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Nr. 27/89
■7/8j | Montabaur
Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und deren j d ei Versicherungskonto geklärt ist, erhalten immittelbar bei Ihrer mke. Verspräche eine Renten berechnung.
Sollten Sie nicht selbst vorsprechen können, können die Auskünfte auch an einen Bevollmächtigten erteilt werden. Aus Gründen des D atenschutzes ist in diesem Fall jedoch die Vorlage larejj e j nor Vollmacht unbedingt erforderlich.
Das gilt auch für Ehegatten !
Sprechtage:
v j | l) Bundesversicherungsanstalt für Angestellte:
‘ An jedem 1. M ontag im Monat, von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
von 13.30 Uhr -16.00 Uhr.
WYj Landesversicherungsanstalt Rheinland-Pfalz:
. Bitpln-der Regel an jedem 1. Dienstag im Monat, von 08.00 Uhr bis ilfeafc 12*00 Uhr und von 13.30 Uhr -16.30 Uhr. undf 3) Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Versicherungsamt:
Montags - freitags von 08.00 -12.30 Uhr, dienstags zusätzlich von 16.00 -18.00 Uhr.
3eckj pur dfe Nachmittagssprechstunden wollen Sie bitte einen Iter- min vereinbaren. (Tbl. Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, 02602/126.154).
udisi Die Beratungen werden im Rathaus-Altbau, I. Stock, Zimmer 12,‘durchgeführt.
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10 Jahre Handwerk im Spiegel der Fakten ^ I und Ereignisse
üW$]wK Koblenz legt Geschäftsbericht besonderer Art vor Handwerk in einem Zeitraum von 10 Jahren spiegelt der jetzt von der Handwerkskammer Koblenz herausgebrachte Geschäftsbericht 1980 -1989 wider. Die 160 Seiten starke, reich bebilderte Dokumentation gibt Informationen Vorzug, dielängere Zeiträume vergleichen. Auf diese Weise ist es gelungen, den wichtigsten Entwicklungstendenzen zu folgen, welche die rund 151000 Betriebe im Kammerbezirk Koblenz in den letzten 10 Jähren genommen haben. So behandelt der Geschäftsbericht ei- nerseitsdiekonjunkturellenEinflüsse-derRückgangder realen Wachstumsrate des Bruttosozialproduktes Anfang der 80er J ähre gehört ebenso dazu wie die erhebliche Rücknahme des privaten Verbrauches - aber auch die Branchenbesonderheiten des Handwerks, zu denen die sich bis 1987 fortsetzende Krise in der Bauwirtschaft zählt.
Vor diesem Hintergrund schildert der Bericht auch die von der Handwerkskammer Koblenz in den letzten 10 Jahren gesetzten Akzente. Sie betreffen ebenso das Problem der starken Erschließung des technischen Fortschrittes für das Handwerk, das erfolgreich gelöste Problem der geburtenstarken Jahrgänge sowie die jetzt sich wieder abzeichnende Lehrlingsverknappung wie die Planung und Entwicklung neuer HwK - Berufsbildungsstätten. Auch die vielen Initiativen der Handwerkskammer Koblenz - von internationalen Ausstellungen und Wettbewerben des Kunsthandwerks über vielbeachtete Präsentationen der handwerklichen Berufsbildung außerhalb des Kammerbezirkes bis zur Handwerksmesse Koblenz - werden im Geschäftsbericht behandelt.
^y er Die dem Bericht vorangestellten Einleitungen von Kammerprä- jyjgl sident Scherhag und Hauptgeschäftsführer Wilbert wie auch der ein längerer Beitrag aus der Feder des Hauptgeschäftsführers y w . machen zum einen die entscheidende Bedeutung des Ehrenamtes im Handwerk deutlich, zum anderen beweisen sie, daß eine Handwerkspolitik immer eine Politik für den einzelnen Handwerksbetrieb, für seinen Inhaber wie Mitarbeiter ist.
;iter Und noch eins: der Geschäftsbericht der Koblenzer Kammer ifon: spricht nicht nur durch seinen Inhalt seine eigene Sprache. Die Q b a . anspruchsvolle graphische Gestaltung (Cornelia Henne, Hamburg) und das bis ins Detail durchdachte Konzept machen ihn zu An- e * ner editorisch interessanten Erscheinung, italt
’? er ‘ Sozialhilfesätze neu festgesetzt
^ Die Regelsätze der laufenden Sozialhilfe zum Lebensunterhalt sind neu festgesetzt worden. Darauf weist die Kreisverwaltung in »ihrem Pressedienst hin.
