jtabaur
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Nr. 23/89
r run g des Bebauungsplanes nHimmelfeld« für die Lidstücksgröße 63/1 und 63/2, Flur 39 tStadtrat beschloß, für den Bereich dieser Flurstücke den Luungsplan »Himmelfeld« wie folgt zu ändern:
[bebaubare Grundstücksfläche wird der öffentlichen Verflache bis auf 5 m herangeführt, und die geplanten drei Uörper werden in halboffener Bauweise zugelassen. Diese fcmungsplan Änderung wird durch ein vereinfachtes Ände- Ljverfahren durchgeführt, da die Grundzüge der Planung E berührt werden.
Line einerseits städtebaulich sinnvolle und andererseits U (Wirtschaftliche Bebauung zu ermöglichen, wird hier von l offenen Bebauungsweise im Bebauungsplan abgewichen u stattdessen für drei Baukörper eine halboffene bzw. ge- Lsene Bauweise zugelassen. DieBaukörper, die hier entste- - werden, sind aufgrund ihrer versetzten Bauweise dem Ge- jjngepaßt. Die Änderung der überbaubaren Grundstücks- Ue soll dazu führen, die Baukörper im nordwestlichen toidstücksbereich anzuordnen, um hierdurch im südlichen Lj südwestlichen Tfeil die Anlegung von Tferrassengärten und ^jflachen zu ermöglichen. Die landschaftliche Einbindung »Baukörper ist durch einen nicht zu überbauenden Schutzen von 40 m aus Richtung der B 255 gegeben. Hier werden Pflanzungen vorgenommen.
t t . Bedenken von Ratsmitglied Widner (SPD) und Ratsmit- td Lorenz gegen die dem Wunsch eines Kaufinteressenten »sprechende Planänderung teilte Bürgermeister Dr. Possel- Üen nicht. Er machte insbesondere darauf aufmerksam, daß isGrundstück bereits viele Jahre ausgeschrieben worden ist jdkein Interessent gefunden wurde. Nun, da sich ein Interes- jit gefunden habe, sollte man dessen Vorstellungen auch mit Weitsichtigen.
pe ReitpferdesteueY, aber freiwillige Kennzeichnung flir fetpferde von Rat vorgeschlagen
itsmitglied Paul Widner (SPD) zogzu Beginn der Behandlung ^Tagesordnungspunktes den Antrag auf Einführungeiner Ipferdesteuer zurück. Die Verwaltung hatte zur Sitzung ei- »Bericht vorgelegt, wonach die Reitpferdesteuer zwar grund- [zlich als rechtlich zulässig angesehen werde, es aber in piiiland- Pfalz keine Kommune gibt, in der eine solche Steuer loben wird.
»ursprünglich von der SPD-Fraktion geforderte Kennzeich- pgspflicht für Reitpferde konnte ebenfalls nicht aufrechteren werden, da es in Rheinland-Pfalz keine gesetzliche Er- pitigung für eine Satzung zur Einführung der Kennzeich- pgspflicht für Reitpferde gibt.
bmitglied Widner (SPD) regte jedoch an, eine Regelung auf williger Basis zu suchen, um wenigstens das Feld der mögli- pi Verursacher von Schäden einzugrenzen. Außerdem sollten (Verbindungen zwischen den Reitwegen verbessert werden, bitdie Reiter nicht verleitet werden, andere als ausgewiesene Itwege zu benutzen. Diesem Vorschlag, eine freiwillige Lö- Igzur Kennzeichnung der Pferde zu finden und dazu Reiter- pine. Reit erhöfe und private Reiter anzuschreiben, stimmte Stadtrat einstimmig zu.
[tisch wurde noch von Ratsmitglied Höhn (FWG) angemerkt, »die Rückeschäden im Wald wesentlich höher seien als die tsehäden. Was die Ausweisung neuer Reitwege angeht, so täte Beigeordneter Dr. Paul Hütte vor allzu viel Optimismus.
! Interessen zwischen Reiter vereinen, Jägern, Forstleuten Wanderern seien teilweise sehr unterschiedlich. Das jetzige ■Wegenetz sei ein Kompromiß dieser vielfältigen Interessen.
Aufstellung des Bebauungsplanes »verlängerte Meisenstraße«« der Stadt Montabaur im Stadtteil Horressen
Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung
nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
' Stadtrat von Montabaur hat in seiner Sitzung am 111989 beschlossen, für die neu zu schaffende Verbindungs- * zwischen Meisen- und Mainzer Straße einen Bebauungs- j “dt der Bezeichnung »verlängerte Meisenstraße« aufzu-
^§3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger möglichst frühzeitig (die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu ^richten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörte- t gegeben.
Zu diesem Zweck wird Einsichtn ahm e in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit
vom 19. Juni bis 19. Juli 1989
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, ZL 203, 5430 Montabaur, während den Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 bis 12.45 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 bis 12.45 Uhr und von 13.30 bis 18.30 Uhr).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfaßt nur die vorgesehene Straßentrasse zwischen Meisen- und Mainzer Straße; die Trassenführung ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
5430 Montabaur, 01. Juni 1989 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
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Obstbäume wässern
In Montabaur, entlang der Oderstraße, wurden im November 1988 Obstbäume gepflanzt. Die Anlieger werden gebeten, zu wässern, um die Entwicklung während des 1. Standjahres zu fördern.
Sitzung des Stadtrates
Dienächste Sitzung des Stadtrates findet am Dienstag, 13. Juni 1989, nichtöffentliche Sitzung um 17.45 Uhr, öffentliche Sitzungum 18.00 Uhr, im Sitzungsraum des Feuerwehrgerätehauses, Eichwiese, 5430 Montabaur, statt.
Tagesordnung:
I. Nichtöffentliche Sitzung
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen II. öffentliche Sitzung
1. Breitbandverkabelung
2. Erhebung von Vorausleistungen und die Bildung einer Erschließungseinheit für das Baugebiet »Auf dem oberen Wassergraben III« in Montabaur
3. Festsetzung des Anteiles der Stadt Montabaur am beitragsfähigen Aufwand für den Ausbau des Birkenweges und der'Hangstraße im Stadtteil Ettersdorf
4. Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen
5. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis für die Mitglieder der CDU-Fraktion Am Montag, 12. Juni 1989, findet um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Neubau) eine gemeinsame Fraktionssitzung der CDU-, SPD- und FWG-Fraktion statt.

