Montabaur
Seite 8
Bereitstellung von Waldgelände für die Erweiterung der Ten
nisanlage Montabaur und Genehmigung des entsprechenden Nachtragswirtschaftsplanes zum Forstwirtschaftsplan 1989 beschlossen
Der Haupt- und Finanzausschuß hatte bereits durch Beschluß vom 04.10.1988 dem Stadtrat die Bereitstellung des für die Erweiterung der Ifennisanlage erforderlichen Geländes und die Übernahme der Kosten für die Rodung der Fläche empfohlen. Hinzu kamen mm noch die Kosten für den Ausbau eines Zufahrtsweges als Baustellenzufahrt vomTVimmpfad aus. Die Kosten, die der Stadt dadurch entstehen, belaufen sich auf ca. 27.000 DM. Diese Kosten sollen übernommen werden, da auch in gleich oder ähnlich gelagerten Fällen die Stadt sich in der Vergangenheit, insbesondere bei der Erschließung von Sportflächen, finanziell engagiert hat. Der Unterbau mit Linden am nördlichen Bestandesrand ist vom Tfennisclub zu finanzieren. Der Tfennisclub verpflichtet sich weiterhin nach Fertigstellung der Erweiterungsmaßnahmen die beiden Tfennisplätze an der Koblenzer Straße entschädigungslos an die Stadt Montabaur zurückzugeben. Auf Antrag von I. Beigeordneten Dr. Hütte soll eine Ausgleichsmaßnahme für die zur Verfügungstellung der zwei Plätze durchgeführt werden. Der Eingriff in die Umwelt soll durch unverzüglich durchzuführende Begrünungsmaßnahmen im Gewerbegebiet »Horresser Berg» kompensiert werden. Dazu sollen insbesondere Verhandlungen mit den privaten Besitzern geführt werden, um das im Bebauungsplan enthaltene Pflanzgebot durchzusetzen. Außerdem sollen die städtischen Grundstücke im Vorgriff auf die Bebauung bepflanzt werden.
Der Stadtrat stimmte Vorstehendem, sowie dem vorliegenden entsprechenden Nachtragshaushaltsplan zum Forstwirtschaftsplan 1989 mit 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung zu. Gleichzeitig genehmigt er Haushaltsüberschreitungen bei den Lohnkosten und dem Untemehmereinsatz für den Forstbetrieb von insgesamt 26.900 DM. Die Deckungerfolgt hier durch Erlöse aus dem Verkauf von eingeschlagenem Holz und durch Mehreinnahmen aus Holzverkäufen infolge eines Mehreinschlages im übrigen Forstbetrieb.
Eigenjagdbezirk Montabaur II verpachtet und Kenntnis von der Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes der Jagdgenossenschaft Montabaur I genommen.
Der Stadtrat beschloß, den ca. 364 ha großen Eigenjagdbezirk im Wege der freien Vergabe für die Dauer von 12 Jahren vom 01.04.1989 bis zum 31.03.2001 zum Preis von 9.000 DM jährlich zu verpachten. Bei der bundesweiten Anbietung der Jagd wurden nur zwei schriftliche Gebote abgegeben, welche als finanziell unzureichend angesehen wurden. Der Haupt- und Finanzausschuß hatte deshalb die öffentliche Ausbietung aufgehoben und die Verwaltung beauftragt, Pachtinteressenten ausfindig zu machen, die bereit sind, einen höheren Pachtpreis zu bezahlen. Die Abstimmung des Rates erfolgte mit 12 J a-Stimmen und 9 Enthaltungen. Dem Vorschlag von Ratsmitglied Lorenz, einen heimischen Jäger zu bevorzugen, entsprachen nur 4 Ratsmitglieder.
Anschließend nahm der Rat mit 17 Ja-St imm en bei 8 Gegenstimmen den Beschluß der Jagdgenossenschaft über die Verpachtung des gemeinschaftlichen, ca. 660 ha großen Jagdbezirkes Montabaur I zum Preis von 22.400 DM jährlich und für die Dauer von 12 Jahren zustimmend zur Kenntnis. Das Jagdrevier der Jagdgenossenschaft Montabaur I war bis zum 31.03.1989 anderweitig verpachtet. Der Vertrag läuft zum Ende des Monats aus. Die Jagdgenossenschaf tsversammlunghatte am Donnerstag, dem 02.03.1989 beschlossen. Der neue Pächter hat sich bereiterklärt, sich auf freiwilliger Basis über den gebotenen Pachtpreis hinaus an den Kosten der Neuanlage von Wildäckem und Wiesen zu beteiligen.
