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Nr. 23/89

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Lrem Betriebsgebäude in Moschheim eine zentrale Sammel- yie für verbrauchte Röhren aus Haushalten eingerichtet. L c htstoffröhren, auch als Neonröhren bezeichnet, gelten we- ^ es Gehaltes an hochgiftigem Quecksilber von 15 bis 30 Mil- nm pro Röhre als Sonderabfall. Ihre Entsorgung auf Haus- ideponien ist deshalb nicht zulässig. Mittlerweile macht es ^ Technik möglich, verbrauchte Röhren nahezu vollständig ^erzuverwerten. Dabei erfolgt in erster Linie eine Abtren- jgdes Quecksilbers von den Glas- und Metallbestandteilen. | t li die in der Röhre enthaltenen G ase werden abgesaugt. Alle lonnenen Komponenten sind wiederverwertbar. Der unver- Ubare Rest (ca. 10 %) wird auf eine Sonderabfalldeponie ver­teilt.

Inhalte, die sich dieser umweltfreundlichen Entsorgung an- Heßen wollen, können verbrauchte Röhren in Moschheim ko- jlos abgeben. Sie werden dort auf Spezialpaletten gestapelt ijdann "ihrer Spezialbehandlung zugeführt. Für die großen Lgen, die in Gewerbebetrieben anfallen, reicht die Aufnah- skapazität nicht aus.

^Unternehmen haben die Möglichkeit, sich durch die Wester- jjjdkreis-Abfallbeseitigung über konkrete Verwertungsmög- jlieiten beraten zu lassen. D arüber hinaus werden die Verbin- jjgcn zu den Entsorgungsimternehmen hergestellt.

^Abfallexperten des Kreises empfehlen, besondere Aufmerk- jkeit einem bestimmten Bauteil der Leuchtstoffröhre zu henken, und zwar dem Kondensator. Dieser kann krebserre- ide Polychlorierte Biphenyle (PCBs) enthalten. Es wird da- jangeraten, derartige Leuchten von einem Fachmann begut- pjten und evtl, den Kondensator ausbauen zu lassen, je' entschärften Kondensatoren, die in privaten Haushalten lallen, können bei den obligatorischen Sammlungen von Pro­nabfällen oder in Moschheim abgegeben werden. t Problemabfälle werden von der Gesellschaft zur Beseiti- jügvon Sonderabfällen (GBS) abgeholt und umweltgerecht sorgt. An diese Adresse können sich auch die Unternehmen fcden, die in eigener Verantwortung Kondensatoren entsor- »müssen.

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Ortseingangsbereich Mudenbach wird verkehrssicher umgebaut

feLandesstraße Nr. 265 und die Kreisstraße Nr. 9 kreuzen im pingangsbereich von Mudenbach aus Richtung Bahnhof jälbach ihren Weg. Das Land Rheinland-pfalz beabsichtigt, ich einen Umbau die Verkehrssicherheit der Kreuzungsanla- iti erhöhen.

den Kosten der Maßnahme, die mit 363.000 Mark veran­lagt sind, beteiligt sich auch der Westerwaldkreis. Das Stra- iteuamt Diez hat einen Kreisanteil von 8L000 Mark ermit- 1.50.000 Mark stehen bereits im Kreisetat. Der Kreisaus- iuQ stimmte zu, daß derRestposten in den' Nachtragshaus- 11989 auf genommen wird.

I Ab Schuljahr 1989 / 90:

Kindergeld wird bei Fahrkostenübernahme nicht mehr angerechnet!

trÜbern ahme der Fahrkosten für Schüler der Sekundarstu- Itritt mit Beginn des Schuljahres 1989/90 eine wichtige Än- ingein. N ach der neuen Rechtsverordnungüber die Einkom- isgrenze bei der Fahrkostenübemahme zählt das Kinder- Inieht mehr zu dem anzurechnenden Einkommen. Schulabteilung der Kreisverwaltung hat die betreffenden ulen informiert und sie mit Merkblättern für die Schülerin­tod Schülerversorgt.

den Besuch derOberstufe desGymnasiums sowiedesBe- ffundschuljahres, der Berufsfachschulen, der Berufsauf- und Fachoberschulen sowie der Fachschulen übernimmt feterwaldkreis gemäß den Bestimmungen des Schulgeset- b bestimmten Fällen die Fahrkosten, togigist dies vom Einkommen. D as Einkommen der Eltern einen Beitrag von 28.000 Mark nicht übersteigen. Berück- ügt werden auch evtl. Einkünfte des Schülers oder der Schü- )Bei einem Personensorgeberechtigten liegt die Einkom- Jgcenze bei 19.000 Mark. Die Grenzen können sicherhöhen, liedes Kind, für das Kindergeld oder vergleichbare Leistun- pahlt werden, kommen 4.000Mark hinzu. DiezweiteKin- Pdhomponente bei der Fahrkostenübernahme ist, daß f'igdas Kindergeld nicht mehr zum anrechenbaren Einkom- |Zäi.

Bei den bisher gestellten Anträgen hat die Kreisverwaltung die­se Neuregelung bereits vorsorglich berücksichtigt. Die Schul­abteilung steht den Eltern und Schülern mit Rat und Tat zur Sei­te. Anruf genügt: Tfel.: 02602/124-229.

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AOK

Die Gesundheitskasse.

Gut gefedert zu Fuß?

Schätzungsweise jeder vierte Bundesbürger wandert. Und viele belasten dabei, ohne es zu wollen, ihre Füße über das alltägliche Maß hinaus. Die AOK empfiehlt des­halb gutes Schuhwerk, um Gesundheitsschäden zu ver­meiden. Leichte und weiche Schuhe können Fußfehl­stellungen verhindern. Sie unterstützen die natürliche Gehbewegung und erhalten das Trittgefühl. Besonders beim Abwärtsgehen federn sie gut. Ein hoher gepolster­ter Schaft schützt die Knöchel vor dem Umknicken.

Wer gute Turnschuhe besitzt, kann sie bei kürzeren Tou­ren ohne Bedenken tragen. Für regelmäßige und län- gere Wanderungen sind allerdings leichte Wan- ^ derschuhe vorzuziehen, rät die AOK. Sie können aus dünnem Leder oder neuerem synthetischen Material bestehen und schützen den Fuß vor Nässe und Kälte.

Die Sohle sollte mit einem rutsch- und gleitsicheren Profil ausgestattet sein. Außerdem ist es besser, vor der Wanderung die Schuhe nicht zu fest a zu schnüren. Lieber die Schnür- f senke! nach 20 Minuten nachziehen

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Telefonieren Sie gern und gut ?

Dann haben wir eine interessante Nebentätigkeit für Sie.

Rufen Sie vormittags Frau Kirchberger oder Herrn Trippe zwischen 9.00 und 10.00 Uhr an. Telefon (02602) 2000 Gesellschaft für Industrie-Marketing, _ Montabaur, Moselstr. _

Wir möchten ganz herzlich danken für die vielen Aufmerksamkeiten, die zu unserer Hochzeit allseitig entgegengebracht wurden.

Marion und

geb. schudt Hans-Jörg Hammes

im Juni 1989

Montabaur