereits Erdbestattete ruhen. 60,00 DM
Erdbeisetzungen von Tbt- und Fehlgeburten Leichen oder Körperteile, für die nach polizeilichen Vorschriften kein besonderes Grab notwendig ist, od. personenstandsrechtlich nicht beurkundungspflichtige Geburten, die in bereits bestehenden Grabstätten
beigesetzt werden. . 60,00 DM
Gebühren für Ausgrabungen und Wiederbeisetzungen
Ausbettung von Leichen Das Ausgaben und Umbetten von Leichen wird durch gewerbliche Unternehmen vorgenommen. Die hierbei entstehenden Kosten sind von dem Gebührenpflichtigen als Auslagen zu erstatten soweit sie nicht selbst Auftraggeber gegenüber dem Unternehmen sind.
Ausbettung von Urnen
Ausbettung von Urnen aus Erdgräbem .. 60,00 DM Wiederbeisetzung
Für die Wiederbeisetzung von ausgebetteten Leichen od. Urnen werden die Gebühren nach Abschnitt I erhoben.
Nutzungsgebühren Rechte an Grabstätten
Erwerb des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten für Verstorben^ bis zum vollendeten 5. Lebensjahr und anmeldepflichtige
Tbtgeburten. 40,00 DM
für Verstorbene nach Vollendung
des 5. Lebensjahres. 180,00 DM
als Umen-Erdgrabstätte in .
Umen-Grabfeldern. 60,00 DM

