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Montabaur

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Wer kann begreifen, daß Krieg immer noch als Mittel der Politik angesehen wird? Seit 1945 hat es mehr als 160 neue Kriege gegeben. Bald wird die Zahl der Opfer dieser Kriege die des Zweiten Welt, krieges übersteigen 1

Die löten werden gezählt, bilanziert und aufgerechnet, wobei die nicht gezählten Opfer die Thgikl dieses Sterbens vervielfachen. Keine Statistik kann das TVauma der Überlebenden, das Leid derl unzählig en Angehörigen dieser Opfer beschreiben. Darum ist es unsere Aufgabe, aus Solidarität! mit den Betroffenen und aus Verantwortung für die Lebenden, unaufhörlich zu erinnern. »Ohne Er-1 innerung gibt es keine versöhnende Zukunft«, formulierte Bundespräsident Richard von WeizJ säcker.

Der Volkstrauertag soll unsere Bevölkerung auf ihre immerwährende Verpflichtung gegenüber de u Kriegstoten und deren Angehörigen hinweisen:« Alles Unrecht, alle Intoleranz, Gleichgültigkeit! und Unmenschlichkeit, die zu millionenfacher Unterdrückung, Verfolgung und Vernichtung führ-l ten, dürfen nicht vergessen werden * damit wir gemeinsam den Weg zum Frieden finden und gehen,!

Aus diesem Grunde gedenken wir besonders an den Gräbern der Verstorbenen und Gefallenen derl letzten Weltkriege auf dem Ehrenhain Westerwald 1939/45 in Montabaur, Friedhof an der FrieJ densstraße,

am Sonntag, 19. November 1989, um 17.30 Uhr.

Die Kranzniederlegung erfolgt im Auftrag der Landesregierung. Die Gedenkrede hält Herr Land-I rat Peter Paul Weinert.

An der Gestaltung der Gedenkfeier wirken mit:

DRK Blasorchester Daubach, MGV Mendelssohn Bartholdy Montabaur, Ehrenzug der Bundes] wehr der Westerwaldkaserne, Abordnungen der Reservisten-Kameradschaft, Freiwillige Feuer] wehr Montabaur, Schützengesellschaft St. Sebastianus Montabaur, Abordnung des Verbände der Kriegsversehrten.

Wir laden

alle Bürgerinnen und Bürger - besonders die Jugend - zu dieser Gedenkstunde ein.

Dr. aossel-Dölken Bürgermeister

Dieter Ranz

Beauftragter des Volksbundes

Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.

De

t

Öffentl. Bekanntmachungen

§2

öffentliche Bekanntmachung

der Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Mon­tabaur für das Jahr 1989 vom 7.11.1989

I.

Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) fol­gende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Ge­nehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 26.10.1989 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

Es wird neu festgesetzt: der Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeindewerke I

von bisher. 1.300.000 DU

(Wasserversorgung) auf. 2.000.000 Dil

Sonstige Änderungen der Kredite ergeben sich nicht.

§8

Die Höchstbeträge der Kassenkredite werden nicht geändert!

erhöht (+) vermindert (-) um DM

und damit der Gesamt­betrag des Haushalts­planes einschließlich der Nachträge

gegenüber auf nunmehr bisher DM DM festgea

a) im Verwaltungahaushalt

die Einnahmen 1.091.000

die Ausgaben +1.091.000

b) im Vermögenshanahalt

die Einnahmen + 560.200

die Ausgaben +550.200

20.544.000

20.544.000

21.635.000

21.635.000

3.316.300

3.316.300

3.866.500

3.866.500

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen der V* bandsgemeinde wird festgesetzt

von bisher. 100.000 DM

auf. 260.000 DM

§6

Die Verbandsgemeindeumlage wird nicht geändert. Nachrichtlich:

Umlagegrundlagen 1988 . 25.885.771,-DM

Umlagesoll 1988 . 8.801.161-"

Umlagegrundlagen 1989 bisher. 28.287.164,-

Umlagesoll 1989 bisher. 9.617.632,- DM

Umlagegrundlagen 1989 neu. 28.288.862,- DM

Umlagesoll 1989 neu. 9.618.202,*

Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung der Verband gemeinde Montabaur und der Nachtragswirtschaftspläne ff Verbandsgemeindewerke der Verbandsgemeinde Montan» (Wasserwerk und Abwasserbeseitigung)

Die nach § 98 Aba 1 Satz 2 in Verbindung mit 4 95 Abs. 8 (Fortsetzung auf Seite 81

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