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Kirmes in Großholbach

Fortsetzung von Seite 16 !

Karussells, Schießbude und Ständen Spaß und Zerstreuung für jung und alt.

Der Kirmesbaum wird am Samstag, dem 27.5. um 14.00 Uhr auf gestellt; Helfer sind herzlich willkommen.

Die Kirmesgesellschaft wird am Sonntag, dem 28.6. gegen 10.00 Uhr - nach dem Got­tesdienst den Kranz am Ehrenmal nieder­legen.

Der traditionelle Kirmeszug mit Fahnen, zünftiger Blasmusik und ausgelassener Stimmung - wie es auf dem alten Foto aus den fünfziger J ahren zu sehen ist - zieht am Sonntag, ab 14.00 Uhr durch unser Dorf. Nach dem Ihnz unter dem Kirmesbaum werden von der Kirmesgesellschaft attrak­tive Preise verlost.

Auf zur Kirmes nach Großholbach!

Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern so­wie unseren Gästen wünsche ich auch im Namen der Kirmesgesellschaft schöne und fröhliche Festtage.

Winfried Röther Ortsbürgermeister

HEILBERSCHEID

nmeldung der ölfeuerungsmessungen

nat Juni 1989 werden in Heilberscheid die öl- und G asfeu- anlagen überprüft.

(ein, Ortsbürgermeister

Wettbewerb:

(Unser Dorf soll schöner werden« 1989

Mitbürgerinnen und Mitbürger,

len sicherlich durch die Veröffentlichung im Wochenblatt it ist, hat der Ortsgemeinderat beschlossen, am Wettbe- Unser Dorf soll schöner werden« 1989 teilzunehmen, den Richtlinien startet unsere Gemeinde in diesem J ahr in

iKreisbewertungskommission besichtigt unser Dorf am lwoch, dem 17.6.1989, um 10.46 Uhr. jittedaher alle Einwohner dazu beizutragen, daß unser Dorf jiguten Eindruck hinterläßt. Allen für ihre Mühe im voraus len herzlichsten Dank, pwein, Ortsbürgermeister

NENTERSHAUSEN öffentliche Bekanntmachung

Baushaltsrechnung 1987 und des Entlastungsbeschlusses Msgemeinderates vom 21.4.1989 der Ortsgemeinde Nen- fausen für das Haushaltsjahr 1987

I. Haushaltsrechnung Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt/DM haushalt/DM DM

btellung des Jboisses:

(Einnahmen 1.807.777,81 763.377,33 2.661.166,14

pe bereinigte [Einnahmen

1.807.777,81

763.377,33

2.661.166,14

psgaben

1.807.777,81

691.153,74

2.498.931,66

Ne haush. Nieste

0,00

83.642,11

83.642,11

[lang alter

Nusgabe-

0,00

21.418,52

21.418,52

|®ebereinigte Ngaben

1.807.777,81

753.377,33

2.561.166,14

Khuß/Fehlbetrag 0,00 0,00

0,00

Wallt:

[Jdsgemeindeverwaltung Montabaur: ^Beigeordneter

Montabaur, 22.3.1988

II. Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein- deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1987 aufge­stellte Jahresrechnung gern. § 114 GemO. Gleichzeitig wird be­schlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­meinde für das Haushaltsjahr 1987 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. Soweit Mehr­ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh­migt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 Gemo erteilt.

An der Beratung und Beschlußfassung nehmen die Ratsmit­glieder Helmut Perne, Reinhold Ortseifen, Emst Weidenfeller und Arthur Steinebach wegen Sonderinteresse gemäß § 22 Abs. 1 GemO nicht teil

III.

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht liegt zur Einsichtnahme vom 16.6.1989 bis 26.6.1989 während der all­gemeinen Dienststunden im Rathaus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus.

Nentershausen, 8.6.1989 Ortsgemeindeverwaltung Nentershausen (S.) Perne, Ortsbürgermeister

öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan »Wiesenmorgen« der Ortsgemeinde Nenters­hausen.

Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB).

Der vom Ortsgemeinderat von Nentershausen am 01.12.1988 als Satzung beschlossene Bebauungsplan »Wiesenmorgen« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt.

Die Kreisverwaltung hat am 05.06.1989 (Az. 6A/60, 610-13) er­klärt,daß der Bebauungsplan Rechtsvorschriften nicht ver­letzt.

Gleichzeitig wurde die Aufnahme von gestalterischen Festset­zungen in den Bebauungsplan gemäß § 86 Abs. 6 der Landes­bauordnung (LBauO) genehmigt.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer- Platz 8, Zimmer 219,6430 Montabaur während der Dienststun­den (montags, mittwochs, donnerstags und freitags von 7.30 - 12.46 Uhrund 13.30-16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30-12.45 und 13.30 -18.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Aus­kunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. E s wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor­schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.