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Montabaur

Seite 14

Nr. 27/89

Bewerber: Wählergruppe:

1. Karl Jung. Karl Jung

2. Josef Klaßmann. Karl Jung

3. Wilhelm Jung.. Karl Jung

4. Jürgen Meurer. Karl Jung

6. Rudolf Stahlhofen... Karl Jung

6. Friedei Michels . Karl Jung

7. Achim Schmidt.. Ac him Schmidt

8. Christopherus Klinke. Achim Schmidt

9. Reinhard Michels .. Achim Schmidt

10. Ernst Roos. . Achim Schmidt

11. Gerhard Goldin... Achim Schmidt

Spitzhom, I. Ortsbeigeordneter

als stellvertretender Gemeindewahlleiter

Oberelbert, 04.07.1989

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WELSCHNEUDORF öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Welschneudorf am 18. Juni 1989 Der Gemeindewahlausschuß hat in seiner Sitzung am 28. Juni 1989 das Ergebnis der Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Welschneudorf wie folgt festgestellt:

3 I.

Zur Gemeinderatswahl waren 689 Personen wahlberechtigt, da­von haben 490 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 71,12 v.H.

.6 II.

Die Stimmabgabe von 462 Wählern war gültig, von 28 Wählern imgültig.

!l: III.

In den Gemeinderat sind gewählt:

' X .0

1 .

Helmut Heiden

mit

348

Stimmen

2.

Ursula Rücker

mit

228

Stimmen

3.

Franz-Josef Best

mit

223

Stimmen

4.

Roland Fetz

mit

176

Stimmen

5.

Sieghard Grein

mit

167

Stimmen

6.

Klaus Eberth

mit

166

Stimmen

7.

Günter Dommermuth

mit

165

Stimmen

8.

Siegfried Schmidt

mit

161

Stimmen

9.

Engelbert Lehmler

mit

149

Stimmen

10.

Bernd Lehmler

mit

147

Stimmen

11.

Werner Meurer

mit

139

Stimmen

Ersatzleute für den Gemeinderat sind:

1.

Berthold Bi 1laudelle mit

137

Stimmen

2.

Alois Sanner

mit

132

Stimmen

3.

Walburga Best

mit

112

Stimmen

4.

Herbert Eberth

mit

110

Stimmen

5.

Harald Heinz

mit

100

Stimmen

6.

Wolfgang Arnold

mit

99

Stimmen

7.

Eduard Trumm

mit

99

Stimmen

8.

Bernd Leithard

mit

90

Stimmen

Peter Sprenger

Stimmen

Harry Theis

Stimmen!;

11 . Herbert Liebeskind mit 70 Stimmen!]

04.07.

welschneudorf

gez. Heiden,

Ortsbürgermeister

Was # WO

NIEDERELBERT

FWG Hubert HUbinger -Einladung- Die bedauerlichen Verzögerungen beim Ausbau der Hauptstra­ße haben Unverständnis und Unmut bei der Bevölkerung ausge­löst.Daneben hat ein Fernsehbericht vom 22.6.1989 weitere Fra­gen aufgeworfen, die der Klärung bedürfen.

Alle am 18.6.1989 gewählten Ratsmitglieder sind daran interes­siert, den Bürgerinnen und Bürgern von Niederelbert schnell­stens sachliche Informationen über die Hintergründe der Verzö­gerungen, insbesondere aber über den Fortgang und Abschluß der Bauarbeiten zu vermitteln. Zu einer Informationsveranstal­tung haben wir den Leiter des Straßenbauamtes Diez, den 1. Bei­geordneten der Verbandsgemeinde, den Bauleiter sowie Vertre­ter der Straßenbaufirma und der Gasversorgung Westerwald eingeladen.

Die Informationsveranstaltung findet am Montag, 10.7.1989, um 19.30 Uhr in Niederelbert, Saal »Fohr-Pils-Stube«, Haupt­straße, statt.

Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen.

Ausflug der Frauengemeinschaft Am 18.7.89 fährt die Frauengemeinschaft nach Frankfurt zur Bundesgartenschau. Anmeldungen nimmt ab sofort Frau Nink, Bachstraße entgegen. Abfahrt ist um 7.30 Uhr. Der Gesamt­preis in Höhe von 22,00 DM für Fahrt und Eintritt ist bei der An­meldung zu entrichten. Anmeldeschluß ist der 12.7.89. Danach können sich, fallsnoch Plätze frei sind, auch Nichtmitglieder an­melden.

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EISBACHGEMEINDEN

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GROSSHOLBACH öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Birkenweg« der Ortsgemein­de Großholbach; Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der Ortsgemeinderat von Großholbach hat in seiner Sitzung am 01.06.1989 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Birken­weg« wie folgt zu ändern:

Die Grundflächenzahl (GRZ) wird von 0,4 auf 0,3 und die Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,7 auf 0,6 festgesetzt. Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Großholbach, 28. Juni 1989 Röther, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Birkenweg« der Ortsgemein­de Großholbach; Offenlage nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der Ortsgemeinderat von Großholbach hat in seiner Sitzung am 01.06.1989 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Birken­weg« wie folgt zu ändern«

Die Grundflächenzahl (GRZ) wirdvon 0,4 auf 0,3 und die Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,7 auf 0,6 festgesetzt. Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat beschlossen, auf die vor­gezogene Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) zu verzichten, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbarge­biete nur unwesentlich auswirkt.

(Lesen Sie bitte weiter auf Seite 16!