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Nr. 41/89

M®tabaur_

( 1 ) Dies® Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

/»Diese Satzung tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Bereich ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens nach Ablauf joa 2 Jahren nach dem Tag ihrer Bekanntmachung.

Montabaur, 04.10.1989

(g)Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

I Gemäß § 216 Abs. 2 des BauGB vom 8. Dezember 1986 (BGBL S. 2191) wird auf folgendes hingewiesen:

L Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist dann unbe­achtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Ver­bandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, 6430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften begründen soll, ist darzulegen.

n Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO vom 14.12.1973 (GVBL S. 419), BS 2020-1, wird auf folgendes hingewiesen:

Eine Verletzung der Bestimmungen über | ) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und u die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad- I Adenauer-Platz, 6430 Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Stadt Montabaur

[ Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Fassadenwettbewerb der Stadt Montabaur 1989

In diesem Jahr führt die Stadt Montabaur - wie auch in den Vorjahren wieder einen Wettbewerb zur Renovierung erhaltens­werter Hausfassaden durch. Ziel und Auf­gabe dieses Wettbewerbes ist es, che Initia­tive der Einwohner und Bürger zur Pfleget Gestaltung und Verschönerung ihrer Ge­bäude anzuregen und zu fördern. Durch den Wettbewerb sollen Maßnahmen, die zur Verschönerung der Stadt und der Stadtteile beitragen, bewertet, anerkannt und prämiert werden.

Aufgrund des Aufrufes der Stadt haben sich in diesem Jahr fünf Hauseigentümer zur Tbilnahme am Fassadenwettbewerb gemeldet. Die Bewertungskommission unter Vorsitz von Bürgermeister Dr. Possel-Dölken hat am Mittwoch, 27. Sep­tember 1989die angemeldeten Objekte be­sichtigt.

Die Kommission hat sich davon über­zeugt, daß alle gemeldeten Objekte die lo­benswerte Absicht der Eigentümer ver­deutlichen, zur Verschönerung des Stadt­bildes beizutragen.

Die Kommission war allerdings der Auf­fassung, daß mehrere Gebäude noch bes­ser zur Geltung kämen, wenn mehr Blu­menschmuck angebracht würde IN ach eingehender Beratung und unter Berücksichtigung der verschiedenen Bewertungskriterien wurde das Haus Großer Markt |16 (Eigentümer: Maria Gröninger)mit dem 1. Preis, das Gebäude Kizchstraße 34 (Eigentümer: Christel und Günter Niedermeier) Imit dem 2. Preis und das Gebäude Amselweg 4 (Eigentümer: Gabriele und Bernd Ludwig) mit dem 3. Preis prämiert.

Die Preisträger erhalten zur Anerkennung ein Geldgeschenk und zwar 600,- DM für den 1. Platz, 300,- DM für den 2. Platz und | 200 ,- DM für den 3. Platz.

I Rat und Verwaltung gratulieren den Preisträgern für die erfolgreichen Renovierungsmaßnahmen, erkennen mit Dank die besonde- Iren Bemühungen aller Wettbewerbsteilnehmer an und sprechen allen 'Ibilnehmera ihre Anerkennung für die lobenswerte Bereit- Ischaft zur Stadt-ZOrtsbildgestaltung aus.

|Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

stmachung der Beitragssätze für die Ausbaubeiträge für Verkehrsanlagen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit § 42 11 Satz 6 Kommunalabgabengesetz

r die nachstehend aufgeführten Verkehrsanlagen werden folgende Beitragssätze öffentlich bekanntgemacht: ptadt Montabaur

Foto; Kiefer

verlaufend von - bis

Beitragssatz pro qm beitragspflichtiger Grundstücksfläche

p on Orsbeck-Straße

Völfchesbitzstraße

baehstraße

N Montabaur, 10 . Oktober 1989

Eigendorf er Straße - Mons-Tabor-Straße Fürstenweg - von-Orsbeck-Straße Kirchstraße - Einmündung Wegeparzelle 1622/6

10,- DM Vorausleistungen

6,- DM Vorausleistung^ . A (

6,-DM Vorausleistuhgeh ' t3eeuA 61ü '*

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister