Montabaur
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keine nennenswerte Verlagerung von der Straße auf die Schiene erreicht werde, insbesondere sei zu berücksichtigen, daß der Schwerlastverkehr von der angestrebten Verlagerung überhaupt nicht berührt werde Die zu erwartenden Zerstörungen beim B au der Schnellbahntrasse seien erheblich, zumal die Trasse der A 3 nicht überall folgen könne. Die Planungen wiesen z.T. Abweichungen von bis zu 10 km auf. Die Fraktion »Die Grünen« spreche sich auch gegen die Trasse im Rheintal aus. Obwohl man in der Sache weitergehende Forderungen stelle, unterstütze man den von der SPD-Fraktion vorgelegten Initiativantrag, allerdings ausdrücklich ohne den von der CDU-Fraktion gewünschten Zusatz bezüglich der Anbindung von Koblenz.
Um einen Beschluß auf möglichst breiter Basis herbeizuführen, verständigten sich die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion auf eine getrennte Abstimmung. Zunächst winde der Initiativantrag der SPD-Fraktion in unveränderter Form vom Vorsitzenden zur Abstimmung gestellt.
Abstimmungsergebnis: 31 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen.
Mit knapper Mehrheit (20 Ja-Stimmen, 18 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung) wurde darüber hinaus noch die Ergänzung der Resolution um die von der CDU-Fraktion geforderte Aussage beschlossen. Dieser Zusatz hat folgenden Wortlaut:
»Der Verbandsgemeinderat Montabaur unterstützt die Entschließung des Landtages des Landes Rheinland-Pfalz, daß das Land Rheinland-Pfalz an eine zwischen Köln und Frankfurt zu planende Schienenschnellverbindungmit einem Haltepunkt im Oberzentrum Koblenz angebunden werden muß.
öffentliche Bekanntmachung
Ausgleichsleistungen 1989 für Landwirte nach dem Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft (Sozio-struktureller Einkommensausgleich)
Ab sofort beginnt die Antragstellung für Ausgleichsleistungen nach dem Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft (Landwirtschaftsförderungsgesetz). Als späster Zeitpunkt für die Antragsabgabe ist der
30. September 1989
festgelegt. Vöraussetzungfür die Gewährungder Ausgleichsleistungen sind, daß
— der Antragsteller am 1. Juli 1989 als landwirtschaftlicher Unternehmer einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft mit dazugehörigen Wirtschaftsgebäuden und mit der Mindestgröße nach dem Altershilfegesetz für Landwirte selbst bewirtschaftet; außerdem sind auch Personengesellschaften, -gemeinschaften bzw. Gewerbebetriebe kraft Rechtsform antragsberechtigt, wenn deren Mitglieder die persönlichen Voraussetzungen erfüllen;
— die selbstbewirtschaftete landwirtschaftlich genutzte Fläche - im Falle, daß die Altersklassen-Mindestgröße über 5 ha liegt - mindestens 6 ha beträgt;
— das landwirtschaftliche Unternehmen bzw. die Gesellschaft, die nach dem Landwirtschaftsförderungsgesetz festgelegte Viehbestandsobergrenze nicht überschreitet.
Dem Antrag sind geeignete Unterlagen zur Glaubhaftmachung der landwirtschaftlich genutzten Flächen beizufügen (z.B. Flächennachweis über die Anerkennung als Kleinerzeuger nach der Getreide-Mitverantwortungsabgabenverordnung, Auszug aus dem Liegenschaftskataster oder aus dem Grundbuch, Besitzstands- oder Abfindungsnachweise aus Flurbereinigungsverfahren, Bewilligungsunterlagen von Agrarfördermaßnahmen -z.B. Ausgleichszulage, Existenzstützungsprogramm-, Buchführungsunterlagen usw.). Außerdem ist dem Antrag ein Beleg (z.B. Banküberweisung oder Kontoauszug) über die Bei- tragszahlungder landwirtschaftlichen Alterskasse vorzulegen.
Antragsformulare werden grundsätzlich über die Verbandsgemeinden den Ortsgemeinden zugeleitet. Für Fragen und Auskünfte steht die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Abt. Landwirtschaft und Umweltschutz, Zimmer 153, Telefon 02602/124 271 und 124 371 zur Verfügung.
Die Anträge sind bis spätestens 30. September 1989 (Ausschlußfrist) an die Kreisverwaltung in Montabaur vollständig ausgefüllt mit den erforderlichen Unterlagen zu übersenden.
Montabaur, den 15.8.1989
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises In Vertretung
Hannuschke, Oberregierungsrätin
Nr, 3
Vk Verwaltung in firmiert
Hund als Fundsache
Am 12.08.1989 wurde in Montabaur Nähe Schwung Rottweilerhündin mit Halsband und Leine auf gefunden. Der rechtmäßige Verlierer kann sich bei der Verbands^», Verwaltung, Fundamt, 6430 Montabaur, Tbl. 02602 / 12 «)* melden.
Manöver der Bundeswehr
Im Manöverraum Neuwied, Westerburg, Diez, Lahnstein jl wied findet in derZeit vom 29.08. bis 30.08.1989 ein Manöver Bundeswehr statt.
Übende Einheit: PzJäger Kp 160, Westerburg Truppenstärke: 103 Soldaten Fahrzeugeinsatz: 16 Räderfahrzeuge, 16 Kettenfahrzeuge, j Die Bevölkerung wird um Beachtung gebeten.
Kreisverwaltung am 08. September geschlossen
Am 08. September 1989 bleibt die Kreisverwaltung in Mn baur geschlossen. Die Mitbürger werden um Beachtu Verständnis gebeten.
Die An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen ist amt tember durch die Zulassungs-Außenstelle bei der Verband^ meindeverwaltung in Westerburg gewährleistet.
Volkshochschule!
Zusatzkurse
Die VHS Montabaur freut sich, doch noch für das Herbst* mester 1989 einen Italienisch-Kurs f Ur Anfänger anbieten^ können.
Frau Rosaria Röder, eine gebürtige Italienerin, wirddenKui in der Hauptschule leiten.
Beginn: Dienstag, 12. September 1989,19.30 Uhr Dauer: 16 Abende Leitung: Rosaria Röder Gebühren: 60,00 DM.
Anmeldung nimmt Ihre VHS-Geschäftsstelle gern) gen, Tbl. 02602/126 105.
72. Tiffany-Technik ANFÄNGER lernen das Entwerfen und Herstellen vonjjj wächshäusem, Spiegeln und Leuchtenaus ein- und mehm gern Glas keimen; FORTGESCHRITTENE können in die« Stellung von Schablonen großer Gewächshäuser eing " werden sowie in die Fertigung der Glaskörper.
Beginn: Mittwoch, 6. September 1989,19.00 Uhr
Dauer: 10 Abende
Ort: Hauptschule Montabaur
Leitung: Roland Stolz enburg
Gebühren: 60,00 DM
(Kosten für Werkzeugund M aterial ergeben sich gesondert» Klärung mit dem Kursleiter).
Vogelschutz als Umweltschutz Die VHS der Verbandsgemeinde Montabaur bietet io W 88/89 erstmalig einen Vortragszyklus über die VogelweltHs rer Heimat an.
Die Lichtbildervorträge werden von der Vogelschutz? ^ Montabaur im Deutschen Bund für Vogelschutz und vofljj turschutzzentrum Westerwald des DBV arrangiert.

