Montabaur
Seite 4
Wer kann begreifen, daß Krieg immer noch als Mittel der Politik angesehen wird? Seit 1945 hat es mehr als 160 neue Kriege gegeben. Bald wird die Zahl der Opfer dieser Kriege die des Zweiten Welt, krieges übersteigen 1
Die löten werden gezählt, bilanziert und aufgerechnet, wobei die nicht gezählten Opfer die Thgikl dieses Sterbens vervielfachen. Keine Statistik kann das TVauma der Überlebenden, das Leid derl unzählig en Angehörigen dieser Opfer beschreiben. Darum ist es unsere Aufgabe, aus Solidarität! mit den Betroffenen und aus Verantwortung für die Lebenden, unaufhörlich zu erinnern. »Ohne Er-1 innerung gibt es keine versöhnende Zukunft«, formulierte Bundespräsident Richard von WeizJ säcker.
Der Volkstrauertag soll unsere Bevölkerung auf ihre immerwährende Verpflichtung gegenüber de u Kriegstoten und deren Angehörigen hinweisen:« Alles Unrecht, alle Intoleranz, Gleichgültigkeit! und Unmenschlichkeit, die zu millionenfacher Unterdrückung, Verfolgung und Vernichtung führ-l ten, dürfen nicht vergessen werden * damit wir gemeinsam den Weg zum Frieden finden und gehen,!
Aus diesem Grunde gedenken wir besonders an den Gräbern der Verstorbenen und Gefallenen derl letzten Weltkriege auf dem Ehrenhain Westerwald 1939/45 in Montabaur, Friedhof an der FrieJ densstraße,
am Sonntag, 19. November 1989, um 17.30 Uhr.
Die Kranzniederlegung erfolgt im Auftrag der Landesregierung. Die Gedenkrede hält Herr Land-I rat Peter Paul Weinert.
An der Gestaltung der Gedenkfeier wirken mit:
DRK Blasorchester Daubach, MGV Mendelssohn Bartholdy Montabaur, Ehrenzug der Bundes] wehr der Westerwaldkaserne, Abordnungen der Reservisten-Kameradschaft, Freiwillige Feuer] wehr Montabaur, Schützengesellschaft St. Sebastianus Montabaur, Abordnung des Verbände der Kriegsversehrten.
Wir laden
alle Bürgerinnen und Bürger - besonders die Jugend - zu dieser Gedenkstunde ein.
Dr. aossel-Dölken Bürgermeister
Dieter Ranz
Beauftragter des Volksbundes
Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.
De
t
Öffentl. Bekanntmachungen”
§2
öffentliche Bekanntmachung
der Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Montabaur für das Jahr 1989 vom 7.11.1989
I.
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVBL S. 419) folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 26.10.1989 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
Es wird neu festgesetzt: der Gesamtbetrag der Kredite der Verbandsgemeindewerke I
von bisher. 1.300.000 DU
(Wasserversorgung) auf. 2.000.000 Dil
Sonstige Änderungen der Kredite ergeben sich nicht.
§8
Die Höchstbeträge der Kassenkredite werden nicht geändert!
erhöht (+) vermindert (-) um DM
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge
gegenüber auf nunmehr bisher DM DM festgea
a) im Verwaltungahaushalt
die Einnahmen 1.091.000
die Ausgaben +1.091.000
b) im Vermögenshanahalt
die Einnahmen + 560.200
die Ausgaben +550.200
20.544.000
20.544.000
21.635.000
21.635.000
3.316.300
3.316.300
3.866.500
3.866.500
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen der V* bandsgemeinde wird festgesetzt
von bisher. 100.000 DM
auf. 260.000 DM
§6
Die Verbandsgemeindeumlage wird nicht geändert. Nachrichtlich:
Umlagegrundlagen 1988 . 25.885.771,-DM
Umlagesoll 1988 . 8.801.161-"
Umlagegrundlagen 1989 bisher. 28.287.164,-
Umlagesoll 1989 bisher. 9.617.632,- DM
Umlagegrundlagen 1989 neu. 28.288.862,- DM
Umlagesoll 1989 neu. 9.618.202,*
Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung der Verband gemeinde Montabaur und der Nachtragswirtschaftspläne ff Verbandsgemeindewerke der Verbandsgemeinde Montan» (Wasserwerk und Abwasserbeseitigung)
Die nach § 98 Aba 1 Satz 2 in Verbindung mit 4 95 Abs. 8 (Fortsetzung auf Seite 81
118,21
pwn
ftwtn
ferbai
Herl
WGi
«•M*.

