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Nr. 34/89
itabau£_____
L • Antrittserklärung ginger alsdann in groben Zügen auf J®... oirl Hie ihn wie seine Herren Ratskollegen im Laufe Josten 5 Jahre erwartet.
k dige Investitionen, Erhaltung, Verbesserung und Aus- ^handener E inrichtungen gelten hierbei genauso im Auge UV hSten wie die Verhinderung der Fremdgeldbelastung f “L vor oberste Priorität sein werden.
1 Jedermann seine Aufgabe erfüllt, sich vorrangig allen In- 1111 n unserer Gemeinde widmet und dabei die gemeinsame lÜl't sucht, dann werden auch in Zukunft Weiterentwicklung ^Fortschritt für uns und unsere Gemeinde ganz oben stehen.
tsbeigeordneter bleibt Volker Best
ireeensatz zur Ortsbürgermeisterwahl wurden für die Wahl Ortsbeigeordneten zwei Vertreter Ü-Fraktion = Volker Best h-Fraktion = Udo Schöfer
beschlagen, wobei die SPD bei ihrem Vorschlag wiederum Iden Wählerwillen (die SPD erzielte insgesamt am 18. Juni
Ineisten Einzelstimmen) verwies.
»Wahlergebnis brachteeine 9 zu 5 Stimmenmehrheit zu Gun- n des alten und nunmehr neuen I. Ortsbeigeordneten Volker
J L r 2 , Ortsbeigeordneter ist Manfred Mfiurer Harmit »Ja« oder »Nein« war bei der Wahl des 2. Ortsbeigeord- ! zu stimmen, da neben dem Vorschlag, Herrn Maurer zu Uen, weitere Kandidaten nicht genannt wurden.
Herr Maurer wurde daraufhin mit 9 Ja-Stimmen und 5 Nein- imen zum 2. Ortsbeigeordneten gewählt. i Schluß der Sitzung überbrachte Herr Reusch die guten nsche des Verbandsbürgermeisters zu dieser Wahl, dem er fetverständlich seine eigenen anschloß.
Hm Reusch versicherte, daß es die zwischen Verbandsgemein- nd Ortsgemeinde bestehende Zusammenarbeit ihre Fort- ag finden wird und er sich noch gerne an die J ahre seines neisteramtes der Bürgermeisterei Eitelbom/Neuhäusel Ickerinnerte.
persönlichen und nicht mehr »amtlichen« Gespräche wur- ilsdann beim Imbiß und in aufgelockerter Runde fortge-
NEUHÄUSEL öffentliche Bekanntmachung
ifeststellung für den Ausbau der B 49 in der Ortsdurchfahrt
läusel
Straßenbauamt Diez hat für das aa. Bauvorhaben das jfeststellungsverfahren beantragt. Der Plan (Zeichnungen Erläuterungen) und ein Merkblatt zur Information über ^erfahren liegen in der Zeit vom 04.09.1989 bis 04.10.1989 per Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, mer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, wahrer Dienststunden (montags, mittwoch, donnerstags und von 7.30 -12.45 und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags
I. 30 -12,45 und 13.30 -18.30 Uhr) zur allgemeinen Einsicht- pe aus.
leder, der sich von dem geplanten Bauvorhaben betroffen lihlt, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung 5er Auslegung, das ist bis zum 12.10.1989, bei der Ver- üandsgemeindeverwaltung Montabaur oder bei der Be- Irksregierung, Kurfürstenstr. 12 -14, Z imm er 106, 5400 [Koblenz, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift peben.
perden gegen den Plan Einwendungen erhoben, so werden ßhiem Tfermin erörtert, der noch ortsüblich/öffent- Icn bekanntgemacht wird. Bei Einwendungen, die von i fr?*. ^ ^ er3onen auf Unterschriftslisten unterzeichnt oder m Form vervielfältigter gleichlautender Ttexte ein- [ re ^cht werden (gleichförmige Eingaben), ist ein Unter-
I I . er mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der jtngen Unterzeichner zu bezeichnen. Diejenigen, die Ein- pndungen erhoben haben,bzw. bei gleichförmigen Einga- 1 °,. Vertreter werden von dem 'Tfermin gesondert be- pcürichtigt. Werden von mehr als 300 Beteiligten Einwen-
> di» Br “°^ )en > 30 können diese Beteiligten durch öffentli-
eKanntmachung benachrichtigt werden.
grch Einsichtnahme in die Planungsimterlagen entste- Kosten können nicht erstattet werden, durch dff ^ es P^feststellungsbeschlusses kann
f hr »1 onn C ^ e Bekanntmachung ersetzt werden, wenn 3 300 Zustellungen vorzunehmen sind.
6. Entschädigungsansprüche sind, soweit über sie nicht bereits in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entscheiden ist, nicht Gegenstand dieser Erörterung, sondern eines gesonderten Entschädigungsverfahrens.
Beginn und Ende der Planfeststellung sind aus dem nachstehend abgedruckten Plan ersichtlich.
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
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Pi unfest« tellung Ende 0» 010.00
2 ^ Ranfeststellung
Ende 0-0<.0,QQ
Plantest* teUung
Ende 0»065.00
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öffentliche Bekanntmachung
Berufung eines Nachfolgers in den Ortsgemeinderat Neuhäusel Ortsbürgermeister Reinhold Hümmerich hat sein Ratsmandat niedergelegt.
Gern. § 45 Abs. 1 und 4 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz • K WG) wird hiermit als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlvorschlages der Wählergruppe Hümmerich
Herr Günther Gerharz
Westerwaldstraße 50,5411 Neuhäusel in den Ortsgemeinderat berufen.
Die Voraussetzung der Wählbarkeit nach §4 KWG liegt vor. DieBerufung wird hiermit gern. § 66 Abs. 3 KWO öffentlich bekanntgemacht.
5411 Neuhäusel, 21.8.1989 Hümmerich,
Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter
SIMMERN
Bericht über die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern vom 14.08.1989
Erich Schmidt zum neuen OrtsbUrgermeister von Simmern gewählt
Nachdem der 2. Beigeordnete Günter Schneider die Ratsmitglieder in der konstituierenden Sitzung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten durch Handschlag verpflichtete, der Rat Ratsmitglieder zur Unterzeichnung von Sitzungsniederschriften wählte und Hans-Georg Schneider als Ratsmitglied für die Ernennung, Vereidigung und Einführung des Ortsbürgermeisters in sein Amt mit 8 Ja-Stimmen wählte, stand unter Tagesordnungspunkt 4 die Wahl des Ortsbürgermeisters an.
Vorgeschlagen wurden zwei Kandidaten: Günter Schneider und Erich Schmidt!

