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Nr. 18/89

tabatf.

^/sind bereits die letzten Saisonspiele angesetzt. ausklang trifft die II. Mannschaft im entscheiden- ^^/Meisterschaft auf den Tabellenführer Fortvma Hol- il| i e * 'inn um 13.00 Uhr in Ruppach-Goldhausen.

haft trifft um 15.00 Uhr ebenfalls in einem Heim- W ftoiGast von SV Grenzhausen II.

hlufl an das Spiel der I. Mannschaft wollen wir mit einer tadüußfeier die Saison ausklingen lassen. Zu diesem ge- . t Beisammensein am Sportplatz sind alle Vorstands- if en j u gendbetreuer, weiblichen und männlichen Senio-

j und Seniorenspieler, herzlich eingeladen, natür-

nit Anhang-

SIMMERN

«eines Druckfehlers im Wochenblatt vom 21.04.1989 wird jebauungsplan Änderung »Siebenborn« erneut veröffent-

öffentliche Bekanntmachung

jgsplan Änderung »Siebenbom« der Ortsgemeinde Sim- Wafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB). omOrtsgemeinderat Simmern am 03.11.1987 als Satzung ossene Bebauungsplanändenmg »Siebenbom» wurde eis Verwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB eigt.

isverwaltung hat am 04.04.1989 (Az. 6A/60, 610-13) er- die Bebauungsplanändenmg Rechtsvorschriften

[verletzt.

ibauungsplanänderungsunterlagen können bei der Ver- imeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad- iiier-Platz 8 , Zimmer 219, 5430 Montabaur, während der stunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags [30-12.45 und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von 7.30 Uhr und 13.30 - 18.30 Uhr) von jedermann eingesehen .Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes ir Bebauungsplanändenmg Auskunft verlangen, ieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft, daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvor- 9 i dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der jinde geltend gemacht worden ist.

1 der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie alb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung Iber der Gemeinde geltend gemacht worden sind, iverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form- iften oder den M angel der Abwägung begründen soll, ist

fjgen.

le Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 iBüber die Entschädigung von durch den Bebauungsplan lenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit, is Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche hgewiesen.

i. 3 BauGB (Auszug)

fctschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan- pnndiein den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach- Pgetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs da- lerbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung fuch bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

4 BauGB:

ptschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb ® Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten ue Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

s- 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Aus­setzung der Best immun gen über Püeßungsgründe (§ 22 Abs. 1 ) und wrufungund die Tagesordnung von Sitzungen des Ge- ates (§ 34 ) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb

eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Sat­zung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine sol­che Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Ge­meindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Die Bebauungsplanänderung umfaßt einen Tfeilbereich zwi­schen Siebenbom- und Görgenstraße und hat im wesentlichen folgenden Inhalt:

1. Umwandlung gewerblicher Baufläche in ein Mischgebiet (hier: Dorfgebiet mit Nutzungseinschränkung).

2. Ausweisung einer Erschließungsstraße zwischen Siebenbom- und Görgenstraße.

3. Ausweisung der Flurstücke Nr. 28 und 38/2 als einge­schränktes Gewerbegebiet.

4. Ausweisung des Flurstückes Nr. 37/3 als Gemeinbedarfs­fläche für das Dorfgemeinschaftshaus.

5. Änderung im Maß der baulichen Nutzung

6 . Ausweisung bzw. Änderung überbaubarer Flächen.

7. Anpassung des Grünordnungsplanes.

Das Plangebiet »Siebenbom« umf aßt - grob umschrieben - den Bereich zwischen der K113 (Hauptstraße) im Osten, der Sieben- bomstraße im Norden und der Wambachstraße im Süden. Simmern, 17.4.1989 Schneider, Ortsbürgermeister

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Bebauungsplan

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Frauengemeinschaft Eitelbom

Zu unserer Thgesfahrt nach Euskirchen am Mittwoch, dem 10. Mai, fahren wir um 8.00 Uhr an der Haltestelle Bodenweg ab. Es sind noch einige Plätze frei. Anmeldung schnellstens unter Tfel. 2215.

Eitelbomer SchUtzengesellschaft 1984 e.V.

Wer möchte den Schießsport als Hobby betreiben ? Möglichkei­ten hierzu bieten wir Ihnen dienstags, mittwochs, freitags und sonntags. Schüler, Jugendliche und Erwachsene sind bei uns willkommen. Für die Damen besteht die Möglichkeit, in einer unserer Damenmannschaften zu schießen.

Rufen Sie mal an. Andreas Gerharz, Tfel. 02603/8466 ist für Schü­ler und Jugendliche der Ansprechpartner. Unser Schützenmei­ster, Wolf gang Vytlacil, Tfel. 02620/1230, wird sich der Erwach­senen annehmen, und Ansprechpartnerin für die Damen ist Bruni Dreher, Tfel. 02620/8772. Vierzehntägig ist der Tfeeff der Alters- und Seniorenklasse