Montabaur
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Daneben besteht sicher eine Hilfsverpflichtung aufgrund der gemeins amen historischen Zugehörigkeit zu unserem Land und Volk. Diese Gemeinschaft tut tagtäglich viel für jeden von uns, und es müßte auch selbstverständlich sein, daß wir umgekehrt auch anderen Angehörigen dieser Gemeinschaft hilfreich die Hand reichen.
Eine rasche und gute Eingliederung der Aus- und Umsiedler kann nur gelingen, wenn alle dazu beitragen, jeder dort, wo er die Möglichkeit dazu hat. Die zunächst größten Probleme sind ein Arbeitsplatz undeine Wohnung- und da die wenigsten Aus- und Umsiedler motorisiert sind, sollte beides idealerweise am selben Platz liegen.
Besonders Wohnungen in den zentralen Orten auch des Westerwaldes sind außerordentlich gesucht.
Es gibt allerdings selbst in den zentralen Orten noch Wohnungen, die aus persönlichen Gründen der Eigentümer leerstehen.Ich bitte in allen diesen Fällen herzlich, noch einmal wegen der jetzt herrschenden Lage zu überlegen, ob diese Wohnungen nicht doch wieder dem Wöhmungsmarkt zugeführt werden können.
Außer der Hilfe bei praktischen Problemen bedürfen die Aus- und Umsiedler, insbesondere die Kinder, unserer menschlichen Zuwendung. Für viele Familien, die auf Dauer hier im Westerwald bleiben wollen, sind schon Patenschaftsverhältnisse entstanden. Eine solche Patenschaft zu übernehmen, ist ebensowenig eine Frage von Zuständigkeiten oder verwaltungsrechtlichen Anordnungen wie die HUfe bei den Hausaufgaben, die jeder leisten kann, oder auch nur ein freundlicher Rat durch den Arbeitskollegen. In diesen Zusammenhängen können wir alle etwas zur Lösung der Probleme beitragen.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die bei der Eingliederungder Aus- und Umsiedler helfen wollen, muß ich aber gleichzeitig um Geduld und Verständnis bitten. Eine gute Eingliederung ist nicht von heute auf morgen möglich, und es hat in der Vergangenheit für Paten auch schon manche Enttäuschung gegeben, die schmerzlich ist, die sich aber dadurch erklärt, daß es unter den Um- und Aussiedlem jede Art von Charaktern gibt • wie unter allen anderen Bevölkerungsgruppen auch. Insgesamt gesehen belegen die mehr als 600 Aus- und Umsiedler, die sich in den letzten zwölf Monaten dauerhaft im Westerwaldkreis niedergelassen haben, daß wir wertvolle Mitbürgerinnen und Mitbürger gewonnen haben und daß ihre Eingliederung ein Gewinn für den Kreis ist.”
Brennende Stoppelfelder schädigen die Tier- und Pflanzenwelt
Das flächenhafte Abbrennen von Stoppelfeldern ist verboten! Aus aktuellem Anlaß weist die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises auf diese Aussage des Landespflegegesetzes hin. Verstöße gegen das Verbot des Abflämmens werden mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Mark geahndet.
Das früher alljährlich zu beobachtende Abbrennen von Stoppelfeldern ist heute zwar seltener geworden; leider - so die Kreisverwaltung in ihrem Pressedienst - kommt es aber immer noch vor. Kürzlich erst wurde der Behörde in M ontabaur ein Fall bekannt, bei dem nicht nur die Strohreste auf dem Acker, sondern auch angrenzende Feldgehölze und Ödlandflächen dem Feuer zum Opfer gefallen waren. Viele Tiere verloren so ihre Zufluchts- und Lebensstätten, vor allem Kleinsäuger, Amphibien, Kriechtiere und die für das biologische Gleichgewicht so wichtige Wirbello- sen-Fauna.
Vom generellen Abflämmverbot kann die Kreisverwaltung nur im Einzelfall aus wichtigen Gründen eine Ausnahme zulassen, wenn z.B. durch Unwetter oder andere Einflüsse großflächigLa- gergetreide entstanden ist und vom Abmähen des Getreides vollständig oder teilweise abgesehen werden muß.
Auch wenn bei ungewöhnlich lang anhaltender Trockenheit und bei schwierigen Bodenverhältnissen keine ausreichende Strohrotte erfolgte und Nachteile für die Folgefrucht zu erwarten sind, können Ausnahmen zugelassen werden.
Die entsprechenden Anträge sind bei der Kreisverwaltung in Montabaur als untere Landespflegebehörde zu stellen. Eine Bescheinigung der landwirtschaftlichen Beratungsstelle über die Notwendigkeit des Abbrennens ist beizufügen. Weitere Auskünfte erteilt die Kreis Verwaltung des Westerwaldkreises unter der 'Ifelefonnummer 02602 /124-371.
