Montabaur
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HORBACH
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Horbach vom 30.03.1989
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1989 einstimmig verabschiedet N ach Genehmigung einer Niederschrift über eine vorangegangene Ratssitzung stand unter Ihgesordnungspunkt 2 di v I düng des Haushaltsplanes/der Haushaltssatzung 1989 an. Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hatte hien ■ H mung mit der Gemeinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterungen zum Planinh^ U ^i Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1989 et " fcd sehe Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen: ’
Verwaltungshaushalt:
EinnahmenlAnsgaben. .
Vermögenshau&halt: ^
Einn ahmen Ausgaben.
Der Gesamtbetragder Kredite wurde auf36.600DM festgesetzt. Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahri 9 fM i ™] festgelegt:
Grundsteuer A.
Grundsteuer B.
Gewerbesteuer.
Hundesteuer, für den 1 . Hund.
für den 2. Hund .
für jeden weiteren Hund.
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1989 enthält der dem Haushaltsplan 1 Vorbericht. Hieraus worden auszugsweise einige Informationen zur Kenntnis gegeben:
Rückblick auf das Haushaltsjahr 1988 Der am 24.3.1988 verabschiedete Haushalt des Jahres 1988 mußte korrigiert werden durch die am 1.12.1988 beschlossen«« tragshaushaltssatzung. Die Aufstellung des Nachtragshaushaltsplanes wurde erforderlich aufgrund der nachfolgenden Krii
1. Ttotz Ausnutzung aller Sparmöglicheiten entstand ein erheblicher Fehlbetrag. Der Haushaltsausgleich war nur durchdi derung der Haushaltssatzung zu erreichen.
2. Bei einzelnen Haushaltsstellen waren Ausgaben zu leisten, die im Verhältnis zu den gesamten Ausgaben einen erheblich»; fang annahmen (vgL § 98 Abs. 2 Ziff. 2 GemO).
3. Es waren Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Investitionsmaßnahmen zu tätigen.
Angesichts dieses gesetzlichen Erfordernisses wurden sämtliche Einnahmen- und Ausgabenansätze fortgeschrieben bzw. den aussichtlichen Bedarf angepaßt. Als Auswirkung dieser Fortschreibung war festzustellen:
1 . Die E innahme n und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes erhöhten sich von ursprünglich 664.600,- DM um 53.000,- Dü nunmehr 607.600,- DM.
2. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes erhöhten sich von ursprünglich 729.000,- DM um 223.000,- DU nunmehr 962.000,- DM
3. Der Gesamtbetrag der Kredite wurde von 0,- DM auf 174.600,- DM festgesetzt.
Eine deutlich positivere Entwicklung des Verwaltungshaushaltes gegenüber den bisherigen Ansätzen dokumentierte der Ä rungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 94.600,- DM. Er lag tun 17.000,- DM über dem bislanggültigen ZufüL trag. Die verbesserte Finanzsituation spiegelte sich auch in der freien Finanzspitze wider, die auf Ü108.600,- DM (bislang!) Ü! DM) an wuchs. Diese zeigt die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde auf.
Nach den nunmehr vorliegenden Anhaltspunkten zum Haushalt 1988 kann die erfreuliche Feststellung getroffen werden, d planmäßig vorgesehene NeuVerschuldung von 174.600,- DM nicht eintritt und auch das Rücklagenpolster nicht in voller Eil ansprucht werden muß. Die finanzielle Ausgangslage für die Auf stellungdes Haushaltes 1989 gestaltet sich also denkbarg als im Nachtragshaushaltsplan prognostiziert.
Verwaltungshaushalt:
Der Verwaltungshaushalt beinhaltet die ständig wiederkehrenden Einnahmen und Ausgaben einer Gemeinde. Die Ansätzedi res 1989 haben sich an dem orientiert,was bei den einzelnen Haushaltsstellen im Vorjahr bewegt wurde, berücksichtigen möj Preissteigerungen oder sind aufgrund besonderer Vorhaben korrigiert worden.
Augenscheinlichste Positionen des Verwaltungshaushaltes sind:
1. Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsbetriebes Forst:
Aufgrund des vom Ortsgemeinderat am 30.6.1988 verabschiedeten Hauungs- und Kulturplanes wird mit einem Überschul 12.317,- DM gerechnet (1988 = + 60.363,- DM).
2. Einnahmen und Ausgaben im Unterabschnitt 9000 (Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen)
Im Vergleich zum Vorjahr ist auf der Einnahmenseite ein geringfügiger Volumensrückgang von 373.660,- DM auf 370.850; festzustellen. Als erfreulich ist der Zuwachs beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer von 167.000,- DM auf nnmehi 180. DM hervorzuheben. Bei den Schlüsselzuweisungen hingegen ist ein Verlust von 18.000,- DM zu verkraften; konnten in 191 160.000,- DM vereinnahmt werden, so weist der Planansatz 1989nur noch einen Zuweisungsbetrag von 142.000,- DM aus. Bq den läßt sich dies durch zwei Faktoren:
1. Anstieg der örtlichen Steuerkraft in dem für die Berechnung maßgeblichen Bemessungszeitraum (1.10.87 - 30.9.88) Für den Haushalt 1988 wurde eine Steuerkraft von 197.734,- DM ermittelt, während für den Etat 1989 eine Steuerki 211.736,- DM (+ 14.001,- DM) als Maßstab dient
2. Wegfall des Härteausgleichs nach § 33 Finanzausgleichsgesetz (FAG).
Ab Januar 1986 traten geänderte Bestimmungen hinsichtlich der Einwohnerzahlen, die der Berechnung der Schlüsse sungen zugrunde zu legen sind, in Kraft. Da sich der Zuweisungsbetrag für Horbach aufgrund dieser Neuregelung*« niedriger berechnete als nach der vorher geltenden Fassung, erhielt die Ortsgemeinde für eine Übergangszeit von drei (erstmals in 1986) außer den Schlüsselzuweisungen noch einen sogenannten Härteausgleich. Diese zeitliche Bindungist mehr abgelaufen.
Auf der Ausgabenseite ist bei der Kreis- und Verbandsgemeindeumlage ein Anstieg von insgesamt 8.760,- DM zu verzeicin sich die Umlagegrundlage verändert hat.
Umlagegrundlage
Kreisumlage
Verbandsgemeindeumlage *tatsächliche Umlagebeträge
1988
340.903.—
DM
1989
353.809,— DM
+
12.906,—
DM
97.027,—
DM*
101.000,— DM
+
3.973,—
DM
115.752,—
DM*
120.500,— DM
+
4.748,-
DM
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