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Montabaur

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Seite 26

I*JJnter_der_B_255 :i 8rücke bei^

Art

Montabaur

Häufigkeit

1-7

x Saproblen- 1ndex

-

Schlammröhrenwurm

1

3,8

3,8

Großer Schneckenegel

4

2,2

8.8

Rollegel

6 .

3.0

18,0

Flußnapfschnecke

3

1,8

5.4

Spltzschlanoschnecke

1

1,9

1,9

Hasserassel

4

3.0

12,0.

Bachflohkrebs {pulex)

2

2,0

4.0

Eintagsfliege Baetlffae

2.

2,0

4.0

Stelnfllege Nemoura

1

1.5

1.5

Köcherfliege Hydropsyche

5

2.0

10,0

Köcherfllege Ar.abolla

1

2.0

2,0

Summe

30

81,4

Wert

81.4:30=2.7 Güteklasse III

2. I00_m_unterJlaJb_der_KJ4rajilage Montabaur

Art

Häufigkeit

x Saproblen-

=

1-7

Index

Schlanunröhrt^nwuro

2

3.8

7,6

Großer Schneckenegel

2

2,2

4,4

Rollegel

6

3,0

18,0

Wasserassel

3 r

3.0

9,0

Bachflohkrebs (pulex)

1

2,0

2,0

Eintagsfliege Baetidae

2

2,0

4,0

Köcherfliege Hydropsyche

2

2,0

4,0

Summe

18

49,0

Wert

49.0:18=2.7

Güteklasse III

Gewässergüte II. Erschreckend waren die Klopapierreste im

Bieberichsbach und der dicke Abwasserpilzteppich im giJ? dorfer Bach in Eschelbachkurz bevor dieser in den Aubacht^! det.

Um die Gewässer güte besser einschätzen zu können, seien die Ergebnisse näher interpretiert:

1. Es fehlen im Aubach/Gelbach völlig die Arten, die höhere Ansprüche an die Gewässergüte stellen und in vergleichba­ren Bächen vorzufinden sind. Dazu gehören z.B. der Stru­delwurm Dugesia Gonozephala, Steinfliegen der Familie Perla oder Eintagsfliegen der Familien Ecdyonorus und Epeorus.

Die Eintagsfliege Baetidae, die Steinfliege Nemoura und die Köcherfliege Hydropsyche sind die abwasserverträg­lichsten ihrer jeweiligen Ordnung. Der Bachflohkrebs kam nur vereinzelt vor.

AOK

Die Gesundheitskasse.

Sozial abgesichert während Wehr* und Zivildionst

Wehr- und Zivildienstleistende sind während der Dienst­dauer bestens sozial abgesichert. Darüber informiert die AOK.

So regelt das Arbeitsplatzschutzgesetz, daß ein Arbeits­verhältnis durch den Wehr- oder Zivildienst nicht beein­trächtigt wird. Esruht" lediglich. Der Arbeitgeber darf - bis auf wenige Ausnahmen - nicht kündigen. Außerdem darf dem Arbeitnehmer dadurch, daß erbeim Bund" war, in beruflicher Hinsicht kein Nachteil entstehen. Und auch in punkto Krankenversicherung ist alles be­stens geregelt. Eine bestehende Pflichtmitgliedschaft oder eine freiwillige Versicherung - z.B. bei der AOK - wird durch Wehr- oder Zivildienst nicht beeinträchtigt.

Die gesetzliche Rentenversicherung nimmt sich eben-i falls der Rekruten und Zivis an. Das gilt grund­sätzlich für alle - also auch für diejenigen, die keiner versicherungspflichtigen Arbeit nach­gehen, also zum Beispiel gleich von der Schulbank auseinrücken". Wer unmit­telbar vor Dienstantritt in einem Arbeits­verhältnis oder arbeitslos war, wird während des Dienstes für den Staat auch arbeitslosenversichert.

2. Die Wasserassel und insbesondere der Rollegel als Abwas­serspezialisten sind in Massenvermehrungen vorzufinden. Unter einzelnen Steinen kamen bis zu 10 Rollegel vor. Diese Arten haben ihre besten Vorkommen in Bächen der Gewäs­sergüte III, da sie hier optimale Lebensbedingungen ha­ben.

Der Schlammröhienwurm ist ein Lebewesen des sauerstof­farmen Faulschlamms. Seine relativ geringe Häufigkeit liegt an den wenigen Stillwasserbereichen, in denen sich Schlamm absetzen könnte.

Alle oben genannten Tiere des Aubach/Gelbach tragen zur Selbstreinigung bei Ekel ist nur denjenigen gegenüber an­gebracht, die nichts gegen die Verschmutzung tum

3. Entscheidend für eine sichere Einstufungdes Gelbaches in stellenweise III undnicht II - III ist für den BUND die star­ke Besiedelung der Steine mit Abwasserpilz. Unter der B 266-Brücke war 60 % der Steinunterseite überzogen und unterhalb der Kläranlage Montabaur 100 %.

Abschluß betrachtung Aubach/Gelbach Alle Bachabschnitte hinterließen einen sehr schlechten Ein­druck. Entscheidend dafür ist kein Rechenkunststück, sondern das Vorhandensein durchweg abwasserresistenter Arten, bzw. von Arten, die Abwasser bevorzugen. Der.Aubach kam in schlechtem Zustand an und der Bach hat bis zur letzten Unter­suchungsstelle als Gelbach kaum Gelegenheit zur Erholung. Als Gewässer für bedrohte Kleinfischarten, für Äsche oder Bachforelle fällt er somit gänzlich aus.

Die Nebenbäche

Itotz stellenweise Gewässergüte II präsentierten sich die Ne­benbäche etwas besser, aber nicht befriedigend.

Das Fehlen des Strudelwurmes Dugesia Gonozephala und der Eintagsfliegen Ecdyonorus oder Epeorus oder ähnlich an­spruchsvoller Arten zeigt, daß auch hier Handlungsbedarf be­steht. Dies trotz nach Abwasserzielplan des Landes erreichter

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