Ab dem 1. Juli 1989 werden im Bereich des Westerwaldkreises L ih- folgende Beträge gezahlt: Für den Haushaltsvorstand 424 ivon Mak, für Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des siebten Q en Lebensjahres 191 Mark, für Haushaltsangehörige vom Beginn sge- ^ es ac hten bis zur Vollendung des elften Lebensjahres 276 übe- ^ ar ^ c > für Haushaltsangehörige vom Beginn des zwölften bis unß ZUr ^oüendung des 16. Lebensjahres 318 Mark, für Haushalts-
6 angehörige vom Beginn des 16. bis zur Vollendung des
21. Lebensjahres 382 Mark und für Haushaltsangehörige vom Beginn des 22. Lebensjahres 339 Mark.
Sozialhilfe wird einzelnen Personen gewährt, die in Not geraten sind und denen andere Hilfsmöglichkeiten fehlen. Die »Hilfe zum Lebensunterhalt« sichert die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, beispielsweise Ernährung, Unterkunft, Heizung und Kleidung.
Die Hilfe wird zunächst in Form der Regelsätze gewährt; das Land setzt sie durch Rechtsverordnung fest und paßt sie in bestimmten Zeitabständen den Lebenshaltungskosten an. Zu den Regelsätzen werden dann - abgestimmt auf jeden Einzelfall - angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung hinzugerechnet.
Außerdem können im Bedarfsfall noch einmalige Hilfen in Anspruch genommen werden. Die Kosten für die »Hilfe zum Lebensunterhalt« trägt zu 75 Prozent der Kreis, die übrigen 25 Prozent übernimmt die jeweilige Wohnsitzgemeinde.
Schon fünfzig Gramm gefährden eine Tonne: Keramik und Porzellan nicht ins Altglas!
Keramikflaschen, Porzellanteller oder Steingütkrüge haben in Altglas-Containem nichts zu suchen. Darauf weist die Wester- waldkreis-Abfallbeseitigung nochmals hin. Artfremde Zusatzstoffe und insbesondere Keramik stellen schon in geringen Mengen eine sachgerechte Entsorgung von Altglas in* Frage Das Rohmaterial Altglas ist für die Industrie eine willkommene Ergänzung im Produktionsprozeß für die unterschiedlichen Glasarten. Vor allem der niedrige Schmelzpunkt von Altglas spielt dabei eine Rolle. Eine Gefahr stellen aber artfremde Zusatzstoffe dar. Zwar lassen sich metallene Gegenstände mit Hilfe starker Magnete entfernen. Bei Keramik oder Porzellan versagt jedoch die moderne Tfechnik.
Die geringe Menge von 50 Gr amm Steingut oder ähnlichem Material pro Tbnne Altglas reicht schon aus, um aus dem Altglas bei dem Recycling-Unternehmen einen »Ladenhüter«, zu machen. Per Hand muß letztendlich das Altglas von Fiemdstoffen befreit werden. Daß darin ein erheblicher, jedoch vermeidbarer Kostenfaktor liegt, ist nach Meinung der Westerwaldkreis-Abfallbeseitigung einleuchtend, Bei besonders starken Verunreinigungen ist eine Wiederverwendung sogar ausgeschlossen, das gesammelte Glas muß dann auf einer Deponie abgelagert werden.
Das, so heißt es abschließend in der Pressemeldung, läuft natürlich einer sinnvollen Abfallverwertung absolut zuwider. Deshalb: Keine Ker amik und kein Porzellan in den Altglas-Con- tainer werfenl
Mittelrhein-Wallfahrt nach Kevelaer
Am Dienstag, dem 5. September, fährt unsere Mittelrhein- Prozession mit der Deutschen Bundesbahn in bequemen Sonderwagen rechtsrheinisch ab Koblenz Hauptbahnhof um 10.21 Uhr nach Kevelaer zur »Trösterin der Betrübten«. Ein guter Freund, Prof. Khoraiche aus dem Libanon ist Opfer des Tferrors im Libanon geworden. Unsere Sturm ge bete gelten den verfolgten Katholiken-Maroniten.
Im feierlichen Hochamt singt der Basilika-Chor und die Chorknaben eine Große Messe mit Orchester und Orgel vor der Lichterprozession. Am Mittwoch, 6. September 1989, ist die Rückfahrt Kevelaer ab 16.13 Uhr. Bei Bestellung der Fahrkarte wird 50 % Anschlußermäßigung gewährt.
Anmeldung an Josef Schomisch, Pfr.i.R. Jakob Kneip-Str. 13 in 5448 Kastellaun/Hunsrück.
Arnika steht unter Naturschutz! Geldbuße droht den ” wilden Pflückern”
Jetzt blüht sie wieder, die als Heilpflanze bekannte Arnika (lat. Name: Amica montana). Leider ziehen ihre gelben Blüten nicht nur Bienen, sondern auch uneinsichtige ”Sammler” magsich an. Gegen letztere will die Kreisverwaltung in Montabaur ganz energisch Vorgehen.
Die ohnehin schon geringer werdenden Amikabestände auf unseren heimischen Wiesen werden immer noch von privaten wie auch von gewerbsmäßigen Pflückern heimgesucht. Nicht selten ist zu beobachten, daß neben dem Pflücken der Blüten sogar die komplette Pflanze samt Wurzeln ausgerissen und somit ganze Bestände total vernichtet werden.
Die wildwachsende Arnika gilt nach der Bundesartenschutzverordnung als besonders schützenswert. Deshalb ist es nach

