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Nr. 44/89
Kath. Pfarramt Heiligenroth
caMSTAG, 4.11., 18.30Uhr Amtf. Alfons Herbst, Amt f. Edgar (bestellt v. den Schulkameraden), anscbL Beichtgelegen-
SnwNTAG, 5.H., 9.30 Uhr Amt f. Martha Krebs, f. Reinhold pjrdmand und Schwager Eduard, 15 Uhr Taufe des Kindes Sa-
nwNSTAG, 7.H., 18.30 Uhr Amt f. Josef Neuroth, Stiftungs- ffltf. Helene Gilles geh. Heibel
DONNERSTAG, 9.11., 17.30 Uhr St. Martin-Kindergottes-
«j jfltl St
FREITAG, 10.11., 18.30 Uhr Amt f. Lebende und Verstorbene h Familie Hugo Fries, Stiftungsamt f. Rosa Neuroth, Bruder Jakob und verst. Eltern
SAMSTAG, 11.11., 18.30 Uhr Amt f. Elfriede Herz u. Christine 1 (bestellt vom Möhnenverein), Amtf. Helga Nink (best, von jchulkameraden)
SONNTAG, 12.11.,EwigGebet, 9.30 Uhr Amtf.Eheleute Adam imidAnnaEidt, Amtf. FteterFluck, Betstunden: 10.30 Uhr Män- Iner, 13 Uhr Kinder und Jugend, 16 Uhr Frauen, 17 Uhr Schluß- | odacht
Evang. Erlöser-Kirchengemeinde Neuhäusel
[SAMSTAG, 14.30 Uhr Jungschar Neuhäusel, 15 Uhr Gottes- [dienst in Arzbach (Pfarrer Roggenkämper)
SONNTAG, 10.10 Uhr Gottesdienst mit Taufe in Neuhäusel (Pfarrer Rogenkämper)
[MONTAG, 19.30 Uhr Selbsthilfegruppe für Alkohol- und Dro- robleme im St. Anna Haus L Neuh.
[DIENSTAG ab 15 Uhr Miniclub für Mütter mit Kleinkindern IjmSt. Anna Haus in Neuhäusel, 15.16 Uhr Konfirmandenunter- IricbtinNeuhäusel, 20 Uhr Kirchenchor in Neuhäusel, 17.30 Uhr Bibelkreis mit Prediger Klump, 19 Uhr Posaunenchorübungs- litimde
ImITTWOCH, morgens Hauskreis mit Frauen bei Farn. Pichler- iWilhelm in Hillscheid
(DONNERSTAG, 16.30 Uhr Miniclub für Mütter mit Kleinkindern im Mehrzweckraum d. Kindergartens in Simmera, 19 Uhr IJvgendtreff in Neuhäusel
■FREITAG, 19 Uhr Posaunenchorübungsstunde [SAMSTAG, 14.30 Uhr Jungschar in Neuhäusel
Wissenswertes
Tips der Post für den Versand von Geschenkpaketen nach Polen
der Zeit vom 01.11.89 bis zum 31.03.90 können Pakete des dwegs nach Polen zu ermäßigter Gebühr eingeliefert wer- » Die ermäßigten Gebühren betragen für Pakete im Gewicht tim l kg 8,20 DM
in mehr als 1kg- 3 kg 10,10 DM
on mehr als 3 kg- 5 kg 12,20 DM
m mehr als 5 kg-10 kg 15,50 DM
mehr als 10 kg -15 kg 23,40 DM
«n mehr als 15 kg - 20 kg 34,00 DM
lieermäßigten Gebühren gelten nicht für Luftpostpakete und Pakete des Landweges mit einer Sonderbehandlimg (z. B. «gut, Rückschein, Eilzustellung usw.). Für derartige Pakeist die volle Paketgebühr zu zahlen, litte beachten Sie folgende Hinweise:
fermerk auf der Aufschriftseite des Pakets »Geschenksendung ek«. Sofern die Sendungnur Lebensmittel enthält, bit- rusätzlich vermerken: »Lebensmittel • towary spozywcze«. ift: Orts- und Straßenangaben müssen in polnischer e gemacht werden. Sofern bekamt, ist die polnische '"leitzahl anzugeben. Weiteres erfahren Sie bei Ihrem Post-
LUt,
Gesundheitsamt Montabaur Nebenstelle Bad Marienberg
hnpfplan für den 1. Impfgang der Schluckimpfung gegen Kinderlähmung im Winter 1989/90 (hnr?L < k n 13.11.1989 (4. Schuljahr und Bevölkerung) tUnTrr Grundschule Rothenbach, Schulstr.
Grundschule Kaden, Ringstr. l , rj p u Uhr Grundschule Niederahr, Hauptsu*. ll
t- ,<>. .
