Montabaur
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sowie 4 Punkte im nichtöffentlichen Sitzungsteil von der Tagesordnung abzusehen. Der Antrag wurde mit der Mehrheit der Stimmen abgelehnt. Der weitere Antrag eines Ratsmitgliedes, den Tagesordnungspunkt 3 im nichtöffentlichen Tfeil der Sitzung- Beratung und Beschlußfassung über ein städtebauliches Gutachten - im öffentlichen Tfeil der Sitzung zu behandeln, fand ebenfalls nicht die erforderliche StimmenzahL
Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes Im ersten Punkt der Tagesordnung verpflichtete Ortsbürgermeister Hümmerich das neu in den Rat nachrückende Ratsmitglied Günther Gerharz durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten als Ratsmitgbed.
Bebauungsplan »Felddien«
Nachdem der Ortsgemeinderat in der letzten Sitzung der vergangenen Legislaturperiode für die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht über die nötige Beschlußfähigkeit verfügte, hatte sich der Rat mit der Sache nun erneut zu befassen. Ortsbürgermeister Hümmerich wies eingangs darauf hin, daß der Rat nunmehr ohne Rüdesicht auf die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder beschlußfähig ist.
Der Rat erhielt sodann die im Rahmen der Offenlage vorgebrachten Bedenken und Anregungen im Wortlaut zur Kenntnis. Nach Erörterung faßte der Ortsgemeinderat bei einer Stimmenthaltung den Beschluß, daß die Bedenken und Anregungen zurückgewiesen bzw. nicht berücksichtigt werden. Mit gleichem Abstimmungsergebnis stimmte der Rat in einem weiteren Beschluß dem Entwurf des Bebauungsplanes einschL Tfextfest- setzungen und Begründungen der Form zu, wie er dem Rat in der Sitzung vorlag, und beschloß weiter, den Bebauungsplan als Satzung gemäß §§ 10 BauGb, 24 GemO.
Ortsdurchfahrt der B 49 in Neuhäusel
Dem Tagesordnungspunkt lag an sich ein Antrag zugrunde, der Bürgermeister solle beauftragt werden, Antrag auf Umleitung des Schwerlastverkehrs über die Autobahn A 48/A 3 zu stellen. Der Ortsbürgermeister vertrat in der Diskussion hierzu den Standpunkt, daß eine Umleitung des Schwerlastverkehrs das Problem nicht löst und die Ursache für die Verkehrsmisere in der Ortsdurchfahrt der B 49.- nämlich das hohe Verkehrsaufkommen • nicht beseitigt. Eine für alle vom Verkehr betroffenen Einwohner merklich verbesserte Situation sei erst dann erreicht, wenn der Fahrzeugverkehr - nicht nur der Schwerlastverkehr • aus der Ortsdurchfahrt der B 49 in Neuhäusel verbannt sei. Bereits vor mehr als zwei Jähren habe der Ortsgemeinderat die Forderung erhoben, die Ortsdurchfahrt der B 49 in Neuhäusel für den Schwerlastverkehr und den Verkehr mit gefährlichen Gütern zu sperren. Diesem Verlangen sei bisher ein Erfolgnicht be- schieden gewesen. Er führte weiter aus, es sei an der Zeit, daß der Ortsgemeinderat wiederum ein deutliches Wort zur Lösung des Problems überhaupt spreche und eneut und mit Nachdruck die Verwirklichung der Ortsumgehung Neuhäusel fordere. Es sei dabei nachrangig, in welcher Form die Ortsumgehung realisiert werde. Bis zur Verwirklichung der Ortsumgehung Neuhäusel solle der Rat Maßnahmen verlangen, die die Situation der vom Verkehr betroffenen Anwohner verbessert, wiez.B. die Sperrung der Ortsdurchfahrt für den Schwerlastverkehr und den Verkehr mit gefährlichen Gütern bzw. - falls dies nicht durchsetzbar sein sollte - die Umleitung dieses Verkehrs durch geeignete Beschilderungen und Hinweise und Empfehlungen zur Benutzung anderer Streckenführungen.
Außerdem sollte bis zur Realisierung der Ortsumgehung der alsbaldige Ausbau dm* Ortsdurchfahrt Neuhäusel in verkehrshemmender Form sowie die Einrichtung ortsfester Radaranlagen an den Ortseingängen der B 49 gefordert werden. Zum letzten Forderungspunkt brachte der Ortsbürgermeister seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, daß man nach den optimistischen Aussagen eines kompetenten Politikers während einer Versammlung im April 1989 mit der Einrichtung stationärer Radaranlagen fest gerechnet habe, nunmehr aber ein gegenteiliger Standpunkt eingenommen wenle. Er gab dazu ein Schreiben des Staatssekretärs im Ministerium für Wirtschaft und Verkehr im Wortlaut bekannt.
