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Montabaur

Seite 20

Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen

(1) Die öffentlichen, zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze, die öffentlichen, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanla- gen innerhalb der Baugebiete (z.B. Fußwege, Wohnwege), Sam- melstraßen und Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn die Gemeinde an den erforderlichen Grundstücken Eigentum erworben hat und die Erschließungsanlagen die nachstehenden Merkmale auf weisen:

1. Eine Pflasterung, eine Asphalt-, Iber-, Beton- oder ähnli­che Decke neuzeitlicher Bauart,

2. Straßenentwässerung und Beleuchtung sowie

3. Anschluß an eine dem öffentlichen Verkehr gewidmete Straße.

(2) Gehwege und Radwege sind endgültig hergestellt, wenn sie eine Abgrenzung gegen die Fahrbahn und gegeneinander sowie eine Befestigung mit Platten, Pflaster, Asphaltbelag oder eine ahnlirhp Decke neuzeitlicher Bauart aufweisen, soweit die Ge­meinde nicht beschließt, daß bei einfachen Wohnwagen und Siedlungsstraßen auf die Anlegung erhöhter Gehwege verzich­tet wird und diese in einfacher Form angelegt werden.

(3) Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn die dafür vor­gesehenen Flächen als Grünflächen oder gärtnerisch angelegt sind.

§8a

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Art, Umfang, Verteilungsmaßstab und Herstellungsmerkmale von Anlagen zum Schutz von Baugebieten gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutz­gesetzes werden durch ergänzende Satzungen im Einzelfall ge­regelt.

§9

Beitragsbescheid

(1) Der Beitrag, der auf den einzelnen Beitragsschuldner ent­fällt, wird durch schriftlichen Bescheid festgesetzt.

(2) Der Beitragsbescheid enthält

1. den Namen des Beitragsschuldners,

2. die Bezeichnung des Grundstücks,

3. den zu zahlenden Betrag unter Mitteilung des beitragsfä­higen Erschließungsaufwandes (§ 2), des Gemeindean- teUs (§ 4) und der Berechnungsgrundlagen (§§ 6 und 6),

4. die Festsetzung des Zahlungstermins,

5. die Eröffnung, daß der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht und

6. eine Rechtsbehelfsbelehrung.

i (3) Der Beitragsbescheid soll ferner den Beitragsschuldner dar- 1 auf hinweisen, daß er bei der Stadtverwaltung Stundung, Raten-

< Zahlung oder Verrentung beantragen kann. Ein solcher Antrag j soll die Gründe anführen, aus denen die Zahlung des Beitrages I zum festgesetzten Zahlungstermin für den Beitragsschuldner t eine unbillige Härte wäre.

1 §10

1 Vorausleistungen

^ (1) Im Fall des § 133 Abs. 3 BauGB können Vorausleistungen bis 1 zur Höhe des voraussichtlichen ErgrhlipQnngghojtxagpfl erho­ben werden.

I (2) Für den Bescheid über die Vorausleistungen gilt § 9 sinnge- j mäß.

s §11

I Ablösung des Erschließungsbeitrages

I Der Betrageiner Ablösungnach § 133 Abs. 3 Satz 2 BauGB be- f stimmt sich nach der Höhe des voraussichtlich entstehenden I Beitrages. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht

< §12

6 InkrafttreteniAußerkrafttreten

d Die Satzung tritt rückwirkend zum 01. Juli 1987 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Erschließ q ßungsbeiträgen vom 11.7.1983 außer Kraft.

