Einzelbild herunterladen

Montabaur

Seite 18

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form­vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug)

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruches da­durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Aus­zug)

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge­meinderates (§ 34) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb ei­nes Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde­verwaltung geltend gemacht worden ist.

Das Plangebiet ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze er­sichtlich. Die Flächen östlich des Wirtschaftsweges Nr. 5375 sind aufgrund des Beschlusses des Ortsgemeinderates vom 21.04.1989 nicht Gegenstand des Anzeigeverfahrens, da dieser Bereich nicht im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche aus­gewiesen ist.

Nentershausen, 08.05.1989 Perne, Ortsbürgermeister

Tagesordnung:

I. öffentliche Sitzung:

1. Genehmigung der Niederschrift der 17.03.1989

2. Beratung und Beschlußfassung über das F

tungswerk im Gemeindewald ors ^

3. Beratung und Beschlußfassung über die H a i. 1

zung/den Haushaltsplan 1989 us halta

4. Verschiedenes

II. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Auftragsvergabe

2. Grundstücksangelegenheiten

3. Verschiedenes Niedererbach, 05. 05.1989 Zey, Ortsbürgermeister

NOMBORN

Obst- und Gartenbauverein informiert!

Unsere angekündigte naturkundliche Wanderung findJ Samstag, 20.05.1989 statt. Sie führt uns zu einem Lehmfal Jägers Günter Krumm nach Dreikirchen, wo unsere heit * Tier- und Pflanzenwelt unter waidmännischer Führunus tert wird. K

Bei dieser Exkursion werden Tierpräparationen, Ausstellil stücke und waf fenkundliches Anschauungsmaterial gezeil wie jagdliches Brauchtum und Ausdrücke der Waidmannf che erläutert.

Im Anschluß sorgt sich der Obst- und Gartenbauveiemk nem gemütlichen Beisammensein um das leibliche Wold Wanderer.

Aus Gründen der Organisation bitten wir, bis Pfingstsoa um Anmeldung bei den Vorstandsmitgliedern.

Personen, die an der Fußwanderung nicht teilnehmen köj haben die M öglichkeit, das Wanderziel durch einen eingesel Pkw-Pendelverkehr zu erreichen. Auch für die Rückfahrt! sorgt.

Mitglieder und Freunde des Obst- und G artenbauveieini| zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen. Treffpunkt: 15.00 Uhr an der Pergola, Ecke MühlenstiJ Hauptstraße in Nomborn.

Bebauungsplan

"wiesen morgen

700-Jahr-Feier

Tragen von Herren-Hemden Wer daran interessiert ist, zum Fest ein Hemd zu tragen, rj sich bitte bei Fr. Anita Brach oder beim Ortsbürgermeisj Brach, Ortsbürgermeister

'27Ö.5

hir ur

ff/

;S|,

Q.

-A-J

.. IKreuzJ}

- * I f r i i r

~v '- 1 1 ULLAljirrm

w

ZH6, 7

NIEDERERBACH öffentliche Bekanntmachung

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niedererbach fin­det am

Freitag, dem 19. Mai 1989, um 20.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus statt.

wasgWo

GÖRGESHAUSEN

Freiwillige Feuerwehr Görgeshausen Die Ringübung der Freiwilligen Feuerwehr der Verbai meinde Montabaur (Ost) findet am Freitag, dem 12.5.191 Görgeshausen statt. Teilnehmer sind: FFW Nentershf FFW Niedererbach, FFW Nombom, FFW Heilberscheid,! Girod, FFW Großholbach, FFW Ruppach-GoldhausenJ Eppenrod sowie DRK Nentershausen und FFW GörgeshI Die Übung beginnt um ca. 19.00 Uhr. Die Tteilnehmer durch Sirene alarmiert. Wir bitten um Beachtung.

SV »GrUn-Weißu e.V. Görgeshausen Einladung

Hiermit laden wir alle aktiven und passiven Ehrenmitd auch die, die dem SV. Grün-Weiß beitreten möchten, herzlil diesjährigen Jahreshauptversammlung am Samstag,| 20.5.1989, um 20.00 Uhr im Gasthaus Vuykov ein.

Tagesordnung:

1. Begrüßung 1. Vors. D. Baumgart 1,2. Tbtenehrung, 3 t zum Spielbetrieb der 1. Mannschaft, 4. Kassenberichtu BJ der Kassenprüfer, 5. Bericht des Schriftführers, 6. Benj Jugendleiters, 7. Entlastung des Vorstandes, 8. Versciuej

M.G.V. »Concordia« Görgeshausen Wegen der Pfingstfeiertage findet die Gesangstundej nächsten Woche am Dienstag, dem 16. Mai, um 20.00 JJW] Wegen anstehender Verpflichtungen wird um vollzähli b ] scheinen gebeten.

t