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Montabaur

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c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festge­stellt worden ist und die Feststellung erst nach Ab­schluß des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Ge­meindeverwaltung gelangt ist.

Zu 1: Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis ein­getragenen Wahlberechtigten bis zum 16. Juni 1989, 18.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung münd­lich oder schriftlich beantragt werden. Im Falle nach­weislich

plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlrau­mes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierig­keiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 12.00 Uhr, gestellt werden.

Zu 2: Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlbe­rechtigte können aus den unter Nr. 2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 12.00 Uhr, stellen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muß durch Vorlage ei­ner schriftlichen Vollmacht nachweisen, daß er dazu berechtigt ist.

Der Antragsteller muß den Grund für die Erteilung eines Wahl­scheines glaubhaft machen.

VI.

E in Wahlberechtigter, der im Wege der Briefwahl wählen will, er­hält mit den Briefwahlunterlagen für die Europawahl einen ro­ten Wahlbriefumschlag, mit den Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahlen einen organgefarbenen Wahlbriefumschlag. Die Anschriften, an die die Wahlbriefe zurückzusenden sind, sind auf den Wahlbriefumschlägen angegeben. Ein Merkblatt für die Briefwahl zur Europawahl und ein Merkblatt für die Brief wähl zu den Kommunal wählen enthält die für den Wähler notwendigen Hinweise. Im Gegensatz zur Briefwahl für die Eu­ropawahl bleibt der in den orangefarbenen Wahlbriefumschlag zu steckende gelbe Wahlumschlag für die Kommunalwahlen un­verschlossen; das Wahlgeheimnis wird nicht gefährdet.

1. Briefwahl für die Europawahl

Ergibt sich aus dem Antrag für die Erteilung eines Wahlschei­nes für die Europawahl nicht, daß der Wahlberechtigte vor ei­nem Wahlvorstand wählen will, so erhält er mit dem weißen Wahlschein

einen amtlichen Stimmzettel für die Europawahl

einen amtlichen blauen Wahlumschlag mit dem Aufdruck »Wahlumschlag für die Europawahl«

einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu­rückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck »Wahlbriefumschlag zur Europawahl« und

ein Merkblatt für die Briefwahl zur Europawahl

2. Briefwahl fUr die Kommunalwahlen

Ein Wahlberechtigter, der einen Wahlschein für die Kommunal- wählen beantragt hat, erhält mit dem gelben Wahlschein für die Kommunalwahlen zugleich

je einen amtlichen Stimmzettel für jede Kommunalwahl, zu der er wahlberechtigt ist,

einen amtlichen gelben Wahlumschlag mit dem Aufdruck »Wahlumschlag für die Kommunalwahlen bei Verhältnis­wahl«

im Falle der Mehrheitswahl zum Gemeinderat einen amtli­chen »weißen Wahlumschlag« mit dem Aufdruck »Mehr­heitswahl zum Gemeinderat«

einen amtlichen, mit der Anschrift der Gemeindeverwal­tung versehenen orangefarbenen Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck »Wahlbrief für die Kommunalwahlen«

ein Merkblatt für die Briefwahl zu den Kommunalwahlen. Diese Wahlunterlagen werden dem Wahlberechtigten von der Verbandsgemeindeverwaltung auf Verlangen auch noch nach­träglich ausgehändigt. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechti­gung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können. Der Wahlberechtigte, der seine Brief wahlunterlagen bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Versendet er die Wahlbrie­fe durch die Post, muß er sie so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, daß sie dort spätestens am Wahltag eingehen. Der Wahlbrief für die Europawahl wird im Bereich der Deut­schen Bundespost als Standardbrief ohne besondere Versen­dungsform gebührenfrei befördert. Der Wahlbrief für die Kom­munalwahlen, der durch die Post übersandt werden soll, ist von der Gemeindeverwaltung bereits frankiert.

Nri

Werden die Wahlbriefe zu den angegebenen Stell so müssen sie dort spätestens bis zum Ende der Wv!^' hen. Die Wahlzeit der Kommunal wählen endet um f» ^ Wahlzeit der Europawahl endet um 21.00 Uhr nU °' 00 Montabaur, den 16. Mai 1989 Die Verbandsgemeindeverwaltung Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Information zur Europa- und KommnnoiU am 18. Juni 1989

Briefwahl

Wer kann per Briefwahl wählen ?

An der Walil zum Europäischen Parlament und den K Parlamenten kann per Briefwahl teilnehmen, wer ° B 1. in das Wahlverzeichnis eingetragener Wahlberecht'rt

a) sich am Wahltage während der Wahlzeit aus wil

Grunde außerhalb seines Wahlbezirkes aufhält ] seine Wohnung ab dem 1 6 . M ai in einen anderen V zirk

- innerhalb der Gemeinde oder

- außerhalb der Gemeinde, wobei die Eintragung

Wählerverzeichnis am Ort der neuen Wohnungn antragt worden ist, B

verlegt, oder

b)

c) aus beruflichen Gründen oder infolge Kr ankhei t Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst! körperlichen Zustandes wegen den Wahlraumnicl nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten auf! kann.

2. nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wal rechtigter ist, a)wenn er nachweist, daß er ohne sein Verschuldend spruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis oderd für den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzj nach § 17 Abs. 1 der Europawahlordnung oderd für den Antrag und Nachweis nach § 15 Abs. lOdei pawahlordnung versäumt hat

b) wenn sein Recht auf Ibilnahme an den Wahlen e Ablauf der Einspruchsfrist gegen das Wählerverzj oder nach Ablauf der Frist nach § 17 Abs. 1 oder 15 Abs. 10 der Europawahlordnung entstandene

c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverf ahren fe stellt worden ist und die Feststellung erst nach; Schluß des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis d Verbandsgemeindeverwaltung gelangt ist.

Wie komme ich in den Besitz der Briefwahlimterlagenj Wer per Briefwahl wählen will, muß hierfür einen Antr Wahlamt der Verbandsgemeindeverwaltung Montaba« hausNeubau, 2. Stock, Zi. 208, stellen. Auf denWahlbena tigungskarten, die jeder Wahlberechtigter in diesen T hält, ist auf der Rückseite ein Antragsformular aufgr Dieses Formular ist auszufüllen und dem Wahlamt vorn Es kann mit der Post geschickt oder persönlich abgegeb den.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muß durch Vor ner schriftlicher Vollmacht nachweisen, daß er dazub® ist. (Antragsvordruck ist im Anschluß an diese Bekai chung abgedruckt! (Anlage 1)

Die Brief wahlunterlagen werden dem Antragsteller per durch das Wahlamt ausgehändigt oder per Post zuges» Die Kommunal wahlordnung schreibt ausdrücklich vor,i Briefwahlunterlagen grundsätzlich nur an den Wählerl lieh ausgehändigt werden dürfen oder ihm mit der W schickt werden müssen. Nur wenn eine Zustellung® 1 ® nicht mehr rechtzeitig vor der Wahl möglich ist, w Brief wahlunterlagen an eine andere Person aufgrund e , sprechenden Vollmacht ausgehändigt werden. I Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir Briefwahlw für kranke oder verreiste Verwandte grundsätzliche® I lieh aushändigen dürfen, sondern mit der Post schick®^