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Nr. 37/89
IjMtabaur.
'^Jacbbar wendete insbesondere ein, daß der vorgesehene im Bereich des ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebes rLjgf die o h n ehin bereits beengte bauliche Situation noch Decker städtebaulich und verkehrstechnisch an den Bereich des
k eiaengP und damit - nicht zuletzt aufgrund des genomme- Konrad-Adenauer-Platzes anzubinden.
"jveiraumes für sein Grundstück - seinem Grundstück Aus- der Bereich des Konrad-Adenauer-Platzes und das neue Sonder-
genommen und damit der Wohn wert geschmälert würde. gebiet sollen insbesondere mit Blick auf die Attraktivität der
lehnte diese Bedenken mit 15 Ja-Stimmen, 2 Nein- Einkauf smöglichkeiten eine Einheit bilden, das nur durch eine
n “ f Bun d 2 Enthaltungen ab, wobei über die Interessen Er- Verlegung der Wilhelm-Mangels-Straße zu erreichen ist.
von Grünflächen und Wohnraumbe schaffun g disku- Die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlegung der
wuida Anschließend beschloß der Stadtrat die Änderung Straße sollen durch eine Erweiterung des Bebauungsplanes j Bebauungsplanes »Alberthöhe« für dieses Grundstück als »Altstadt I« geschaffen werden. Überschneidungen ergeben iß ,Ta- unH 3 Nein-Stimmen. si eh mi t. Hen ancnDmonrim RahaimnoBnlanan ■■Aii'm4kKh»-/to.
sich mit den angrenzenden Bebauungsplänen »Alberthöhe« (für das Grundstück Am Wolfsturm 2) und »Altstadt IV« (Ecke
; 16 Ja- und 3 Nein-Stimmen.
(feiterung des Bebauungsplanes »Altstadt I« _
D “ .Alberthöhe. und .Altstall ,*Ä““Ä«ich
Kr,werden insoweit aufgehoben. der Straße »Am Gäulsbach« -
Kachden Planvorstellimgen des Rates soüeine Verlegung der auf mögliche Lärmschut ^^X^ mcht zuletzt mit Blick
^elm-Mangels-Str^e erfolgen, um so das gemäß Bebau- g» Planungsarbeiten wurden SS durch TWhi.iot,* ^ —i on „ a ltstadt I - Erweiterung« vorgesehene Sondergebiet Fachausschüsse vergeben. aurch Beschlüsse der
Konrad^ Adenauer-Platzlljjjy
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2982 / 1 7
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nderungssperre für das Erweiterungsgebiet Bebauungs- Plan widersprechende bauliche Veränderungen vorgenommen IßerR tl 8tat ?t I“ beschlossen werden. E s muß somit ausgeschlossen sein, daß Tatbestände ge-
*"n Ko • se * ner Sitzung den Beschluß gefaßt, den Gel- schaffen werden, welche die Planverwirklichung erschweren gsbereich des Bebauungsplanes »Altstadt I« zu erweitern, können und möglicherweise mit erhöhten Aufwendungen wie- xü diese Planerweitenmg sollen u.a. die planungsrechtli- der beseitigt werden müssen.
ttangels^tr^^^^f^vOTdrai Veriegung der Wübelm ' Der Geltungsbereich der Veränderungssperre weicht vom Er- DieV BBSC weiterungsgebiet ab; entsprechend dem übermaßverbot sind in
r ’dtii^k!! erUn g? 3 P erre so ^ gewährleisten, daß an den in den den Geltungsbereich der Veränderungssperre nur solche priva-
wQgsbeieich einbezogenen Grundstücken keine dem künftigen ten Eigentumsflächen einbezogen, die von der möglichen
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