Abschließend stellte der Ortsbürgermeister einen die obigen Punkte enthaltenden Beschlußvorschlag zur Diskussion. In der folgenden Aussprache schloß sich der Rat dem an und befaßte sich in einer längeren Erörterung mit dem Antrag, in den Forderungskatalog auch die Einrichtung einer Ampelanlage an der Lahnstraße aufzunehmen. Am Ende der Beratung faßte der Ortsgemeinderat einstimmig den folgenden Beschluß:
Angesichts des ständigzunehmenden Fahrzeugverkehrs in der Ortsdurchfahrt Neuhäusel der B 49 und des weiter im Steigen
begriffenen Schwerlastverkehrs sowie des Verkehrs mit • liehen Gütern fordert der Ortsgemeinderat Neuhäusel zim ^ derholten Male und mit Nachdruck die Lösung der Verkeh WI serein der Ortsdurchfahrt durch den alsbaldigen Bau riJrw umgehung Neuhäusel. ^
Bis zu deren Verwirklichung erneuert der Ortsgemeindenf ne bereits mit Beschluß vom 22.07.1987 erhobene Forde™ die Ortsdurchfahrt Neuhäusel bis zur Lösung des Verkeim 111 ' blems für den Schwerlastverkehr und den Verkehr mit gefälfi chen Gütern zu sperren. Sofern dies nicht durchsetzbar setos te, wird dringend gebeten, durch geeignete Beschilderungam! nahmen und Hinweise den andere Zielorte anfahrenden Schm lastverkehr und den Verkehr mit gefährlichen Gütern auf and Strecken umzuleiten bzw. die Benutzung anderer Streckend rungen zu empfehlen. Bis zur Realisierung der Ortsumgehui, wird weiterhin der alsbaldige Ausbau der Ortsdurchfahrt Nei häusel in verkehrshemmender Form sowie die Einrichtung ort fester Radaranlagen an den Ortseingängen der B 49 und ein< Ampelanlage an der Lahnstraße gefordert.
Hauptsatzung und Geschäftsordnung beschlossen Der Ortsgemeinderat verabschiedete einstimmig die Hauptsal zung der Gemeinde sowie die für diese Wahlzeit geltende Gi schäf tsordnung des Gemeinderats jeweils in der dem Rat vorlii genden Fassung. Zuvor war ein Antrag, das im Entwurf dt Hauptsatzung geregelte Sitzungsgeld für die Tfeilnahme an e ner Sitzung des Ortsgemeinderates und eines Ausschusses vo 10,00 auf 20,00 DM zu erhöhen, abgelehnt worden.
Wahl und Bildung von Ausschüssen Eingangs verständigte sich der Rat darüber und faßte einen enl sprechenden Beschluß, daß die Wahl der Mitglieder und Stel Vertreter der Ausschüsse in offener Abstimmung d.h. dui Handzeichen (§ 40 Abs. 5 GemO) erfolgt. Sodann beschloßt. Ortsgemeinderat, (befolgenden Mitglieder und Stellvertreter! die Ausschüsse zu berufen:
BauauaachuO
Mitglieder
Stellvertreter
Josef Marx
Günter Maschke
Eckart Weigls
Renate Klaü
Helmut Fusch
Günther Gerharz
Christoph Belleaaent
Alfred Trias
Georg BlaufuO
Markus Drlelar.
Klaue Hümmerich
friedhelm Bender
Haunt- und FlnenzeuaachuO
Mitglieder
Stellvertreter
Josef Marx
Renate Klaü
CUnthar Gerharz
Hnlrnut Fusch
Alfred Frios
Hene-Günther de Comin
Markus Brielor
Potor Grundmann
Fritz Roggenbach
Paul-Gerhard Kutting
Rechnunnaprüfunoeeuenohufl
Mitglieder
GteDvnrtrntor
Günther Gerharz
Günter Manchke
Josef Marx
Helmut Fusch
Alfred Frlen
Dieter Ulnlf
Peter Grundmann
Markus Brieler
Paul-Gorhart) Kutting
Fritz Doggenbach
Umlegungsausschuß
Funktion/ Qualifikation
Mitgbed
Stellvertreter
Vorsitzender jur. Mitglied Mitgbed mit Erfahrungen
in der Bewertung von Grundstücken Ratsmitghed Ratsmitglied
OVermR Rudolf Reichling
Friedhelm Bender Günter Maschke Georg Boucsein
OVermR Edgar Hachenberg
Klaus Hümmerich 1 Helmut Fusch Dieter Wolf
Verhandeversammlunq Kindorqnrtonverband Slmmern/NanhmiHul
Mitglied Günther Gorharz Ute Albrecht Anna Grundmann Barbara Sartor
HallgnausachuQ
Mitglied Helmut Fuach Hana-Günther de Comin Joachim Perk
Stellvertreter Werner Christmann Ute Sommer Gerda Ophees Friedhelm Bender
Stellvertreter
Eckart lilaigle Ute SommBr Klaus Hümmerich

