Montabaur
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Erleben auch Sie an sich diese aufsehenerregende Veränderung. Man kann nicht nur vom Tfellerwäscher zum Millionär sondern auch vom Miesmöppel zum Optimisten werden. Bei diesem Kabarettprogramm wird Urnen der Weg gezeigt.
Samstag, den 28.10. um 20.30 Uhr.
Eintritt: 5,00 DM.
Arbeitsgemeinschaft Kultur (AKU) im Westerwald e.V.
Mitgliederplenum
Zur nächsten monatlichen Mitgliederversammlung trifft sich die AKU am Freitag, 13.10., uml9.30 Uhr im Haus Mons Ihbar in Montabaur. Auf der umfang reichen Tagesordnung stehen u.a. Programm 1/90 der Kleinkunstbühne Mons Thbor, Planung eines Open-Air-Festivals 1991, Kinderfest am 30.6.90 im Wildpark, weitere Aktivitäten des Arbeitskreises »Pro-Film« und Mitgliederwerbung. Für das Kleinkunstprogramm sind Vorschläge - auch von Nichtmitgliedem - erwünscht. Kontakt: Uli Schmidt, Oberelbert, TfeL 02608/636. Neben dem Plenum finden künftig keine weiteren AK-Sitzungen mehr statt, weshalb Teilnahme aller AKU's und interessierter Neuer erwünscht ist.
Kleinkunstbühne Mons Thbor
Nach dem Kleinkunstfest in der vergangenen Woche, haben wir im November erneut einen Höhepunkt zu bieten. Gast unserer Kleinkunstbühne ist am Da, 9.11. der Liedermacher Franz Josef Degenhard. Der Vorverkauf läuft ab 23.10. bei den bekannten Stellen.
_ Vereine und Verbände berichten _
Das Kath. Bildungswerk Westerwald
informiert und lädt ein • gemeinsam mit dem Sportkreis Westerwald
Vortrags- und Diskussionsveranstaltung zum Thema:
»Die gesellschaftspolitische und erzieherische Aufgabe des Sports«
Wie kann der Sport junge Menschen vor einer Flucht in die Sucht bewahren? - Ursachen - Motive - Auswega Tbrmin: Samstag, 28. Okt. 1989,14.30 • 17.00 Uhr Ort: Montabaur, DRK-Zentrum, (Lehrsaal), Eichwiese
Referent: Dr. Manfred Poignö, Schifferstadt, Vizepräsident im Bundesverband dt. Gewichtheber Bitte anmelden bis spätestens Dienstag, 24. Okt. 1989. Anschrift: Kath. Bildungswerk Westerwald, Auf dem Kalk 11, 5430 Montabaur, IteL 02602/2051.
Die Elternschule Westerwald/Rhein-Lahn informiert und lädt ein Säuglingspflegekurs
Zwei erfahrene Fachkräfte sagen und zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Kindrichtigpflegen, wasSiedazu brauchen, wasüberflüssigist, was man falsch machen kann und worauf man achten muß. Tbrmine: • ab Dienstag, 31.10.1989,19.30 Uhr, 6 Abende Ort: Montabaur, Kath. Bezirksamt, Auf dem Kalk 11
Leitung: Ingrid Müller, MT-Elgendorf, Martina Kalb- . Steudter, Ruppach-Goldhausen Kosten: 30,- DM pro Person für die 6 Abende Anmeldung: bei den Kursleiterinnen Ingrid Müller, 02602/5881 oder Martina Kalb-Steudter, 02602/8408.
Bitte unbedingt Voranmeldung!
Träger der Veranstaltung ist das Kath. Bildungswerk Westerwald.
WERBUNG BRINGT ERFOLG !!!
Eine Bitte der Anzeigenabteilung !
Namen, Adressen und Daten sind für Außenstehende schlecht zu lesen. Eine saubere und deutliche Schreibweise (mögl. Druckbuchstaben) Mdahet angebracht. Damit ersparen Sie fl sich und uns unnötige Rückfragen.
Es dankt Ihnen die Anzeigenabteilung
Aus den Gemeinden
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MONTABAUR
öffentliche Bekanntmachung Hauptsatzung der Stadt Montabaur vom 09. Oktober 1989
Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 24 und 25 der Gemeindeord- nung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14. Dezember 1973
(GVBLS.419),zuletztgeändertdurchLandesgesetzvom22
li 1988 (GVBL S. 135 - BS 2020-1 - in Verbindung mit der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnuni» (GemODVO) vom 21. Februar 1974 (GVBL S. 98), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22 . Dezember 1982 (GVBL S. 476) - BS 2020 - 1 - 1 - der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für Ehrenämter in Gemeinden und Verbandsgemeinden (EntschädigungsVO-Gemeinden) vom 1 . März 1974 (GVBlS. 105), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Mai 1989
(GVBL S. 129) - BS 2020-1-3-, die folgende Hauptsatzung beschlossen:
1. Abschnitt
öffentliche Bekanntmachungen § 1 Form der öffentlichen Bekanntmachung
(1) öffentliche Bekanntmachungen erfolgen im Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur.
(2) Karten, Pläne oder Zeichnungen und damit verbundene'Ikt* I und Erläuterungen, die wegen ihres Umfanges nicht gern. Aba 1 öffentlich bekanntgemacht werden können, werden im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Die Auslegung erfolgt an sieben Werktagen, an denen die Einsichtnahme möglich ist, wählend der Dienstzeit. Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Frist und Zeit der Auslegung werden nach Abs. 1 spätestens am läge vor Beginn der Auslegung öffentlich bekanntgemacht.
(3) In den Fällen, in denen eine dringliche Sitzung des Stadtrates nicht rechtzeitig gern. Abs. 1 öffentlich bekanntgemacht werden kann, erfolgt die Bekanntmachung in der »Westerwälder Zeitung« (Ausgabe F).
(4) Kann wegen eines Naturereignisses oder wegen anderer besonderer Umstände die in den Absätzen 1 bis 3 vorgeschriebene! Bekanntmachungsform nicht angewandt werden, so erfolgt in unaufschiebbaren Fällen die öffentliche Bekanntmachung! durch öffentlichen Ausruf. Die Bekanntmachung ist unverzüglich nach Beseitigungdes Hindernisses in der durch die Absätze 1 bis 3 vorgeschriebenen Form nachzuholen, sofern nicht der Inhalt der Bekanntmachung durch Zeitablauf gegenstandslos gemacht worden ist.
§ 2 Sonstige Bekanntgaben
öffentliche Bekanntgaben, die nicht durch Rechtsvorschrift! vorgeschrieben sind, und ortsübliche Bekanntgaben erfolgen, sofern in Auftrags- und Amtshilfeangelegenheiten keine andere Form bestimmt ist, in den Formen des § 1.
§ 3 Unterricht der Einwohner Die Unterrichtung der Einwohner über wichtige Angelegenheiten der örtlichenVerwaltung(§ 15 Abs. 1 GemO)undüberdieEr- gebnisse von Ratssitzungen (§ 41 Abs. 5 GemO) erfolgt in der § 1 (1) bestimmten Form.
2. Abschnitt Wappen, Flagge § 4 Wappen
Als Wappen der Stadt wird das Petruswappen geführt.
§ 5 Flagge
Die Flagge der Stadt setzt sich aus den Farben blau, rotund weiß zusammen.
3. Abschnitt
Ausschüsse des Stadtrates § 6 Art und Zusammensetzung der Ausschüsse (1) Der Stadtrat bildet folgende Ausschüsse:
a) Haupt- und Finanzausschuß
b) Rechnungsprüfungsausschuß

