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Montabaur

. Jen Stimmbezirken, in denen die Wahlergebnisse der perso- alisierten Verhältniswahlen in einem anderen Raum als dem fffahlraum ermittelt werden, wird dieser Raum (Auszählungs- durch Aushang öffentlich bekanntgemacht. Jedermann i hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Beeinträchtigung B ; Wahlgeschäfts möglich ist.

VII.

Wähler, die einen Wahlschein für die Europawahl haben, können & der Wahl im Landkreis, für den der Wahlschein ausgestellt j 9 t in einem beliebigen Wahlbezirk oder durch Briefwahl teil- nehmen.

fahler, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen haben, | ißjmen an den Kommunalwahlen nur durch Briefwahl teilneh-

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Wer durch Briefwahl wählen will, muß sich von der Verbandsge- meindeverwaltung die Briefwahlunterlagen beschaffen. Der fahler hat die wichtigen Hinweise und den Wegweiser für die jnefwahl auf den Merkblättern zu beachten, um im Wege der Briefwahl gültig zu wählen.

Der Wähler, der seine Briefwahlunterlagen bei der Verbandsge- meindeverwaltung selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Versendet er die Wahlbriefe durch [ die Post, muß er sie so rechtzeitig an die angegebenen Stellen ab­senden, daß sie dort spätestens am Wahltag eingehen. Werden die Wahlbriefe zu den angegebenen Stellen überbracht, so müs­sen sie dort spätestens bis zum Ende der Wahlzeit eingehen. Die Wahlzeit der Kommunalwahlen endet um 18.00 Uhr, die Wähl­et der Europawahl endet um 21.00 Uhr.

VIII.

Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zu­gleich in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Ge­meinschaften zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 3 des Europawahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein imrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt, oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Frei­heitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Ver­such ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Montabaur, den 06.06.1989 (Siegel) Die Verbandsgemeindeverwaltung Dr. Possel-Dölken, Verbandsgemeinde-Wahlleiter

4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Montabaur

[ öffentliche Auslegung der Planänderungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

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Nr. 23/89

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Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.03.1989 den Beschluß gefaßt, als 4. Änderung des Flächennutzungspla­nes in der GemarkungHeiligenroth im Bereich B 256/Bahnlinie Montabaur Staffel / K 103 eine gewerbliche Baufläche auszu­weisen.

Die Planänderungsunterlagen (Planskizze, Erläuterungsbe­richt) liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 19. Juni bis 19. Juli 1989 (einschl.) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, Zi. 203, 5430 Montabaur, während den Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und frei­tags in der Zeit von 7.30 bis 12.45 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, dienstags von 7.30 bis 12.45 Uhr und von 13.30 bis 18.30 Uhr) öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Geltungsbereich der Planänderung ist aus der abgedruck­ten Skizze (1. Spalte unten) ersichtlich.

5430 Montabaur, 01. Juni 1989 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

I Vk Verwaltung informiert

Verkauf von Baugrundstücken in Montabaur

Die Stadt Montabaur verkauft in folgenden Baugebieten Bau­grundstücke zu günstigen Konditionen:

a) Baugebiet »Am oberen Wassergraben«,

b) Baugebiet »Himmelfeld«

c) Baugebiet »Hemchen« (Stadtteil Horressen)

Interessenten können sich mit dem Liegenschaftsamt der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, 5430 Monta­baur, Zi. 114 a, Ttel. 02602/126195 in Verbindung setzen.

Wohnraum für Asylbewerber gesucht

Das Sozialamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur sucht dringend geeigneten Wohnraum für Asylbewerber. Bei diesen handelt es sich um größere Familien als auch um Einzel­personen.

Sollten Sie geeigneten Wohnraum zur Verfügung haben und an einer Vermietung interessiert sein, so setzen Sie sich bitte umge­hend mit dem hiesigen Sozialamt in Verbindung.

Sie erreichen uns im Rathaus (Altbau), Zimmer 14 oder telefo­nisch unter der Nummer 02602/126204.

Bekanntmachung des Fundamtes

Am 05.06.1989 wurde ein gelber Kanarienvogel mit rotem Ring als Fundsache gemeldet.

Der Eigentümer kann sich beim Finder unter Ttel.: 02602/4114 melden.

Arbeitsgemeinschaft Kultur (AKU) im Westerwald e.V. (ehemals AGJ)

Kinderfest am 1.7.

Mitglieder der AKUAGJ und andere Interessenten, die beim großen Kinderfest am 1. Juli im Wildpark Gackenbach als Hel­fer dabeisein wollen, müssen sich bis 11.6. melden bei Uli Schmidt, Oberelbert, Ttel.: 02608/636.

Arbeitskreis Festival am 11.6.

Gemeinsam mit der Stadt Montabaur veranstalten wir am 25.8. ein Bluesfestival mit internationaler Besetzung. Die Organisa­tion übernimmt der AK Festival der AKU. Wer hierbei mitarbei- ten will, kommt am Sonntag, 11 . 6 ., um 16.00 Uhr zu Uwe Kre- mer, Am Kissel 3, Holler, Ttel. 02602/4806. Mitarbeiten können wie immer auch Nichtmitglieder.

»Woodstock« Open-Air am 9.6.

Die Mitglieder unseres AK Pro-F ilm sowie weitere Helfer treffen sich am Vorabend um 19.00 Uhr zum Aufbau.

AKU-Wanderung am 10.6.

Durchs Gelbachtal Richtung G ackenbach wandern wir am kom­menden Samstag mit hoffentlich vielen Freunden und Mitglie­dern unseres Vereins sowie der Arbeitskreise Kleinkunst, Pro- Film und Festival. TYeff um 14.00 Uhr auf der Eichwiese.

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