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Nr. 34/89

itabau£_____

L Antrittserklärung ginger alsdann in groben Zügen auf J®... oirl Hie ihn wie seine Herren Ratskollegen im Laufe Josten 5 Jahre erwartet.

k dige Investitionen, Erhaltung, Verbesserung und Aus- ^handener E inrichtungen gelten hierbei genauso im Auge UV hSten wie die Verhinderung der Fremdgeldbelastung fL vor oberste Priorität sein werden.

1 Jedermann seine Aufgabe erfüllt, sich vorrangig allen In- 1111 n unserer Gemeinde widmet und dabei die gemeinsame lÜl't sucht, dann werden auch in Zukunft Weiterentwicklung ^Fortschritt für uns und unsere Gemeinde ganz oben stehen.

tsbeigeordneter bleibt Volker Best

ireeensatz zur Ortsbürgermeisterwahl wurden für die Wahl Ortsbeigeordneten zwei Vertreter Ü-Fraktion = Volker Best h-Fraktion = Udo Schöfer

beschlagen, wobei die SPD bei ihrem Vorschlag wiederum Iden Wählerwillen (die SPD erzielte insgesamt am 18. Juni

Ineisten Einzelstimmen) verwies.

»Wahlergebnis brachteeine 9 zu 5 Stimmenmehrheit zu Gun- n des alten und nunmehr neuen I. Ortsbeigeordneten Volker

J L r 2 , Ortsbeigeordneter ist Manfred Mfiurer Harmit »Ja« oder »Nein« war bei der Wahl des 2. Ortsbeigeord- ! zu stimmen, da neben dem Vorschlag, Herrn Maurer zu Uen, weitere Kandidaten nicht genannt wurden.

Herr Maurer wurde daraufhin mit 9 Ja-Stimmen und 5 Nein- imen zum 2. Ortsbeigeordneten gewählt. i Schluß der Sitzung überbrachte Herr Reusch die guten nsche des Verbandsbürgermeisters zu dieser Wahl, dem er fetverständlich seine eigenen anschloß.

Hm Reusch versicherte, daß es die zwischen Verbandsgemein- nd Ortsgemeinde bestehende Zusammenarbeit ihre Fort- ag finden wird und er sich noch gerne an die J ahre seines neisteramtes der Bürgermeisterei Eitelbom/Neuhäusel Ickerinnerte.

persönlichen und nicht mehr »amtlichen« Gespräche wur- ilsdann beim Imbiß und in aufgelockerter Runde fortge-

NEUHÄUSEL öffentliche Bekanntmachung

ifeststellung für den Ausbau der B 49 in der Ortsdurchfahrt

läusel

Straßenbauamt Diez hat für das aa. Bauvorhaben das jfeststellungsverfahren beantragt. Der Plan (Zeichnungen Erläuterungen) und ein Merkblatt zur Information über ^erfahren liegen in der Zeit vom 04.09.1989 bis 04.10.1989 per Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, mer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, wah­rer Dienststunden (montags, mittwoch, donnerstags und von 7.30 -12.45 und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags

I. 30 -12,45 und 13.30 -18.30 Uhr) zur allgemeinen Einsicht- pe aus.

leder, der sich von dem geplanten Bauvorhaben betroffen lihlt, kann bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung 5er Auslegung, das ist bis zum 12.10.1989, bei der Ver- üandsgemeindeverwaltung Montabaur oder bei der Be- Irksregierung, Kurfürstenstr. 12 -14, Z imm er 106, 5400 [Koblenz, Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift peben.

perden gegen den Plan Einwendungen erhoben, so werden ßhiem Tfermin erörtert, der noch ortsüblich/öffent- Icn bekanntgemacht wird. Bei Einwendungen, die von i fr?*. ^ ^ er3onen auf Unterschriftslisten unterzeich­nt oder m Form vervielfältigter gleichlautender Ttexte ein- [ re ^cht werden (gleichförmige Eingaben), ist ein Unter-

I I . er mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der jtngen Unterzeichner zu bezeichnen. Diejenigen, die Ein- pndungen erhoben haben,bzw. bei gleichförmigen Einga- 1 °,. Vertreter werden von dem 'Tfermin gesondert be- pcürichtigt. Werden von mehr als 300 Beteiligten Einwen-

> di» Br°^ )en > 30 können diese Beteiligten durch öffentli-

eKanntmachung benachrichtigt werden.

grch Einsichtnahme in die Planungsimterlagen entste- Kosten können nicht erstattet werden, durch dff ^ es P^feststellungsbeschlusses kann

f hr »1 onn C ^ e Bekanntmachung ersetzt werden, wenn 3 300 Zustellungen vorzunehmen sind.

6. Entschädigungsansprüche sind, soweit über sie nicht be­reits in der Planfeststellung dem Grunde nach zu entschei­den ist, nicht Gegenstand dieser Erörterung, sondern eines gesonderten Entschädigungsverfahrens.

Beginn und Ende der Planfeststellung sind aus dem nachste­hend abgedruckten Plan ersichtlich.

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

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Pi unfest« tellung Ende 0» 010.00

2 ^ Ranfeststellung

Ende 0-0<.0,QQ

Plantest* teUung

Ende 0»065.00

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öffentliche Bekanntmachung

Berufung eines Nachfolgers in den Ortsgemeinderat Neuhäusel Ortsbürgermeister Reinhold Hümmerich hat sein Ratsmandat niedergelegt.

Gern. § 45 Abs. 1 und 4 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz K WG) wird hiermit als Nachfolger der nächste noch nicht beru­fene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlvor­schlages der Wählergruppe Hümmerich

Herr Günther Gerharz

Westerwaldstraße 50,5411 Neuhäusel in den Ortsgemeinderat berufen.

Die Voraussetzung der Wählbarkeit nach §4 KWG liegt vor. DieBerufung wird hiermit gern. § 66 Abs. 3 KWO öffentlich be­kanntgemacht.

5411 Neuhäusel, 21.8.1989 Hümmerich,

Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter

SIMMERN

Bericht über die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Simmern vom 14.08.1989

Erich Schmidt zum neuen OrtsbUrgermeister von Simmern ge­wählt

Nachdem der 2. Beigeordnete Günter Schneider die Ratsmit­glieder in der konstituierenden Sitzung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten durch Handschlag verpflichtete, der Rat Ratsmitglieder zur Unterzeichnung von Sitzungsnie­derschriften wählte und Hans-Georg Schneider als Ratsmit­glied für die Ernennung, Vereidigung und Einführung des Orts­bürgermeisters in sein Amt mit 8 Ja-Stimmen wählte, stand un­ter Tagesordnungspunkt 4 die Wahl des Ortsbürgermeisters an.

Vorgeschlagen wurden zwei Kandidaten: Günter Schneider und Erich Schmidt!