Montabaur
Seite 18
ELBERTGEMEINDEN
NIEDERELBERT öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung der Beitragssätze f ür die Ausbaubeiträge für Verkehrsanlagen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § 42 Abs. 11 Satz 5 Kommunalabgabengesetz.
Für die nachstehend aufgeführten Verkehrsanlagen werden folgende Beitragssätze öffentlich bekanntgemacht: Ortsgemeinde Niederelbert:
Straße verlaufend von bis Beitragssatz pro
qm
beitragspflichtiger
Geschoßfläche
Hauptstr. (L 327) Lahnstr. 7.50 DM Varaus-
bis Ende Parz. leistungen 155/5 (Berkessel)
5431 Niederelbert, 16. Okt. 1989 Bode, Ortsbürgermeister
Bericht über die Sitzung des 0rt8gemeinderates Niederelbert vom 05.10.1989
Vertrag zur Errichtung eines Breitbandnetzes zugestimmt Einstimmig entsprach der Ortsgemeinderat dem im Entwurf vorgelegten Gestattungsvertrag mit der Fa. SÜWEDA, Mainz, der die Errichtung eines Breitbandnetzes in der Ortsgemeinde Niederelbert zum Inhalt hat.
Informationen über die Ausgestaltung dieses Gestattungsvertrages werden im Rahmen einer gesonderten Veröffentlichungin einem der nachfolgenden Ausgaben des Wochenblattes bekanntgegeben, da dieser Vertrag inhaltsgleich sämtlichen Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Montabaur zur Entscheidung vorgelegt wird.
Die wesentlichen Aussagen dieses Vertrages beziehen sich auf die Gestattung seitens der Gemeinde der Fa. SÜWEDA die öffentlichen Verkehrsflächen für die Errichtung und Betreibung einer Breitbandverteilanlage bereitzustellen. Die Verkabelung soll innerhalb von 26 Monaten flächendeckend in der Verbandsgemeinde erfolgen. Auf Antrag erhalten die Anschlußnehmer Anschluß an die Breitbandverteilanlage. Das Entgelt für den Kabelanschluß, das im Einvernehmen mit der Ortsgemeinde festgesetzt wird, beträgt als Monatsgebühr max. 29,80 DM pro Wohneinheit incL Mwst. bzw. als Alternative die noch zu vereinbarenden Sonderpreise (Einmalzahlung, Vorauszahlung).
Neue Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zu Jugendfahrten, -lagern, -freizeiten und Studienfahrten verabschiedet
Einstimmig erging der Beschluß über die Einführung neuer Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zu Jugendfahrten, -lagern, -freizeiten und Studienfahrten.
Die Richtlinien sollen zur Verwaltungsvereinfachung von allen Ortsgemeinden in gleicher Form beschlossen werden. Nachdem eine Vereinheitlichung für alle Ortsgemeinden erreicht ist, werden die Richtlinien komplett im Wochenblatt veröffentlicht.
Gemeindeanteil für den Ausbau der Bürgersteige und der Beleuchtung entlang der Hauptstraße festgelegt und Vorausleistungsbetrag festgelegt
Ebenfalls einstimmig faßte der Rat den Beschluß über die Festlegung des Anteils der Ortsgemeinde Niederelbert am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau der Bürgersteige und der Straßenbeleuchtung entlang der Hauptstraße (L 327). Der Ortsgemeinderat legte 60 % als Gemeindeanteil fest.
Vorausleistungen auf den zu erwartenden Ausbaubeitrag sollen erhoben werden. Der Vorausleistungsbetrag wurde auf 7,50 DM/qm beitragspflichtiger Geschoßfläche festgesetzt.
jfc 42189
Ankauf von 4 Flutlichtmasten zur Ausleuchtung des Sportplat-
800 DM sollen nach dem Willen des Rates für den Ankauf von 4 Flutlichtmasten zur Ausleuchtung des Sportplatzes in Niederelbert auf gewendet werden. Die Fluchtlichtmasten wer- den je zur Hälfte (je 400 DM) von der Ortsgemeinde und dem Sportverein Blau-Weiß Niederelbert bezahlt.
