Montabaur
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BÜCHEREI->fyß 1
Gute Sachbücher gibt es auch für die Kleinen
»Was lebt in unserem Garten: wie Tiere und Pflanzen im Garten miteinander leben« erzählt Christian Adrian. Das Buch »Die Blumen-Uhr: mit Blüten und ihren Gästen durch das Jahr: hat Una Jacobs gemalt und erzählt.
Es ist ein Sachbilderbuch mit naturgetreuen Abbildungen über Insekten und Blütenpflanzen, die in gegenseitiger Abhängigkeit für das Fortbestehen des anderen Lebewesens sorgen. .•Schau mal, unser Brot« ist ein Fotosachbuch von Gabi Koh- wanger über den Weg vom Getreidekom über die Mühle und den Bäcker mit dem Holzofen bis zum knusprigen Brot.
Besuchen Sie die Stadtbücherei Montabaur Gelbachstraße (ehern. Katharinenschule) Öffnungszeiten:
Montag. 15.00 -18.30 Uhr
Dienstag ... 15.00 -18.00 Uhr
Donnerstag. 15.00 -18.00 Uhr
Samstag. 10.00 • 12.00 Uhr
Aus den Gemeinden
MONTABAUR
Stadtverwaltung Montabaur ■ Umlegungsausschuß •
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »In den Fichten - Auf der Trift« in der Gemarkung Eigendorf ist am 12. April 1989 für einen weiteren Tfeil unanfechtbar geworden. Unanfechtbar wurden:
Ordn. Nr. 1.1, Einlagegrundstück Nr. 189 der Flur 1, 35/1, 43/2 und 45/1 der Flur 11 und Zuteilungsgrundstück Nr. 160,189/1 und 198 der Flur 1;
Ordn. Nr. 4, EinlageflurstückNr. 78/1 der Flur 1 und Zuteilungsflurstück Nr. 175 und 176 der Flur 1;
Ordn. Nr. 13, Einlageflurstück Nr. 33/2 der Flur 1, Zuteilungsflurstück Nr. 197 der Flur 1;
Ordn. Nr. 17, Einlageflurstück Nr. 35/2 der Flur 1, Zuteilungsflurstück Nr. 193 der Flur 1;
Ordn. Nr. 20, Einlageflurstück Nr. 37/5 der Flur 11, Zuteilungsflurstück Nr. 190 der Flur 1;
Ordn. Nr. 21.1, Einlageflurstück Nr. 90/1 der Flur 1, Zuteilungsflurstücke Nr. 184 u. 185 der Flur 1;
Ordn. Nr. 21.2, Einlageflurstück Nr. 87/4 der Flur 1, Zuteilungsflurstück Nr. 182 der Flur 1;
Ordn. Nr. 22, Einlageflurstück Nr. 98/1 der Flur 1, Zuteilungsflurstück Nr. 187 der Flur 1;
Ordn. Nr. 27, Einlageflurstück Nr. 92/1 der Flur 1, Zuteilungsflurstück Nr. 186/1 und 186/2 der Flur 1;
Ordn. Nr. 29, Einlageflurstück Nr. 35/2 der Flur 11, Zuteilungsflurstück Nr. 194 der Flur 1.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 08. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253), der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Dir Bekanntmachungschließt die Einweisungder neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd. Nr. 10 des beschreibenden Tfeiles zum Umlegungsplan wirdnochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Entschädigungen und Leistungen mit der Unanfechtbarkeit fällig werden.
