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Montabaur

Seite 8

Nr. 25/891

Jlon

Weitere Bereitschaftsdienste

AHRBACHGEMEINDEN

Tierarzt

24./25.6.89: Dr. Sonnenwald, Montabaur

02602/3511

Femsprechentstörungsdienst der Post Kostenloser Kundendienst des Fernmeldeamtes 1 Koblenz: Montag bis Freitag: 08.00 -18.30 Uhr (Ttel. 1171 bzw. 01171) Samstag: 08.00 -13.00 Uhr (Tbl. 1171 bzw. 01171)

Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft

-Beratungsstelle-

Dipl.-Sozialpödagogin (FH) Petra Neust-Schönberger,

02602/3747

Montabaur 3

Sprechzeiten: montags und donnerstags von 8.00 * 12.00 Uhr.

Sozialdienst des Gesundheitsamtes Montabaur

Suchtkrankenhilfe, Psych. Krankenhilfe, Behindertenhilfe,

Altenhilfe

Sprechzeiten:

Mo - Fr von 8.00 -12.30 Uhr und 13.00 -16.00 Uhr außerdem jeden 1. Do im Monat:

Abendsprechstunden von 16.00 -18.00 Uhr.

Frauengruppe - Sucht (für Betroffene und Angehörige): jeden 2. und 4. Do im Monat von 19.30-21.00 Uhr im Gesund­heitsamt Montabaur, Fürstenweg 16, 5430 Montabaur, Tbl. 02602/3282 oder 5882.

RUPPACHGOLDHAUSEN Herzlich willkommen zur Kirmes in Ruppach-Goldhausen

Der Kirchenpatron »St. Johannes der Täufer« lädt für dieses Wochenende vom 24. - 26. Juni 1989 zum traditionellen Kirch­weihfest ein.

Hierzu heiße ich unsere Gäste aus nah und fern herzlich willkom­men und wünsche unterhaltsame Stunden bei Verwandten und Bekannten. Auch uns selbst wünsche ich frohe Kirmestage.

Ein ganz herzliches Dankeschön spreche ich dem KirmesjahrJ gang 1971/72 aus, der die Vorbereitung und Mitgestaltung der] Kirmes übernommen hat. 1

Aufgrund der positiven Reaktionen im vergangenen J ahr findet 1 der Kirmeszug wieder am Kirmesmontag statt und zwar zur ge-1 wohnten Zeit und auf dem bekannten Weg. Anschließend ist! noch eine Tbmbola der Kirmesjugend mit vielen schönen und! wertvollen Preisen vorgesehen, wie bereits veröffentlicht wurde I Ferdinand, Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Jahr 1989 vom 16.6.1989

der

Fest Erg« I Soll-

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde-1 Ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. I 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh-| migungdurch die Kreis Verwaltung Montabaur als Auf sichtsbe- ] hörcie vom 13.6.1989 hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1989 wird im

VERWALTUNGSHAUSHALT

in der Einnahme auf. 1.163.000,- DM I

in der Ausgabe auf. 1.163.000,- DM |

im VERMÖGENSHAUSHALT

in der Einnahme auf. 828.000,-DM I

in der Ausgabe auf. 828.000,- DM |

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 69.000,- DM |

2. der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen auf. 0,- DM j

§ 3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus-1 haltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftL Betriebe

(Grundsteuer A). 220 v.H. I

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H. j

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 320 v.H.

Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund. 40,00 DM I

für den zweiten Hund. 70,00 DM

für jeden weiteren Hund. 100,00 DM

§4

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen be-1 rägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche Genehmigung der Haushaltssatzung:

Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnungfür Rheinland-Pfalz j vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Tteilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen für das Haushaltsjahr 1989 wird hiermit ] erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 69.000,- DM 5430 Montabaur, 13.6.1988 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Auftrag: Meckel j

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 26.6. bis 5.7.1989 während der allgemeinen Dienststunden im Rathausin Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Ruppach-Goldhausen, den 16.6.1989 Ortsgemeindeverwaltung Ruppach-Goldhausen (S.) Ferdinand, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach die­ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Ruppach- Goldhausen oder der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, geltend gemacht worden ist. (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeord­nung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 22.07.1988 (GVBL S. 136).

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