Montabaur
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Nt37/89
Bürgermeister Dr. Paul Possel-Dölken und Erster Beigeordne* ter Heinz Reusch berichteten, man habe sich seit Herbst 1988 in Verhandlungsgesprächen mit der Deutschen Bundespost und privaten Anbietern dafür eingesetzt, daß auch im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur das vielfältige Medienangebot, das über den Anschluß an das Breitbandkabel zu empfangen ist, zur Verfügung gestellt wird. Auch die Ortsbürgermeister seien mit diesem Anliegen aktiv geworden. Insbesondere die vermehrten Sportsendungen der privaten Anbieter hätten dieses Bedürfnis geweckt.
Die Ortsgemeinden seien daran interessiert, daß nicht nur Satellitenantennen das Ortsbild beeinträchtigt und die Bemühungen um die Dorfverschönerung zunichte gemacht werden.
Bei den Verhandlungen mit der Deutschen Bundespost und privaten Verkabelungsgesellschaften habe die Verwaltung folgende Ziele verfolgt: (1) Man will möglichst schnell eine Verkabelungerreichen. (2) Die Verkabelung soll für die Bürger möglichst preisgünstigerfolgen. (3)DieBürger der Verbandsgemeinde sollen möglichst zu gleichen Konditionen den Kabelanschluß erhalten. (4) Jeder Haushalt soll frei entscheiden können, ob und wann er sich an das Kabelnetz anschließt. (5) Die Verkabelung soll nach dem neuesten Stand der Ibchnik und nach dem Standard der Deutschen Bundespost erfolgen.
Die Verhandlungen mit der Deutschen Bundespost haben ergeben, daß sie nicht in der Lage ist, diese Ziele zu erreichen. Ursprünglich sei von der Post nur die Verkabelung der Kemstadt Montabaur (ohne Stadtteile) beabsichtigt gewesen. Später seien zwar darüber hinausgehende Möglichkeiten diskutiert worden. Allerdings hätten die Haushalte dann von Ortsgemeinde zu Ortsgemeinde und auch innerhalb der Stadt unterschiedlich hohe Investitionskostenzuschüsse zahlen müssen. Aber auch diese Modelle seien schließlich vom Bundespostministerium als nicht realisierbar bezeichnet worden, und die Post habe erklärt, kein über die Kernstadt Montabaur hinausgehendes Angebot unterbreiten zu können.
Die Firma SÜWEDA, Mainz, sei bereit, die gesamte Verbandsgemeinde Montabaur (mit Ausnahme der bereits durch die Post verkabelten Gemeinden) binnen drei Jahren zu verkabeln. Die von dem einzelnen Anschlußnehmer zu zahlende Gebühr (29,80 DM monatlich) erscheine günstig und hege unter den Angeboten der anderen privaten Anbieter.
Mit der Monatsgebühr von 29,80 DM ist der Anschluß im Haus (sog. Netzebene 4) bis zum Fernseher und auch die Wartung des Hausanschlusses abgegolten. Die Firma SÜWEDA verlange in der Verbandsgemeinde einen einheitlichen Preis. Jeder Hauseigentümer sei frei in der Entscheidung, ob er einen Kabelanschluß will oder nicht. Die Fa. SÜWEDA macht die Verkabelung der einzelnen Ortsgemeinden nicht von einer Mindestanschlußdichte abhängig. Außerdem ist sichergestellt, daß sie dieselbe Ibchnik verwendet wie die Deutsche Bundespost.
Das Vorstandsmitglied der SÜWEDA, Hans Peter Labonte, erläuterte den Ratsmitgliedem Firmenstruktur und Konzept für die Verkabelung in der Verbandsgemeinde Montabaur. Die Fa. SÜWEDA wird in der Verbandsgemeinde Montbaur voraussichtlich zwei Satellitenempf angsstationen bauen und von dort aus • sternförmig - die Ortsgemeinden anschließen. Die Stadt Montabaur soll im Bereich der Kemstadt 1990 komplett verkabelt werden, damit dort im Jubiläums jahr 1991 keine Erdarbeiten durchgeführt werden müssen.
M an werde • zusammen mit der Verwaltung- in den nächsten Wochen ein Konzept für die Reihenfolge der Verkabelung in den Ortsgemeinden erarbeiten. Dies hänge im wesentlichen vom endgültigen Standort der Satellitenempfangsstationen, aber auch von Straßenbauarbeiten in den Ortsgemeinden ab.