09.45 Uhr Grundschule Meudt, Schulstr. 13
10.15 Uhr Grundschule Berod
10.45 Uhr Grundschule Herschbach, Schulstr.
11.15 Uhr Grundschule Guckheim, Schulstr.
Dienstag, den 14.11.1989 (4. Schuljahr und Bevölkerung)
08.30 Uhr Grundschule Bad Marienberg, Erlenweg 2 09.15 Uhr Grundschule Bellingen
09.45 Uhr Grundschule Höhn, Zehntgrafstr. 12
10.15 Uhr Grundschule Hellenhahn, Schulstr.
10.46 Uhr Grundschule Irmtraut
11.16 Uhr Grundschule Westernohe
Mittwoch, den 15.11.1989 (4. Schuljahr und Bevölkerung)
08.30 Uhr Grundschule Westerburg, Breslauer Str.
09.15 Uhr Grundschule Gemünden, Hauptstr.
09.45 Uhr Grundschule Rennerod, Westemoher Str.
10.15 Uhr Grundschule Nister-Möhrendorf 11.00 Uhr Grundschule Hof, Schulstr.
Donnerstag, den 16.11.1989 (4. Schuljahr und Bevölkerung) 08.40 Uhr Grundschule Alpenrod, Schulstr. 4 09.00 Uhr Grundschule Enspel, Nistertalstr. 8 09.30 Uhr Grundschule Nistertal, Am Sportplatz 10.00 Uhr Grundschule Unnau, Erbacher Str. 11
10.30 Uhr Grundschule Norken, Schulstr. 1 11.00 Uhr Grundschule Neunkhausen, Kirchstr.
Freitag, den 17.11.1989 (4. Schuljahr und Bevölkerung)
08.30 Uhr Grundschule Roßbach, Schulstr. 7
09.00 Uhr Grundschule Borod, Schulstr. 12
09.30 Uhr Grundschule Kroppacher Schweiz, An der Schule
1 a, Kroppach
10.00 Uhr Grundschule Müschenbach, Schulstr. 24
10.30 Uhr Grundschule Atzelgift/Streithausen, Schulstr.
5239 Streithausen
11.00 Uhr Grundschule Hachenburg-Altstadt, Kirchstr. 14
11.30 Uhr Grundschule Hachenburg, Leipziger Str.
Montag, den 20.11.1989
09.00 -12.00 Uhr Gesundheitsamt Bad Marienberg 14.00 -18.30 Uhr Iriftstraße 1 C
(Bevölkerung aller Gemeinden im Bereich des Gesundheitsamtes Bad Marienberg) Dienstag, den 21.11.1989
09.00 -12.00 Uhr Gesundheitsamt Bad Marienberg 14.00 -18.30 Uhr Triftätraße 1 C
(Bevölkerung aller Gemeinden im Bereich des Gesundheitsamtes Bad Marienberg) Impfpässe sind imbedingt mitzubringen!
Aufruf zur Schluckimpfung gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis)
Kinderlähmung (Poliomyelitis) ist noch immer eine bedrohliche Krankheit, vor deren Einschleppung und Verbreitung keiner sicher sein kann. Nur durch Impfung können Sie sich schützen. Für einen ausreichenden Impfschutz durch Schluckimpfung sind 3 Impfungen im Abstand von mindestens 6 Wochen notwendig. Die Gesundheitsämter führen für Sie kostenlos die Schluckimpfung durch, hauptsächlich in den Monaten November bis Februar. Sie können sich auch an die niedergelassenen Ärzte wenden.
Bereits Kinder ab dem 3 .Lebensmonat sollen die Grundimmunisierung erwerben. Diese besteht aus 3 Impfungen und kann in folgenden Abständen durchgeführt werden:
1. Schluckimpfung im November/Dezember,
2. Schluckimpfung 6 bis 8 Wochen nach der 1. Impfung,
3. Schluckimpfung 8 bis 10 Monate bzw. 1 Jahr nach der 2. Impfung.
Bei Versäumnis kann die Grundimmunisierung auch bei Erwachsenen jederzeit nachgeholt werden.
Im 10. Lebensjahr soll eine Wiederholungsimpfungerfolgen sowie bei Erwachsenen jeden Alters vor Reisen in warme Länder, wenn die letzte Impfung länger als 10 Jahre zurückliegt.
Die Schluckimpfung gegen Kinderlähmung wird im allgemeinen gut vertragen. Nur gelegentlich treten Störungen des Allgemeinbefindens auf, wie Fieber, Kopf- und Halsschmerzen, Ermüdungserscheinungen, Durchfall. Dies aber sind Zeichen dafür, daß der Körper Abwehrstoffe bildet.
Geimpfte sollen 2 bis 3 Wochen ungewohnte Anstrengungen vermeiden. Die Schwangerschaft oder das Stillen sind kein Impfhindemis. Die Schluckimpfung muß allerdings verschoben werden,
- bei Fieber oder Durchfall,
- binnen 14 lägen nach einem operativen Eingriff (auch Zahnextraktion) und

