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Montabaur

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sowie 4 Punkte im nichtöffentlichen Sitzungsteil von der Tages­ordnung abzusehen. Der Antrag wurde mit der Mehrheit der Stimmen abgelehnt. Der weitere Antrag eines Ratsmitgliedes, den Tagesordnungspunkt 3 im nichtöffentlichen Tfeil der Sit­zung- Beratung und Beschlußfassung über ein städtebauliches Gutachten - im öffentlichen Tfeil der Sitzung zu behandeln, fand ebenfalls nicht die erforderliche StimmenzahL

Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes Im ersten Punkt der Tagesordnung verpflichtete Ortsbürger­meister Hümmerich das neu in den Rat nachrückende Ratsmit­glied Günther Gerharz durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten als Ratsmitgbed.

Bebauungsplan »Felddien«

Nachdem der Ortsgemeinderat in der letzten Sitzung der ver­gangenen Legislaturperiode für die Behandlung dieses Tages­ordnungspunktes nicht über die nötige Beschlußfähigkeit ver­fügte, hatte sich der Rat mit der Sache nun erneut zu befassen. Ortsbürgermeister Hümmerich wies eingangs darauf hin, daß der Rat nunmehr ohne Rüdesicht auf die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder beschlußfähig ist.

Der Rat erhielt sodann die im Rahmen der Offenlage vorge­brachten Bedenken und Anregungen im Wortlaut zur Kenntnis. Nach Erörterung faßte der Ortsgemeinderat bei einer Stimm­enthaltung den Beschluß, daß die Bedenken und Anregungen zurückgewiesen bzw. nicht berücksichtigt werden. Mit glei­chem Abstimmungsergebnis stimmte der Rat in einem weiteren Beschluß dem Entwurf des Bebauungsplanes einschL Tfextfest- setzungen und Begründungen der Form zu, wie er dem Rat in der Sitzung vorlag, und beschloß weiter, den Bebauungsplan als Satzung gemäß §§ 10 BauGb, 24 GemO.

Ortsdurchfahrt der B 49 in Neuhäusel

Dem Tagesordnungspunkt lag an sich ein Antrag zugrunde, der Bürgermeister solle beauftragt werden, Antrag auf Umleitung des Schwerlastverkehrs über die Autobahn A 48/A 3 zu stellen. Der Ortsbürgermeister vertrat in der Diskussion hierzu den Standpunkt, daß eine Umleitung des Schwerlastverkehrs das Problem nicht löst und die Ursache für die Verkehrsmisere in der Ortsdurchfahrt der B 49.- nämlich das hohe Verkehrsaufkom­men nicht beseitigt. Eine für alle vom Verkehr betroffenen Ein­wohner merklich verbesserte Situation sei erst dann erreicht, wenn der Fahrzeugverkehr - nicht nur der Schwerlastverkehr aus der Ortsdurchfahrt der B 49 in Neuhäusel verbannt sei. Be­reits vor mehr als zwei Jähren habe der Ortsgemeinderat die For­derung erhoben, die Ortsdurchfahrt der B 49 in Neuhäusel für den Schwerlastverkehr und den Verkehr mit gefährlichen Gü­tern zu sperren. Diesem Verlangen sei bisher ein Erfolgnicht be- schieden gewesen. Er führte weiter aus, es sei an der Zeit, daß der Ortsgemeinderat wiederum ein deutliches Wort zur Lösung des Problems überhaupt spreche und eneut und mit Nachdruck die Verwirklichung der Ortsumgehung Neuhäusel fordere. Es sei dabei nachrangig, in welcher Form die Ortsumgehung realisiert werde. Bis zur Verwirklichung der Ortsumgehung Neuhäusel solle der Rat Maßnahmen verlangen, die die Situation der vom Verkehr betroffenen Anwohner verbessert, wiez.B. die Sperrung der Ortsdurchfahrt für den Schwerlastverkehr und den Verkehr mit gefährlichen Gütern bzw. - falls dies nicht durchsetzbar sein sollte - die Umleitung dieses Verkehrs durch geeignete Beschil­derungen und Hinweise und Empfehlungen zur Benutzung an­derer Streckenführungen.

Außerdem sollte bis zur Realisierung der Ortsumgehung der alsbaldige Ausbau dm* Ortsdurchfahrt Neuhäusel in verkehrs­hemmender Form sowie die Einrichtung ortsfester Radaranla­gen an den Ortseingängen der B 49 gefordert werden. Zum letz­ten Forderungspunkt brachte der Ortsbürgermeister seine Ent­täuschung darüber zum Ausdruck, daß man nach den optimisti­schen Aussagen eines kompetenten Politikers während einer Versammlung im April 1989 mit der Einrichtung stationärer Radaranlagen fest gerechnet habe, nunmehr aber ein gegenteili­ger Standpunkt eingenommen wenle. Er gab dazu ein Schreiben des Staatssekretärs im Ministerium für Wirtschaft und Verkehr im Wortlaut bekannt.

