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Montabaur

Seite 18

Bekanntmachung

gemäß § 69 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1986 (BGBl. I. S. 2253)

Nach Erörterung mit den Eigentümern ist der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »In den Wolfen - Am hohen Rain« in der Ortsgemeinde Nentershausen gemäß § 66 BauGB durch Be­schluß des Umlegungsausschusses vom 06.06.1989 aufgestellt worden.

Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnis.

Der Umlegungsplan kann sowohl bei der Verbandsgememde- verwaltung Montabaur, Zimmer 203, als auch beim Kataster­amt in Montabaur, Zimmer 110, während der Dienststunden von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Gemäß § 70 Abs. 1 BauGB wird den an der Umlegung Beteilig­ten ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungs­plan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.

Montabaur, den 05.06.1989

(Siegel) Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses der Ortsgemeinde Nentershausen Reichling, Vermessungsdirektor

NIEDERERBACH öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach fin­det am Freitag, 9. Juni 1989, um 19.00 Uhr im Dorfgemein- schaftshaus statt.

Ihgesordnung:

I. öffentliche Sitzung

1. Besichtigung des Neubaugebietes

2. Genehmigung der Niederschrift des Rates vom 19.5.1989

3. Bewilligung eines Zuschusses an den Schützenverein Nie­dererbach

4. Übernahme einer Verpflichtungserklärung für den Schüt­zenverein

5. Bekanntgabe einer Eilentscheidung

6. Ausbau der Straßenleuchten an der Heppenanlage, Ver- bindungsstraße Hahnstraße/Bergstraße

7. Verschiedenes Niedererbach, 01.06.1989 Zey, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niedererbach für das Jahr 1989 vom 31.5.1989 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde- ordnungfür Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) fol­gende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 24.5.1989 hiermit bekannt gemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1989 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf. 704.000,-- DM

in der Ausgabe auf. 704.000,-- DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf. 1.260.000,- DM

in der Ausgabe auf. 1.260.000 - DM

festgesetzt.

§2

Fs werden festgesetzt

1 . der Gesamtbetrag der Kredite auf .

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen . 286.224,- DM

§ 3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haus­haltsjahr wie folgt festgesetzt 1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A). 220 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.

2 . Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapit al. 300 v.H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund . 24-DM

für den zweiten Hund. 3 g - DM

für jeden weiteren Hund. . . 4 g- DM

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsart I trägt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche. a ® en

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nieder*, für das Haushaltsjahr 1989 werden gemäß § 24 Abs 2 dl meindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (gvr| 419) keine Bedenken wegen Rechtsverletzung erhobpn 5430 Montabaur, 24. Mai 1989 Kreisverwaltung

des Westerwaldkreises (S.) Im Aufträge Abt. 1 Az. 029/901-10 Meckel

III.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 12.619891 21.6.1989 während der allgemeinen Dienststunden im Rath! in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Niedererbach, den 31.5.1989

(S.) Ortsgemeindeverwaltung Niedererbach

Zey, Ortsbürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist imbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dil ser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezefl nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrt den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Niedei bach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur g tend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnungu Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 41V 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vii 22.07.1988 (GVB1. S. 135).

Ortsgemeinderat verabschiedete Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1989 einstimmig

Bei der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates Niederer^ am 19.05.1989 stand die Verabschiedung des Haushaltsjj nes/der Haushaltssatzung 1989 an. Die Verbandsgemeinde\] waltung Montabaur hatte hierzu in Abstimmung mit der ( meinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelel Nach Erläuterungen zum Planinhalt erklärte der OrtsgemJ derat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Hai haltssatzung. Die Haushaltssatzung 1989, die die summarisch Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält f gende Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt:

Einnahmen Ausgaben. je 704.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben. je 1.260.000 D|

Der Gesamtbetrag der Verpf lichtungsermächtigungen wird al 286.224 DM festgesetzt. Eine Kreditaufnahme ist nicht erfJ derlich.

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1989 \ folgt festgelegt:

Grundsteuer A..

Grundsteuer B. 2401

Gewerbesteuer.

Hundesteuer - für den 1. Hund. 24 Dl

- für den 2. Hund.36 Dl

- für jeden weiteren Hund.48 Dl

Der Oberflächenentwässerungsanteil für Verkehrsanlagen 1 trägt 11,50 DM/qm Verkehrsfläche.

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1989 enthält der dem Haushaltsplan beigT fügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Inforra| tionen zur Kenntnis gegeben:

Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1988 Ein Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1988 j Auskunft darüber, daß die Ortsgemeinde über Rücklagenmittj von 812.179,44 DM verfügt. Zurückzuführen ist dies im Verwa tungshaushalt auf Steuermehreinnahmen (Gewerbesteuer, Ei| kommensteueranteil) und Einsparungen im Forst (Waldwegj bau) und im Vermögenshaushalt auf Ausgabenverlagerung (Am Hehlberg, Mittelstraße) nach 1989 sowie aufgrund vo Mehreinnahmen bei dem Verkauf gemeindeeigener Bauplatz Somit ergäbe sich zum Jahresende ein Pro-Kopf-Guthabenvo 957,76 DM pro Einwohner.