Montabaur
Seite 14
Nr. 27/89
Bewerber: Wählergruppe:
1. Karl Jung. Karl Jung
2. Josef Klaßmann. Karl Jung
3. Wilhelm Jung.. Karl Jung
4. Jürgen Meurer. Karl Jung
6. Rudolf Stahlhofen... Karl Jung
6. Friedei Michels . Karl Jung
7. Achim Schmidt.. Ac him Schmidt
8. Christopherus Klinke. Achim Schmidt
9. Reinhard Michels .. Achim Schmidt
10. Ernst Roos. . Achim Schmidt
11. Gerhard Goldin... Achim Schmidt
Spitzhom, I. Ortsbeigeordneter
als stellvertretender Gemeindewahlleiter
Oberelbert, 04.07.1989
x«
WELSCHNEUDORF öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Welschneudorf am 18. Juni 1989 Der Gemeindewahlausschuß hat in seiner Sitzung am 28. Juni 1989 das Ergebnis der Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Welschneudorf wie folgt festgestellt:
3 I.
Zur Gemeinderatswahl waren 689 Personen wahlberechtigt, davon haben 490 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 71,12 v.H.
.6 II.
Die Stimmabgabe von 462 Wählern war gültig, von 28 Wählern imgültig.
• !l: III.
In den Gemeinderat sind gewählt:
' X .0
1 .
Helmut Heiden
mit
348
Stimmen
2.
Ursula Rücker
mit
228
Stimmen
3.
Franz-Josef Best
mit
223
Stimmen
4.
Roland Fetz
mit
176
Stimmen
5.
Sieghard Grein
mit
167
Stimmen
6.
Klaus Eberth
mit
166
Stimmen
7.
Günter Dommermuth
mit
165
Stimmen
8.
Siegfried Schmidt
mit
161
Stimmen
9.
Engelbert Lehmler
mit
149
•Stimmen
10.
Bernd Lehmler
mit
147
Stimmen
11.
Werner Meurer
mit
139
Stimmen
Ersatzleute für den Gemeinderat sind:
1.
Berthold Bi 1laudelle mit
137
Stimmen
2.
Alois Sanner
mit
132
Stimmen
3.
Walburga Best
mit
112
Stimmen
4.
Herbert Eberth
mit
110
Stimmen
5.
Harald Heinz
mit
100
Stimmen
6.
Wolfgang Arnold
mit
99
Stimmen
7.
Eduard Trumm
mit
99
Stimmen
8.
Bernd Leithard
mit
90
Stimmen
Peter Sprenger
Stimmen
Harry Theis
Stimmen!;
11 . Herbert Liebeskind mit 70 Stimmen!]
04.07.
welschneudorf
gez. Heiden,
Ortsbürgermeister
Was # WO
NIEDERELBERT
FWG Hubert HUbinger -Einladung- Die bedauerlichen Verzögerungen beim Ausbau der Hauptstraße haben Unverständnis und Unmut bei der Bevölkerung ausgelöst.Daneben hat ein Fernsehbericht vom 22.6.1989 weitere Fragen aufgeworfen, die der Klärung bedürfen.
Alle am 18.6.1989 gewählten Ratsmitglieder sind daran interessiert, den Bürgerinnen und Bürgern von Niederelbert schnellstens sachliche Informationen über die Hintergründe der Verzögerungen, insbesondere aber über den Fortgang und Abschluß der Bauarbeiten zu vermitteln. Zu einer Informationsveranstaltung haben wir den Leiter des Straßenbauamtes Diez, den 1. Beigeordneten der Verbandsgemeinde, den Bauleiter sowie Vertreter der Straßenbaufirma und der Gasversorgung Westerwald eingeladen.
Die Informationsveranstaltung findet am Montag, 10.7.1989, um 19.30 Uhr in Niederelbert, Saal »Fohr-Pils-Stube«, Hauptstraße, statt.
Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen.
Ausflug der Frauengemeinschaft Am 18.7.89 fährt die Frauengemeinschaft nach Frankfurt zur Bundesgartenschau. Anmeldungen nimmt ab sofort Frau Nink, Bachstraße entgegen. Abfahrt ist um 7.30 Uhr. Der Gesamtpreis in Höhe von 22,00 DM für Fahrt und Eintritt ist bei der Anmeldung zu entrichten. Anmeldeschluß ist der 12.7.89. Danach können sich, fallsnoch Plätze frei sind, auch Nichtmitglieder anmelden.
1
/T\
EISBACHGEMEINDEN
Ml \
GROSSHOLBACH öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Birkenweg« der Ortsgemeinde Großholbach; Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Ortsgemeinderat von Großholbach hat in seiner Sitzung am 01.06.1989 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Birkenweg« wie folgt zu ändern:
Die Grundflächenzahl (GRZ) wird von 0,4 auf 0,3 und die Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,7 auf 0,6 festgesetzt. Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Großholbach, 28. Juni 1989 Röther, Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Birkenweg« der Ortsgemeinde Großholbach; Offenlage nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB).
Der Ortsgemeinderat von Großholbach hat in seiner Sitzung am 01.06.1989 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Birkenweg« wie folgt zu ändern«
Die Grundflächenzahl (GRZ) wirdvon 0,4 auf 0,3 und die Geschoßflächenzahl (GFZ) von 0,7 auf 0,6 festgesetzt. Gleichzeitig hat der Ortsgemeinderat beschlossen, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB) zu verzichten, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt.
(Lesen Sie bitte weiter auf Seite 16!