Errichtung eines 4. Tennisplatzes wird angestrebt Dem Rat lag hierzu ein Antrag des Sportvereins Blau-Weiß Nie. derelbert vor. Dieser möchte neben den bestehenden 3 Tfennis. plätzen noch einen weiteren 4. Tfennisplatz bauen. D as dafür vor gesehene Grundstück zur Errichtung des Platzes soll nach dem Willen des Rates von der Ortsgemeinde gekauft werden. *
Dorfemeuerungskonzept sollte erstellt werden
Der Ortsgemeinderat (»schloß ein Dorferneuerungskonzept er. stellen zu lassen und hierfür einem Planungsbüro einen entspre- chwnden Auftrag zu erteilen. Zuvor sollen jedoch Kosteavor- a n srhlfig e von verschiedenen Ingenieurbüros seitens der %. bandsgemeindeverwaltung Montabaur eingeholt werden. Nachdem dies geschehen ist, soll dann der Auftrag für die Erstellung eines Dorferneuerungskonzeptes vergeben werden.
öffentliche Bekanntmachung Satzung der Ortsgemeinde Niederelbert
über die Erhebung von Beiträgen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Erschließungsbeiträge) vom 09. Okt. 1989
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 31.8.1989 im Rahmen des § 132 des Baugesetzbuches in der Fassung vom 08.12.1986 (BGBL I S. 2253) L V. mit § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVBL S. 419, BS 2020-1), die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt- gemacht wird:
§1
Erhebung des Erschließungsbeitrages (1) Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für F-r gchliPifiiingganlag nn erhebt die Gemeinde Erschließungsbeiträge nach den Vorschriften desBaugesetzbuches (|| 127 ff.) und dieser Satzung.
§2
Art und Umfang der Erschließungsanlagen und des Erschließungsaufwandes (1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand 1. Für die zum Anbau be- bis zu einer Straßenbreite stimmten öffentlichen Stra- (Fahrbahnen einschL der ßen, Wege und Plätze: Standspuren, Radwege, Geh
wege, Schutz- und Randstrei
fen) von
a) Wochenendhausgebieten, Campingplatzgebieten ... 7,0 m
b) Kleinsiedlungsgebieten.10,0 m
bei einseitiger Bebaubarkeit.8,6 m
c) Dorfgebieten, reinen Wohngebieten, allgemeinen Wohngebieten, besonderen Wohngebieten, Mischgebieten, Ferienhausgebieten
aa) mit einer Geschoßflächenzahl bis 0,8.14,0 m
bei einseitiger Bebaubarkeit. 10,6 m
bb) mit einer Geschoßflächenzahl
über 0,8 bis 1,0. 18,0 m
bei einseitiger Bebaubarkeit. 12,6 m
cc) mit einer Geschoßflächenzahl
über 1,0 bis 1,6.20,0 m
dd) mit einer Geschoßflächenzahl über 1,6 .23,0 m
d) Kemgebieten, Gewerbegebieten und sonstigen Sondergebieten im Sinne des § 11
der Baunutzungsverordnung
aa) mit einer Geschoßflächenzahl bis 1,0.20,0 m
bb) mit einer Geschoßflächenzahl
über 1,0 bis 1,6. 23,0 m
cc) mit einer Geschoßflächenzahl
über 1,6 bis 2,0. 26,0 m
dd) mit einer Geschoßflächenzahl über 2,0 .27,0 m
e) Industriegebieten
aa) mit einer Baumassenzahl bis 3,0. 23,0 m
bb) mit einer Baumassenzahl
über 3,0 bis 6,0. 26,0 m
cc) mit einer Baumassenzahl über 6,0 . 27,0 m
Erschließt die Erschließungsanlage Gebiete mit unterschiedlicher Ausnutzung, so gilt die größere Breite; für die Geschoßflächenzahl gelten die Regelungen des § 5 (3) entsprechend.