Die Fa. SÜWEDA schließt mit der jeweiligen Ortsgemeinde einen Vertrag über die Gestattung zur Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsflächen ab. Dieser Vertrag beinhaltet Regelungen über die Instandsetzung der in Anspruch genommenen Flächen und ähnlichen Fragen. Er gilt für 20 Jahre. Um die Interessen der Bürger zu sichern, hat die Verwaltung darauf gedrungen, daß die Monatsgebühr nur dann angehoben werden darf, wenn die Deutsche Bundespost ihre laufenden Gebühren für den Kabelanschluß erhöht, und zwar maximal um den gleichen Betrag. Es besteht die Möglichkeit, durch einmalige Zahlung eines Betrages die laufenden Gebühren zu senken oder für fünf bis zehn Jahre gebührenfrei zu bleiben. Die weiteren Bedingungen werden in einem Vertrag zwischen dem einzelnen Anschlußnehmer und der Fa. SÜWEDA ausgehandelt. Dieser Vertragkann vom Bürger nach einem Jahr gekündigt werden, ohne daß Abstandszahlungen von der Fa. SÜWEDA verlangt werden. Sollten Einmalzahlungen geleistet worden sein, erfolgt - so
Labonte - <
an Schlusses gestaffelte Rückzahlung. Sofern Anschlüßnehm^ und Hauseigentümer nicht identisch sin dj wird ferner einV trag zwischen Hauseigentümer und Fa. SÜWEDA abgeschl^ sen, in dem der Eigentümer die Inanspruchnahme seb^ Grundstückes gestattet. 88 J
Im Vorgriff auf den Abschluß der Gestattungsverträge mit den Gemeinden hat die Fa. SÜWEDA bereits bei laufenden Straften baumaßnahmen Breitbandkabel verlegt. Mit den einzelnen] Hauseigentümern ist dort bereits Kontakt auf genommen I den, um die Eigentümererklärung (Gestattung zur VerlegmJ des Kabels in ihr Eigentum) zu erhalten. Hans-Peter Labontf verwies darauf, daß diese Erklärung keinerlei Verpflichtung beinhaltet, sich später auch tatsächlich anschließen zu lassJ und auch sonst keine finanziellen Belastungen nach sich zieht Die Ortsbürgermeister und Ratsmitglieder erklärten, sie vb- den es sehr begrüßen, wenn möglichst alle Grundstückseigentümer den Kabelanschluß verlegen ließen, um spätere Straflenauf-I brüche zu vermeiden.
Das weitere Vorgehen wird so aussehen, daß in den nächsten Wo-1 chen in den einzelnen Ortsgemeinden über den Vertragsentwurf! beraten und entschieden wird. Die Fa SÜWEDA wird im Wo-I chenblatt der Verbandsgemeinde detailliert über die BedingunJ gen des Kabelanschlusses und auch über technische Daten in-| formieren. Nach Abschluß der Verträge werden Außendienst-] mitarbeiter der Fa SÜWEDA, die aus dem hiesigen Bereich! kommen, die einzelnen Haushalte aufsuchen und dort umfas-l send informieren. Bürgermeister Dr. Paul Possel-Dölken und| Erster Beigeordneter Heinz Reusch schlossen die Informations-j Veranstaltungen mit dem Hinweis, daß man es als sehr erfreu.] lieh und wichtig ansehe, durch die Verhandlungen der vergange-j nen Wochen die Grundlagen geschaffen zu haben, daß auch in] den Ortsgemeinden in absehbarer Zeit die Möglichkeit zum An-| Schluß an das Breitbandkabel besteht und es hier zu keiner un-] terschiedlichen Behandlung zwischen den Bürgern der Stadt| und der Ortsgemeinden kommt. Hier habe sich - wieder einmall - die Solidargemeinschaft »Verbandsgemeinde« bewährt. Dabei] habe insbesondere auch die Stadt Montabaur RücksichtgenomJ men auf die Belange der Ortsgemeinden und ihrer Bürger. Ausl der Reaktion der anwesenden Ortsbürgermeister und Ratsmit-I glieder war zu entnehmen, daß man froh darüber ist, den Bür-| gern dieses Angebot unterbreiten zu können.
ÖffentL Bekanntmachungen
Bekanntmachung
l.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 5430 Monta-| baur, Westerwaldkreis, beantragt gemäß den §§ 2,3 und 7 deal Wasserhaushaltsgesetzes -WHG- in der Fassung vom 23.09.1 1986 (BGBL I. S. 1.529) in Verbindung mit den §§ 26,27 Abs. 2l und 34 Abs. 1 Nr. 2 des Landeswassergesetzes - LWG - voml 04.03.1983 (BGBl. S. 31), zum Zweck der AbwasserbeseitigungJ nach Maßgabe der dem Antrag zugrundeliegenden Planunter-I lagen, bei der Bezirksregierung Koblenz als obere Wasserbehöf-J de, die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis, a) die in den Ortslagen Niederelbert, Untershausen und Holler anfallenden häuslichen und gewerblichen Abwässer so-1 wie das mit Abwasser vermischte Niederschlagswasser, f nach mechanisch-biologischer Reinigung in der Grupp®' kläranlage Elbertbachtal, in der Gemarkung Holler, Flur 7, Flurstück-Nr.: 3386, in den Elbertbach (Gewässer III. Ord- ] nung) einzuleiten (E 4).
Es wird beabsichtigt, das in der Abwasserbehandlungsan- I läge gereinigte Abwasser bis zu folgenden Mengeneinzulei-1 ten:
■b Inbatrltboabaa
l/m
cba/2b
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l
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