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Nr. 26/89
Montabaur
Differenzen sind in den Regierungsbezirken festzustellen: In Rheinhessen-Pfalz 4 Prozent, Koblenz 6,6 Prozent und Tfrier 6,2 Prozent.
Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag im März 1989 bei 138 Mark, die gesamten Zahlungen im ersten Quartal 1989 betrugen knapp 40 Millionen Mark.
Prämie für Mutterkühe
Auch Nebenerwerbslandwirte antragsberechtigt Wie in den vergangenen Jahren gewährt die Europäische Gemeinschaft auch für das Wirtschaftsjahr 1989/90 den Haltern von Mutterkühen eine Prämie
Erstmals sind neben den Haupterwerbslandwirten auch Nebenerwerbslandwirte antragsberechtigt.
Die Prämie wird nur für solche Mutterkühe gewährt, die einer anerkannten Fleischrasse angehören oder aus der Kreuzungmit einer dieser Rassen entstanden und zur Aufzucht von Kälbern bestimmt sind.
Zu den Voraussetzungen zählt auch, daß der Betrieb weder Milch- noch Milchprodukte vermarkten darf.
Die Antragsvordrucke mit dem dazugehörenden Merkblatt können bei der Kreisverwaltung in Montabaur, Abt. Landwirtschaft und Umweltschutz, abgeholt (Zimmer 153) oder telefonisch angefordert werden (TM. 02602/124271 oder 124371). Zu beachten ist, daß die Anträge bis spätestens 30. September 1989 bei der Kreisbehörde sein müssen.
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in den einzelnen Ländern gibt es unterschiedliche Regelungen und gewisse Formalitäten zu beachten. Wir haben deshalb die Handhabung für jedes Land in speziellen Merkblättern erfaßt.
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