Individuelle Note für Autoradios
Die Polizei rät: Achten Sie auf die Identifizierungsnummer Bisher hatten es Autoradio-Diebe meist sehr leicht: Sie knack-
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ten das Auto, bauten das Radio in SekundenschnelleauT^' verkauften es anschließend an Hehler oder andere inteiessW^ Abnehmer. Falls die Diebe nicht auf frischer Tht ertappt wimi oder deutliche Fingerabdrücke hinterließen, war ihnen derEn! stahl später kaum nachzuweisen. Denn die meisten Autorad' hatten keine individuelle Identifizierungsnummer, die e' eindeutigen Eigentumsnachweis ermöglichte. ’ mei Das soll - so die Autoradiohersteller • jetzt anders werden Künfi tig sind die meisten Radios mit einer 14stelligen Nummer Rahmen versehen. 1
Deshalb rät die Polizei, in Zukunft beim Kauf eines Autoradi darauf zu achten, daß dieses eine Identifizierungsnununer IimI
Die Besitzer von "Altgeräten” müssen indessen nicht verza» fein. Denn eine Identifizierungsnummer läßt sichnachträdH auch bei diesen Radios eingravieren. Das gilt auchfürThnerBiv xsn und anderes wertvolles Zubehör. ’ &
Genau 459 Diebstähle aus Pkws zählte die Polizei des Wes, Wahlkreises im ersten Halbjahr 1989, das waren 30 Prozeß mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Als Landkreis mit] der höchsten Fahrzeugdichte in Rheinland-Pfalz ist der Wester] waldkreis darüber hinaus durch eine gute Verkehrsstruktur J das übrige Bundesgebiet angebunden, was viele potentielle Td ter veranlaßt, sich hier zu tummeln. Polizeiliche Aktionen koJ nen nur sporadisch Verunsicherungen unter den Tätergruppd hervorrufen. Ein Grund mehr für alle Bürgerinnen und Bürger] ihr Eigentum maximal zu sichern. 1
Für alle Radios sollte deshalb ein Autoradio-Paß ausgefüllt wer] den, der bei neuen Geräten meist mitgeliefert wird. AnsonsteJ ist er kostenlos bei der Polizei erhältlich. Die Daten in diesen Paß erleichtern im Falle eines Diebstahls nicht nur die polizeiü] che Fahndung, sondern in aller Regel auch die Schadensregulh rang durch die Versicherung. Da die Kennzeichnung der Radi« von außen nicht erkennbar ist, sollten die Autobesitzer an da Seitenscheibe den Aufkleber "Radio markiert registriert" anj bringen, der ebenfalls kostenlos bei der Polizei erhältlich ist. Nej ben Kennzeichnung, Autoradio-Paß und Aufkleba: dürfen W doch die technischen Sicherungsmöglichkeiten des Autoradio nicht vernachlässigt werden.
Es gibt codierbare Autoradios, deren Code vom Dieb nicht ent] schlüsselt werden kann, wodurch das Gerät nutzlos wird Man] che hochwertigen Radios sind sogar schon in die Auto-Alarm] anlage integriert. Größtmöglichen Schutz gegen Diebstahl bis] tet bei einigen Modellen eine ”Quick-out-Halterung”, die aucli nachträglich eingebaut werden kann. Bei dieser Halterungziehtj man das Radio einfach aus dem Schacht heraus und nimmt, e mit. Auf dem Markt sind auch Autoradios, bei denen man da Bedienungselement abziehen und mitnehmen kann. In allei] Fällen hat der Dieb das Nachsehen.
Falls Sie mehr darüber wissen wollen, wie Sie sich und Ihr Eigen] tum vor Ganoven schützen können, holen Sie sich bitte da! Kripo-Mitdenkerspiel bei der Polizei. Neben mehr Sicherheid können Sie dabei sogar den Hauptgewinn, einen 14tägigen Son] nenurlaub in Florida, und andere wertvolle Preise gewinne Thilnahmescheine gibt es bei jeder Polizeidienststella
Einkommensausgleich auch für N ebenerwerbsland wirte
Nicht an Einkommensgrenzen gebunden - Antragsfrist bis 30. September 1989 Für währungsbedingte Einkommensverluste, wie z. B. die Seal kung des Mehrwertsteuer-Ausgleichs von dreizehn auf elf Pr 1 zent, und zur gleichzeitigen Stärkung der bäuerlichen Wettb werbsfähigkeit können Landwirte ab sofort einen sozio-struk] turellen Einkommensausgleich beantragen.
Diese Ausgleichsleistung gilt auch für Nebenerwerbslandwirt und ist nicht an Einkommensgrenzen gebunden. Sie gilt via mehr für alle Betriebe, die mehr als die Mindestfläche nach den Gesetz über die Altershilfe für Landwirte bewirtschaften. Diese Mindest große ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und liegt im Westerwaldkreis zwischen 2,86 und 5,00 Hektar, Antragsformulare können ab sofort bei den Ortsbürgermeij stern abgeholt werden. Sie müssen mit den erforderlichen Da; terlagen bis zum 30. September 1989 (Ausschlußfrist) bei der Kreisverwaltung in Montabaur eingegangen sein.
Der Einkommensausgleich beträgt 90 Mark je Hektar; minde stens 1.000 Mark und höchstens 8.000 Mark je Betrieb.
Für weitere Auskünfte über das Ausgleichsprogramm steht <Wj Kreisverwaltung des Westerwaldkreises - Abteilung Landwirt] schaft undUmweltschutz - in Montabaur unter den Tfelefonnu mein 02602 /124271 und 124371 gerne zur Verfügung.