1 , Niederelbert, den 09.10.1989 8 (S.) Bode, Ortsbürgermeister £ Hinweis:

le Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz fj -GemO - vom 14.12.1973 (GVB. S. 419), BS 2020-1, wird auf fol- ß gendes hingewiesen: jj Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Vl Abs. 1 GemO) und

S b > ^ Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht

innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekan "

chung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, di e ^ tma " che Rechtsverletzung begründen können, gegenüber d v* bandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz 643 n Montabaur geltend gemacht worden ist. ’

Ortsgemeinde Niederelbert Bode, Ortsbürgermeister

Goldene Hochzeit von Maria und Otto Maier

Am Donnerstag, dem 26.10.1989, feiern Maria und Otto M • das Fest der G oldenen Hochzeit. Dies ist der Anlaß für dieOri* vereine mit einem Ständchen zu gratulieren und alle guten WjT sehe zu übermitteln. Die Glückwünsche des Landrats und d Bürgerschaft wird der Ortsbürgermeister aussprechen.

Die Vereine treffen sich um 19.30 Uhr bei der Gaststätte Ke l zum Abmarsch. n8ul

Bode, Ortsbürgermeister

9

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Busfahrplan für den Seniorennachmittag am 25. Oktober!«so Uhrzeit und Haltestelle ~

Bus-Nr. VIII

14.25 Uhr Welschneudorf, Bushaltestelle Rathaus

14.30 Uhr Oberelbert, Bushaltestelle Kirche 14.35 Uhr Niederelbert, Bushaltestelle Ansprechpartner:

Welschneudorf: Maria Lehmler, Einser Str. 3 Oberelbert: Marianne Jung, Hauptstr. 17, Tbl 02608/517 Niederelbert: Anni Schlemmer, Südstraße 9.

Jahrgang 1964/65

Am Mittwoch, dem 25.10. findet um 20.00 Uhr in der Gaststätte Keul das A bschlußtreffen für die Jahrhundertfahrt am 4./6, No­vember statt. Bitte Geld mitbringen.

Spielmannszug Niederelbert

Ausbildung von Kindern und Jugendlichen zu Flötisten und TVommlem, montags abends ab 18.30 Uhr im VereinslokalFohr- Pils-Stube (Keul), Niederelbert, kleiner SaaL Kosten: keine, Instrumente und Notenbücher werden vom V» ein gestellt.

Info: Manuela Kilian, Bergstraße, TbL 5713.

Herzlich willkommen sind auch Kinder aus den Nachbarge­meinden.

Musikprobe des Spielmannszuges Die nächste Musikprobe des Spielmannszuges findet am Mon­tag, dem 23.10.1989, um 19.30 Uhr im Vereinslokal Keul statt. Um pünktliche Erscheinen wird gebeten.

Freiwillige Feuerwehr Niederelbert Alle Aktiven der Freiwilligen Feuerwehr nebst Ehefrauen oder Freundinnen sind am Samstag, dem 21.10.1989 zu einem t mütlichen Beisammensein im Mannschaftsraum der Freiwüü- gen Feuerwehr eingeladen.

Veranstaltung in der Elberthalle Am 28.10.1989, um 20.00 Uhr in der Elberthalle wollen wir und 15 verschiedene Vereine vom Westerwald bis zum Rhein, alleEl- berter Bürger mit einem bunten kurzweiligen Programm erfreu­en. Es treten Jugendtanzgruppen, Gymnastikvereine, Tkach- tengruppen usw. auf, so daß jede Darbietung eine Freude ist. Nach dem offiziellen Tbil kann d ann zu flotter Musik getanzt werden. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

SG Elbert

An diesem Wochenende finden folgende Spiele statt: Sonntag, 22.10.1989:

13.00 Uhr Elbert II - Horressen/E III in Oberelbert 16.00 Uhr Saynbachtal/M. - Elbert I.

Zuschauer sind wie immer recht herzlich eingeladen.

JSG Niederelbert/Oberelbert/Welschneudorf Sonntag, 22.10.89,10.30 Uhr A-Jugend Leutesdorf - Niederel­bert.

SV Blau-Weiß Niederelbert, Abt. Alte Herren Am 21.10.89, haben wir ein Heimspiel gegen die AH von Immen- dorf. Platzaufbau: Norbert Vögel/Manfred Schlemmer.