Kirmes in Großholbach
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Karussells, Schießbude und Ständen Spaß und Zerstreuung für jung und alt.
Der Kirmesbaum wird am Samstag, dem 27.5. um 14.00 Uhr auf gestellt; Helfer sind herzlich willkommen.
Die Kirmesgesellschaft wird am Sonntag, dem 28.6. gegen 10.00 Uhr - nach dem Gottesdienst • den Kranz am Ehrenmal niederlegen.
Der traditionelle Kirmeszug mit Fahnen, zünftiger Blasmusik und ausgelassener Stimmung - wie es auf dem alten Foto aus den fünfziger J ahren zu sehen ist - zieht am Sonntag, ab 14.00 Uhr durch unser Dorf. Nach dem Ihnz unter dem Kirmesbaum werden von der Kirmesgesellschaft attraktive Preise verlost.
Auf zur Kirmes nach Großholbach!
Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern sowie unseren Gästen wünsche ich auch im Namen der Kirmesgesellschaft schöne und fröhliche Festtage.
Winfried Röther Ortsbürgermeister
HEILBERSCHEID
nmeldung der ölfeuerungsmessungen
nat Juni 1989 werden in Heilberscheid die öl- und G asfeu- anlagen überprüft.
(ein, Ortsbürgermeister
Wettbewerb:
(Unser Dorf soll schöner werden« 1989
Mitbürgerinnen und Mitbürger,
len sicherlich durch die Veröffentlichung im Wochenblatt it ist, hat der Ortsgemeinderat beschlossen, am Wettbe- •Unser Dorf soll schöner werden« 1989 teilzunehmen, den Richtlinien startet unsere Gemeinde in diesem J ahr in
iKreisbewertungskommission besichtigt unser Dorf am lwoch, dem 17.6.1989, um 10.46 Uhr. jittedaher alle Einwohner dazu beizutragen, daß unser Dorf jiguten Eindruck hinterläßt. Allen für ihre Mühe im voraus len herzlichsten Dank, pwein, Ortsbürgermeister
NENTERSHAUSEN öffentliche Bekanntmachung
Baushaltsrechnung 1987 und des Entlastungsbeschlusses Msgemeinderates vom 21.4.1989 der Ortsgemeinde Nen- fausen für das Haushaltsjahr 1987
I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM
btellung des Jboisses:
(Einnahmen 1.807.777,81 763.377,33 2.661.166,14
pe bereinigte [Einnahmen
1.807.777,81
763.377,33
2.661.166,14
psgaben
1.807.777,81
691.153,74
2.498.931,66
Ne haush. Nieste
0,00
83.642,11
83.642,11
[lang alter
Nusgabe-
0,00
21.418,52
21.418,52
|®ebereinigte Ngaben
1.807.777,81
753.377,33
2.561.166,14
Khuß/Fehlbetrag 0,00 0,00
0,00
Wallt:
[Jdsgemeindeverwaltung Montabaur: ■ ^Beigeordneter
Montabaur, 22.3.1988
II. Entlastungsbeschluß
Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein- deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1987 aufgestellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde für das Haushaltsjahr 1987 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehrausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht genehmigt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 Gemo erteilt.
An der Beratung und Beschlußfassung nehmen die Ratsmitglieder Helmut Perne, Reinhold Ortseifen, Emst Weidenfeller und Arthur Steinebach wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil
III.
Öffentliche Auslegung
Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 16.6.1989 bis 26.6.1989 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.
Nentershausen, 8.6.1989 Ortsgemeindeverwaltung Nentershausen (S.) Perne, Ortsbürgermeister
öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan »Wiesenmorgen« der Ortsgemeinde Nentershausen.
Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB).
Der vom Ortsgemeinderat von Nentershausen am 01.12.1988 als Satzung beschlossene Bebauungsplan »Wiesenmorgen« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt.
Die Kreisverwaltung hat am 05.06.1989 (Az. 6A/60, 610-13) erklärt,daß der Bebauungsplan Rechtsvorschriften nicht verletzt.
Gleichzeitig wurde die Aufnahme von gestalterischen Festsetzungen in den Bebauungsplan gemäß § 86 Abs. 6 der Landesbauordnung (LBauO) genehmigt.
Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer- Platz 8, Zimmer 219,6430 Montabaur während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 12.46 Uhrund 13.30-16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30-12.45 und 13.30 -18.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. E s wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

