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Montabaur

Seite 6

Wahlvorschlag 1

A-Partei W

Wahlvorschlag 2 \

B-Partei V/

1. Mörsberger, Jean

1. Sperber. Babette

2. Knoke, Irmgard

X

X

X

2. Kübel. Gerhard

3. Wunder, Oskar

3. Scharfe, Gustl

4. Köhler, Traudl

X

4. PreuB, Sebastian

5. Putz, Liselotte

X

5. Schietz, Renate

6. Dr. Renner, Dieter

6. Kehlen, Emma

7. Möbus, Wilhelm

X

X

7. Mösch, Hermann

8. Roth, Hans

X

8. Dr. Hickl, Ernst

9. Kaspar, Ludwig

9. Drexler, Gabriele

10. Schmidt, Hans-Peter

X

X

X

10. Stelzner, Hilde

11. Sand, Karl

11. Bubner, Karl

Wahlvorschlag 1 /y\

A-Partei 'tV

Wahlvorschlag 2 s~\

B-Partei '

1. Mörsberger, Jean

X

X

X

1. Sperber, Babette

2. Knoke, Irmgard

2. Kübel, Gerhard

X

3. Wunder, Oskar

3. Scharfe. Gustl

X

X

4. Köhler, Traudl

X

4. PreuB, Sebastian

X

5. Putz, Liselotte

X

5. Schietz, Renate

6. Dr. Renner, Dieter

6. Kehlen, Emma

7. Möbus, Wilhelm

7. Mösch, Hermann

8. Roth, Hans

8. Dr. Hickl, Ernst

9. Kaspar, Ludwig

9. Drexler. Gabriele

10. Schmidt, Hans-Peter

10. Stelzner, Hilde

11. Sand, Karl

X

X

11. Bubner, Karl

Beim Panaschieren, das heißt wenn Bewerber verschiedener Wahlvorschläge angekreuzt wurden, ist darauf zu achten, daß die zur Verfügung stehende Stim­menzahl nicht überschritten wird. Denn dann wird die Stimmabgabe insgesamt ungültig!

Ungültig ist die Stimmabgabe auch, wenn mehr als ein Wahlvorschlag gekenn­zeichnet und keine Einzelstimmen vergeben wurden.

Wahlvorschlag 1 A-Partei

o

Wahlvorschlag 2 B - Partei

c

1. Mörsberger, Jean

X

X

X

1. Sperber, Babette

2. Knoke, Irmgard

2. KObel, Gerhard .*

3. Wunder, Oskar

X

3. Scharfe,s9ii$ti

4. Köhler, Traudl

... 4. PreuB, Sebastian

X

X

X

5. Putz, Liselotte

X

X

% Saitiiz, Renate

6. Dr, Renner, Dieter

* 6. Kehlen, Emma

7,M0bus,W|N|®\

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7. Mösch, Hermann

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X

X

X

8. Dr. Hickl, Ernst

X

9.Kespäf, Ludwig

9. Drexler, Gabriele

10. Schmidt, Hans-Peter

10. Stelzner, Hilde

11. Sand. Karl

11. Bubner, Kart

Ungültig wegen Überschreiten der Stimmenzahl beim Panaschieren.

Der Landeswahlleiter rät den Wählerinnen und Wählern, sich bereits vor der Wahl die Wahlvorschläge der einzelnen Parteien oder die in den Zeitungen und Mittei­lungsblättern abgedruckten Stimmzettelmuster anzusehen und ihre Wahlentschei­dung vorzubereiten. Auch ein stark personenbezogenes Votum durch Kumulieren und Panaschieren kann so in einer vertretbaren Zeit abgegeben und längere Warte­zeiten bei der Stimmabgabe können vermieden werden.

Er empfiehlt den Wahlberechtigten, bei der Stimmabgabe immer eine Liste in der Kopfleiste des Stimmzettels anzukreuzen. Dadurch können in den meisten Fällen unvollständige Stimmabgaben, das heißt das Verschenken von Stimmen, aber auch Fehler vermieden werden. Kreuzen Sie aber immer nur eine Liste in der Kopfleiste an!

Nr.

Wahlvorschlag 1 A-Partei

1. Mörsberger, Jean

2. Knoke, Irmgard

3. Wunder, Oskar

4. Köhler, Traudl

5. Putz, Liselotte

6. Dr. Renner, Dieter

7. Möbus, WUtielm'l.

8. 5 .Roth3Hans%

ß.'^spat; Ludwig

10. Schmidt, Hans-Peter

11. Sand, Karl

1 -Sperber, Babette 2. KObel, Gerh ard

3- Scha rfe, (-itttff ^

4- ffouB, Sebaalan "

Kahlen, Emma

7. Mösch, Hermann * Dr.Hickl.Emal

9. Drezler, Gabriele

10. Stelzner , Hilde

11. Bubner, Kart

Ungültig, weil mehr als ein Wahlvorschlag und keine Bewerber angekreuz» wurden.

Achten Sie beim Panaschieren, das heißt wenn Sie Bewerberverschieder wählen, unbedingt darauf, die Stimmenzahl nicht zu überschreiten. Denn sei Stimmabgabe ungültig.

In kleineren Gemeinden, in denen kein oder nur ein Wahlvorechlage« wurde, kommt das neue Wahlrecht nicht zur Anwendung. Die Wahl findet» nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl statt.

Neben den Wahlen zu den Gemeinderäten, Verbandsgemeinderäten, S und Kreistagen findet am gleichen Tage die Wahl zum Europäischen Paria im Gebiet des Bezirksverbands Pfalz die Wahl zum Bezirkstag statt. Bei dii den Wahlen hat der Wähler allerdings nur eine Listenstimme, kann alsonuri und keine Personen ankreuzen.

öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung der Beitragssätze für die Ausbaubeitr Verkehrsanlagen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 in Verbindu § 42 Abs. 11 Satz 5 Kommunalabgabengesetz.

Für die nachstehend auf geführten Verkehrsanlage

f ende Beitragssätze öffentlich bekanntgemacht: tadt Montabaur:

Straße, verlaufend von bis Beitrags

beitragspflichtiger

Sauertalstraße

Großer Markt bis einschließlich

Parz. 393 . 64,3864|

(Die Bekanntmachung vom 12.05.1989 wird aufgehobf 5430 Montabaur, 16. Mai 1989 Dr. Possel-Dölken Bürgermeister

öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt] Ortsgemeinde Görgeshausen öffentlich aus: Leistungsumfang: ca. 1.200 qm bit. Straßenbau ca. 800 qm Verbundpflaster Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interessehabj den gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 26.05.lJ der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamr Konrad-Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, anzufordaj Die Schutzgebühr in Höhe von 25,00 DM ist unter Aja Verwendimgsz weckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei da Sparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis überd] tigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. Itermin für die Abgabe des Angebotes ist

Dienstag, 13. Juni 1989,10.00 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift'! sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Ver»l meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 21",^ Adenauer-Platz 8, 5430 Montabaur, einzureichen. Monabaur, 11. Mai 1989 Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister