Montabaur
Seite 30
IX
1.0
6.000’j
6-OOoJ
7. Grunderwerb im Zuge des Ausbaus der L 327
8. Mauererrichtung am Bachlauf Tilgeshof
9. Ausbau der Bürgersteige in der L 327
10. Straßenoberflächenentwässerungsanteil Rathausvorplatz
11. Straßenbeleuchtungserweiterung
12. Anschaffung von Geräten für das Bestattungswesen
13. Anschaffung von Geräten (Bauhof)
14. Ausbau von Wirtschaftswegen
15. Erwerb von Grundstücken
16. Zuführung zur allgemeinen Rücklage - Planabrundung -
17. Tilgung von Krediten an den privaten Unternehmen
18. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt einschließlich Sondertilgung Durch diese Tilgungsleistung ergibt sich zum Jahresende eine Gesamtverschuldung von 162.346,97 DM. Die Verschuldung der Ortsgemeinde reduziert sich auf 96,81 DM.
An Einnahmen stehen der Ortsgemeinde ebenfalls 1.220.000,- DM zur Verfügung, die sich wie folgt zusammensetze 1. Zuweisung des Kreises zum Umbau des Rathauses , „ a :
M
26.0^ 430,-1 2 . 200 ,i
Pro!
2. Zuweisung der Ortsgemeinde Stahlhofen anläßlich der Kindergartenerweiterung
3. Zuweisung vom Naturpark Nassau zum Wanderwegebau
4. Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken
5. Ausbaubeiträge Bergstraße
6. Ausbaubeibeiträge Bürgersteige L 312
7. Ausbeibeiträge Bürgersteige L 327
8. Zuweisung des Landes zum Ausbau der Bürgersteige in der L 312
9. Zuweisung des Landes zum Ausbau der Bürgersteige in der L 327
10. Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken
11. Zuführung vom Verwaltungshaushalt
12. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
Ausblick 1990 -1992
Der Ausbau von Ortsstraßen bildet den Schwerpunkt der kommenden Jahre. N achFertigstellungder L 327 können viele Gern™ Straßen und Maßnahmen zur Dorfemeuerungin Angriff genommen werden. Die Finanzplanung, sie gibt Aufschluß überdiefl zierung, weist eine Realisierung der Vorhaben ohne nennenswerte Probleme aus. 9
12.000,-j 20.000,.! 7.000,. 5.500,.: 169.000,J 3.000,~1 300.000,.'
3.000,.:
400.000,.
26.000,.
196.000,.!
89.500,-
Bepflanzung von Freiflächen beschlossen Der Ortsgemeinderat schloß sich demVorschlag des Haupt-und Finanzausschusses an, den dem Kreuzbild Montabaurer Straße zwei Sommerlinden anzupflanzen.
An der Ecke »Waldstraße/Römerstraße« soll, so der Ortsgemeinderat mit 13 J a-Stimmen und 1 Nein-Stimme eine Stileiche gepflanzt werden. Diese Anpflanzung ist auch nach dem Grünordnungsplan für diesen Bereich vorgesehen. Die Maßnahmen sollen im Rahmen der Bepflanzung der Ortsdurchfahrt von dem hiermit beauftragten Unternehmen ausgeführt werden.
Planung eines neuen Grabfeldes am Friedhof Der Ortsgemeinderat beschloß, für das obere Grabfeld eine Planung in der gleichen Art zu erstellen wie für das untere linke Feld. Die Planung soll jetzt bereits schon erfolgen, obwohl bei einigen Gräbern noch eine Belegungszeit abgewartet werden muß.
Nachtragsplan zum Forstwirtschaftsplan 1989 verabschiedet Der Ortsgemeinerat stimmte dem 1. Nachtragsplan zum Forstwirtschaftsplan 1989, welcher Wegeinstandhaltungsmaßnahmen vorsieht, zu. Es handelt sich dabei um die Renovierung des Weges zwischen Sportplatz und Eingang des Waldes, der nach einem Beschluß des Ortsgemeinderates erfolgen soll Die Gesamtkosten der Maßnahme mit Verwendung von Recyclingteer beläuft sich auf ca. 7.000,- DM.
öffentliche Bekanntmachung
Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Schla« der Ortsgemeinde Niederelbert für das Grundstück Flur: 24, Flurstück 149, gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) hier: Bekanntmachung gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Niederelbert hat in seiner Sitzung am 26.01.1989 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Auf der Schla« gemäß § 13 BauGB beschlossen.
Die Änderung hat zum Inhalt:
daß die überbaubare Fläche für das o. a. Grundstück im nörli- chen und westlichen Bereich erweitert wird. Der Mindestabstand zur Hochstraße muß mindestens 5,00 m betragen.
Die Kreis Verwaltung des Westerwaldkreises hat der vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 24 GemO zugestimmt.
Die Bebauungsplanänderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad- Ädenauer-Platz 8, Zimmer 219, 5430 Montabaur, während der Dienststunden (montags, mittwochs, donnerstags und freitags) von 7.30 -12.45 Uhr und 13.30 -16.00 Uhr sowie dienstags von
7.30-12.46unsl3.30-18.3 den. Jedermann kann über den Inhalt des ! bzw. der Bebauungsplanänderung/-erweiterung Ausl langen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in K
Es wird darauf hingewiesen, daßdieVerletzungderin§214|
1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichnten Verfahrens-und Ford Schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb^ Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gpgcmib Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Äbwägung sind ebenfalls unbeachtlich, r nicht innerhalb von sieben J ähren seit dieser Bekanntmai gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- undF] Vorschriften oder den Mangel der Äbwägung begründen soj darzulegen.
Äuf die Vorschriften des §§ 44 Äbs. 3 Satz 1 und 2 90wieA| BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauung! eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fl und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprj wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung v gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögen! teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Ansprucl durch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädig schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragtj
§44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlisch, wenn nicht innerhallj drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem dir satz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingi sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemOlli zug):
Eine Verletzung der Bestimmungen über 1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2 die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzung®]
des Gemeinderates (§34) ,
ist im beachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines J ahresn» öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich ^ Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche begründen können, gegenüber der Gemein ’ tend gemacht worden ist.
Niederelbert, 30.03.1989 Hübinger, Ortsbürgermeister