Abschließend stellte der Ortsbürgermeister einen die obigen Punkte enthaltenden Beschlußvorschlag zur Diskussion. In der folgenden Aussprache schloß sich der Rat dem an und befaßte sich in einer längeren Erörterung mit dem Antrag, in den Forde­rungskatalog auch die Einrichtung einer Ampelanlage an der Lahnstraße aufzunehmen. Am Ende der Beratung faßte der Ortsgemeinderat einstimmig den folgenden Beschluß:

Angesichts des ständigzunehmenden Fahrzeugverkehrs in der Ortsdurchfahrt Neuhäusel der B 49 und des weiter im Steigen

begriffenen Schwerlastverkehrs sowie des Verkehrs mit liehen Gütern fordert der Ortsgemeinderat Neuhäusel zim ^ derholten Male und mit Nachdruck die Lösung der Verkeh WI serein der Ortsdurchfahrt durch den alsbaldigen Bau riJrw umgehung Neuhäusel. ^

Bis zu deren Verwirklichung erneuert der Ortsgemeindenf ne bereits mit Beschluß vom 22.07.1987 erhobene Forde die Ortsdurchfahrt Neuhäusel bis zur Lösung des Verkeim 111 ' blems für den Schwerlastverkehr und den Verkehr mit gefälfi chen Gütern zu sperren. Sofern dies nicht durchsetzbar setos te, wird dringend gebeten, durch geeignete Beschilderungam! nahmen und Hinweise den andere Zielorte anfahrenden Schm lastverkehr und den Verkehr mit gefährlichen Gütern auf and Strecken umzuleiten bzw. die Benutzung anderer Streckend rungen zu empfehlen. Bis zur Realisierung der Ortsumgehui, wird weiterhin der alsbaldige Ausbau der Ortsdurchfahrt Nei häusel in verkehrshemmender Form sowie die Einrichtung ort fester Radaranlagen an den Ortseingängen der B 49 und ein< Ampelanlage an der Lahnstraße gefordert.

Hauptsatzung und Geschäftsordnung beschlossen Der Ortsgemeinderat verabschiedete einstimmig die Hauptsal zung der Gemeinde sowie die für diese Wahlzeit geltende Gi schäf tsordnung des Gemeinderats jeweils in der dem Rat vorlii genden Fassung. Zuvor war ein Antrag, das im Entwurf dt Hauptsatzung geregelte Sitzungsgeld für die Tfeilnahme an e ner Sitzung des Ortsgemeinderates und eines Ausschusses vo 10,00 auf 20,00 DM zu erhöhen, abgelehnt worden.

Wahl und Bildung von Ausschüssen Eingangs verständigte sich der Rat darüber und faßte einen enl sprechenden Beschluß, daß die Wahl der Mitglieder und Stel Vertreter der Ausschüsse in offener Abstimmung d.h. dui Handzeichen (§ 40 Abs. 5 GemO) erfolgt. Sodann beschloßt. Ortsgemeinderat, (befolgenden Mitglieder und Stellvertreter! die Ausschüsse zu berufen:

BauauaachuO

Mitglieder

Stellvertreter

Josef Marx

Günter Maschke

Eckart Weigls

Renate Klaü

Helmut Fusch

Günther Gerharz

Christoph Belleaaent

Alfred Trias

Georg BlaufuO

Markus Drlelar.

Klaue Hümmerich

friedhelm Bender

Haunt- und FlnenzeuaachuO

Mitglieder

Stellvertreter

Josef Marx

Renate Klaü

CUnthar Gerharz

Hnlrnut Fusch

Alfred Frios

Hene-Günther de Comin

Markus Brielor

Potor Grundmann

Fritz Roggenbach

Paul-Gerhard Kutting

Rechnunnaprüfunoeeuenohufl

Mitglieder

GteDvnrtrntor

Günther Gerharz

Günter Manchke

Josef Marx

Helmut Fusch

Alfred Frlen

Dieter Ulnlf

Peter Grundmann

Markus Brieler

Paul-Gorhart) Kutting

Fritz Doggenbach

Umlegungsausschuß

Funktion/ Qualifikation

Mitgbed

Stellvertreter

Vorsitzender jur. Mitglied Mitgbed mit Erfah­rungen

in der Bewertung von Grundstücken Ratsmitghed Ratsmitglied

OVermR Rudolf Reichling

Friedhelm Bender Günter Maschke Georg Boucsein

OVermR Edgar Hachenberg

Klaus Hümmerich 1 Helmut Fusch Dieter Wolf

Verhandeversammlunq Kindorqnrtonverband Slmmern/NanhmiHul

Mitglied Günther Gorharz Ute Albrecht Anna Grundmann Barbara Sartor

HallgnausachuQ

Mitglied Helmut Fuach Hana-Günther de Comin Joachim Perk

Stellvertreter Werner Christmann Ute Sommer Gerda Ophees Friedhelm Bender

Stellvertreter

Eckart lilaigle Ute SommBr Klaus Hümmerich