Rechts behelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats
Nr. 2 fl
nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Derttfl sprach ist bei dem Katasteramt Montabaur, Schloßweg6 fl Montabaur, als Geschäftsstelle des UmlegungsausschvLafl Stadt Montabaur schriftlich oder zur Niederschrift eiuzuUfl
Die Widerspruchsfrist (Satz l)ist nur gewahrt, wenn deryfl Spruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend gcnaifl Katasteramt eingegangen ist. “fl
Montabaur, den 31. Mai 1989 I
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses I
Reichling I
Bericht über die Sitzung des Stadtrates I vom 26.04.1989 I
Haushaltsüberschreitung genehmigt I
Der Rat stimmte bei einer Gegenstimme der Leistung ein J heblichen überplanmäßigen Ausgabe für das Haushalts« 1989 bei der Haushaltsstelle für die Sonderaufwendungen! die Fremdenwerbung zu. Im Haushaltsplan 1989 sind Mittel Höhe von DM 10.000,00 für die Erstellung eines neuen St J Prospektes veranschlagt. Für die Vorarbeiten (Layout, Fötal beiten) werden jedoch nach der Diskussion in der letzten Ha J und Finanzausschußsitzung ca. DM 13.000,00 benötigt, a Rat gab nun seine Zustimmung zur Leistung dieser überpll mäßigen Ausgabe in Höhe von DM 3.100,00, wie es der Haul und Finanzausschuß vorgeschlagen hatte. |
Anteil am beitragsfähigen Aufwand der Stadt für den I Ausbau verschiedener Straßen festgesetzt I
Der Stadtrat beschloß, den Anteil der Stadt am beitragsfähia Aufwand für den Ausbau auf nachfolgende vom-Hundert-Sa für die Straßen festzusetzen: J
— Sauertalstraße (Abschnitt vom Großen Markt bis Elisa bethenstraße einschließlich Parzelle Nr. 393): 60 v.H. 1
— Pfarrer-Fein-Straße: 30 v.H. I
— Färberbachstraße: 30 v.H. I
— Obere Plötzgasse: 30 v.H. I
— Untere Plötzgasse: 30 v.H. I
— Zum Ählchen: 30 v.H. I
Aufstellung des Bebauungsplanes »Verlängerte Meisenstrai Der Rat hatte in seiner Sitzung am 26.01.1989 den Beschluß j faßt, für die neu zu schaffende Verbindungsstraße zwischj Meisen- und Mainzer Straße (Stadtteil Horressen) einen Bebl ungsplan mit der Bezeichnung »Verlängerte Meisenstraße« aj zustellen. Nach dem Willen des Rates soll zwischen Meisen-uj Mainzer Straße eine verkehrsmäßige Verbindung geschaffj werden, um so eine direkte Verbindung des Gewerbegebietes j Stadtteil Horressen zur L 312 zu ermöglichen. Dies soll insq sondere erfolgen, um die Westerwald- und Buchenstraße vq Schwerlastverkehr zu entlasten.
Der Rat stimmte dem Entwurf des Bebauungsplanes einstij mig zu. Dieser soll die planungsrechtlichen Voraussetzung für die Verbindungsstraße schaffen. Die Trasse der Verb dungsstraße ist auch in der zweiten Novellierung des Fläche nutzungsplanes der Verbandsgemeinde einbezogen. Der Beba ungsplanentwurf sieht nicht nur die Straßen- und Gehwegtra se vor, sondern zeigt auch auf, mit welchen grünordnerischl Maßnahmen eine Einbindung in die Landschaft sichergestej werden soll. Eine Bebauung entlang der Verbindungsstraße! nach den Vorstellungen des Rates nicht anzustreben. j
Der Rat beschloß weiterhin, die vorgezogene Bürgerbeteiligui in der Form durchzuführen, daß der Planentwurf auf dieDau
eines Monats beim Bauamt der Verbandsgemeindeverwaltu eingesehen werden kann.
Gleichzeitig beauftragte er die Verwaltung, das Beteiliguni verfahren der TVager öffentlicher Belange einzuleiten.
Änderung des Bebauungsplanes »Alberthöhe«
Der Stadtrat beschloß, für den Bereich des Flurstückes Nr. n Flur 51, eine bebaubare Fläche auszuweisen. Es werden ms mal drei Geschosse zugelassen. Der Platz, der im geltenden!) bauungsplan »Alberthöhe« als Grünfläche vorgesehen ist, si mit drei Wohneinheiten und den entsprechenden Garagenb baut werden. Der Rat entsprach somit der EmpfehlungdesBa und Haupt- und Finanzausschusses, der keine Bedenken geg 1 das Vorhaben vorgetragen hatte, wenn sichergestellt wird, di nur die im Bauantrag angegebenen Garagen errichtet werdi und die Restfläche auf Dauer von jeglicher Belegung freigeb 1 ten wird. Die Restflächen sind vom Eigentümer einzugrü® und zu bepflanzen.

