7/89 Montabaur
Seite 13
Nr. 27/89
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In den Gemeinderat sind gewählt:
Bewerber
Partei/Gruppe
Hubert Hübinger
FWG
Hübinger
~ 2.
Willi Bode
II
2
Paul Berkessel
II
Franz-Josef Merz
II
Helmut Odenthal
II
Karl-Heinz Müller
II
®L_
Hermann-Josef Lenz
II
Joachim Nentwig
II
M9.
Wilhelm Müller
II
10.
Christa Fi ege
II
11.
Winfried Diedert
FWG
Diedert
12.
Helga Wiechering
II
13.
Heddo Isbert
II
14.
Günter Hübinger
II
13.
Franz-Josef Maier
II
Niederelbert ? <j en 04.07.
1989
h
gez. HUbinger
Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter
NIEDERELBERT An die Anlieger der Hauptstraße und alle sonst betroffenen Einwohner
Ausbau der Ortsdurchfahrt Niederelbert Nach einer Besprechung zwischen dem Straßenbauamt Diez, der Verbandsgemeinde Montabaur, der Gemeinde Niederelbert, der Gasversorgung Westerwald und den betroffenen Firmen möchten wir Ihnen zum Ablauf der Arbeiten folgendes mittei- len:
Nachdem die Ausschachtungsarbeiten im zweiten Abschnitt (Äußerer Weg bis Rathaus-Vorplatz) Mitte April beendet waren, wurde durch Sondierungen im Kanalgrabenbereich festgestellt, daß keine ausreichende Verdichtung vorliegt.
Hierdurch trat eine bedauerliche Verzögerung ein, Umleitungen waren notwendig mit Verkehrsbehinderungen für die einen und zusätzlichem Verkehr für die anderen, aber auch andere Beeinträchtigungen zeigten sich.
Die für den Mangel verantwortliche Firma wurde auf gefordert, unverzüglich und entsprechend den Vorgaben des Gutachters die Nachverdichtung vorzunehmen.
Gleichzeitig gab die Gasversorgung Auftrag, aus Gründen der Sicherheit alle Hausanschlußleitungen zu überprüfen.
Die Arbeiten in beiden Bereichen sind beendet.
Die Gasversorgung hat festgestellt, daß alle Hausanschlußleitungenunbeschädigt verlegt sind. Für den Kanalbereich hat der Gutachter in einer heute anberaumten Besprechung erklärt, daß die Nachverdichtungsarbeiten ordnungsgemäß abgeschlossen sind, so daß endlich in der kommenden Woche die Asphaltierung dieses Abschnitts vorgenommen werden k ann Um die durch die Nachverdichtung entstandene Verzögerung im Bauablauf teilweise wettzumachen, winden durch die Straßenbaufirma folgende Arbeiten vorgezogen:
- Sanierung der Ufermauer entlangdes Elbertbaches
- Verlegung der Kanalleitung und Kontrollschächte im Anschlußbereich Äußerer Weg, Mühlenweg und zwei weiteren Nebenwegen.
- Verlegung der Wasserleitung im Anschlußbereich Mühlenweg und der Verlängerung einschließlich der Hausanschlußleitungen.
-- Verlegung des Postkabels.
Unabhängig davon hat die Straßenbaufirma während dieses Zeitraumes im dritten Abschnitt (Rathaus bis Ortsausgäng Montabaur) folgende Arbeiten ausj&führt:
- Ausschachtungsarbeiten vom Rathaus bis Ortsausgang Montabaur.
- Verlegung des Postkabels in diesem Abschnitt.
- Verlegung des gesonderten Kabels für die Straßenbeleuchtungsanlage.
- Herstellung der Erdarbeiten für den Verschwenkungsbereich vor der Ortslage aus Richtung Montabaur.
In der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates war angeregt worden, im Vorgriff auf die im Herbst beginnende Breitbandverkabelung in dem noch nicht ausgebauten Bereich der Ortsdurchfahrt die entsprechenden Kabel zu verlegnen. Die Straßenbaufirma hat mitgeteilt, daß sie in dieser Woche den Auftrag erhalten hat und in der kommenden Woche mit der Verlegung der Kabel beginnen wird. Die Verlegung erfolgt auf beiden Bürgersteigseiten. i
Gleichzeitig wird in der kommenden Woche mit den Sanierungs- arbeiten im Kanalbereich ab Rathaus in Richtung Montabaur begonnen, ebenso mit der Überprüfung der Gashausanschlüsse.
Teilweise Pflasterung der Ortslage Die im Fernsehbericht gegebene Darstellung,daß die Arbeiten deshalb stocken, weil eineEntscheidungüber die Verlegung von Pflaster oder die Verwendung von Asphalt nicht vorliegt, ist falsch. Die seit Mitte April eingetretene Verzögerung, soweit sie nicht durch andere Arbeiten ausgeglichen werden konnte, ist ausschließlich auf die für alle unangenehmen Nachverdichtung-sarbeiten zurückzuführen. j
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts'Koblenz ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Nichtzulassung der Revision ist Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin eingelegt worden. Das Oberverwaltungsgericht hat igiit Schreiben vom 28.06.1989 mitgeteilt, daß es die gesamten Akten an das Bundesverwaltungsgericht abgegeben hat. Dabei geht es um die für das gesamte Land entscheidende Frage: Ist beim Ausbau einer Straße allein die Frage des Lärmschutzes oder auch die der Verkehrssicherheit gleichrangig zu berücksichtigen? In dem Zeitungsbericht war dargelegt worden, daß eine Erhöhung um 8 db (A) eintritt bei der Verwendung von Pflaster. Träfe dies zu, so wäre die Verlegung von Pflaster überhaupt'nicht in Erwägung gezogen worden. Tatsächlich wird in einem Gutachten, von dem auch dem Gericht ausgegangen ist, eine Erhöhung von 3 db (A) zugrunde gelegt. Da aber dem Gemeinderat- diese Erhöhung noch zu hoch erschien, hat er in Verbindung mit dem Straßenbauamt Diez beschlossen, ein wesentlich teureres Pflaster zu verwenden, das aufgrund seiner Oberflächenbeschaffenheit nach einem zuvor ermittelten Gutachter nur eine Erhöhung um 1 db (A) bringt und die hierdurch entstehenden Mehrkosten durch die Gemeinde zu übernehmen. Dies ausdrücklich vor dem Hintergrund, daß alle Anheger die Lärmschutzmaßnahmenfinanziert bekommen, gleichzeitig aber nur- die geringeren Lärmwerte hinn ehmen müssen. Da dies offensichtlich nicht hinreichend bekannt ist,soll hierauf noch einmal ausdrücklich hingewiesen werden.
Soweit Sie Fragen haben, die sich unmittelbar auf den Arbeitsablauf oder Ihr Hausgrundstück ergeben, so können Sie sich selbstverständlich unmittelbar an das Straßenbauamt in Diez (Tbl.: 06432/6040), die Gasversorgung Westerwald, Höhr- Gienzhausen (Tbl. 02624/1010) oder an die Verbandsgemeindewerke (Tbl. 02602/1260) wenden.
OBERELBERT
Berichtigung der Bekanntmachung
des Ergebnisses der Wahl zum Gemeinderat der Gemeinde Oberelbert (Wochenblatt vom 30. Juni 1989, Jahrgang 17, Nr. 26) In Absatz IV sind falsch:
9. Heinrich Müller 11. August Hahn Richtig muß es heißen:
9. Reinhard Michels 11. Gerhard Goldin
Nachfolgend sind nochmals alle in den Gemeinderat Gewählten aufgeführt: \