Änderungen un Erweiterung des Bebauungsplanes »Altstadt II« beschlossen
Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes beantragte Ratsmitglied Schweizer (FWG), den Tagesordnungspunkt zu vertagen, da die Begründung und Tfextfestsetzung zum Bebauungsplan den Ratsmitgliedern in der Sitzungnicht Vorgelegen hat. Dieser Antrag wurde bei 5 J a-Stimmen mit 20 Gegen-Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit des Stadtrates folgte dem Hinweis der Verwaltung, daß diese Unterlagen aus früheren Sitzungen hinreichend bekannt sind.
Die Bedenken der Eigentümer des Grundstückes Freiherr-vom- Stein-Straße 2, das Grundstück zu Verkehrszwecken in Anspruch zu nehmen, wurden mit 18 Ja-Stimmen bei
Nr, J
6 Enthaltungen zurückgewiesen. Inhalt der Beba
Weiterung sei es, u.a. das Grundstück »Freiheit 1 Straße 2« in den Geltungsbereich zu übernehmen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaff ^ verkehrsgerechten Ausbau des Knotenpunktes »f S tein-Straße/Wallstraße«. Mit der derzeitigen Verk h breite des Knotenpunktes ist z.B. ein Einordnen d« ^ Freiherr-vom-Stein-Straße kommenden Fahrzeugen- ^ schiedenen Fahrtrichtungen nicht möglich. Mit Wh ( *® 1 , schaffende Ein- und Ausfahrt des Parkhauses auf d ^ überliegenden Grundstück ist eine Verbreiterung' zungspunktes unabdingbar. Eine Verbreiterung der%j chen Verkehrsfläche lasse sich aufgrund der örtlichenr® heiten nur unter Inanspruchnahme der Grundstücks^* 1 bäudefläche des Grundstückes »Freiherr-vom-Stein-sr
ermöglichen. ötn
Der Stadtrat faßte anschließend den Zustimmung. nd
zungsbeschluß zur ÄnderungundErweiterungdesBe
planes »Altstadt II« gern. §§ 10 BauGB, 24 GemO Stimmen und 5 Enthaltungen. ’
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 11.07.1988 die Änd und Erweiterung des Bebauungsplanes beschlossen 9 Den Anlaß für die Planänderung sah der Rat darin durch J Neufestsetzung des Maßes der baulichen Nutzung (überba« re Fläche, Festlegung der Vollgeschosse usw.) sowie eine VetM terung der öffentlichen Verkehrsfächen die planunesr * chen Voraussetzungen zu schaffen für eine Neubebauunei Grundstücke entlang der Wilhelm-Mangels-Straße zwy Wallstraße und Steinweg. Diese Neubebauung mit einer M /Geschäftshauszeile mit Parkgarage im Unter/Erdgeschojl folgt das städtebauliche Ziel 1
- die hier z.T. noch vorhandene imgeordnete Altbausubsta unter Beseitigung dieses städtebaulichen Mißstandes n ersetzen;
- weitere Stellplätze mit Verkehrsanbindung an die zentra innerörtliche Durchgangsstraße Wilhelm-Mangels-Stra zu schaffen;
- neu gestaltete Wohn- und Geschäftsräume im 1 der innerstädtischen Geschäftszone BahnhofstraMit« weg/Konrad-Adenauer-Platz zu schaffen.
In die Planerweiterung sollen die inzwischen in das Sa ’ gebiet einbezogenen Grundstücke Wilhelm-Mangels-Stra und 27 sowie Freiherr-vom-Stein-Straße 2 auf genommen! den, um auch für diese Grundstücke die sich aus städtebf chen bzw. verkehrstechnischen Gründen - notwendigen Sai rungsmaßnahmen tatsächlich durchführen zu können. Sosii der Bebauungsplan u.a. auch eine Verkehrsflächenverta rung im Bereich Ecke Wall-/Freiherr-vom-Stein-Straße m Einbeziehung des Grundstückes Freiherr-vom-Stein-Stra vor. Diese Aufweitung soll dazu führen, die dringend notw ge Verbesserung der Verkehrssituation an diesem Kreuzui punkt zu ermöglichen. Diese Maßnahme läßt sich nur unter anspruchnahme privater Eigentumsflächen - und zwar s grund der örtlichen Gegebenheiten nur die des Grundstüd Freiherr-vom-Stein-Straße 2 - erreichen.
Die Bebauungsplanänderung findet ihre Grundlage in ei durch ein Planungsbüro er stellten Fachplanung, in die auch! verkehrstechnische Untersuchung einbezogen war. Ergeh dieser Untersuchung war u.a. auch die Feststellungeineserh ten Fehlbedarfes an Parkplätzen; die vorliegende Bebatuio planänderung berücksichtigt dies u.a. in der Ausweisung« Tiefgarage.
Hinweis: Tfeil 2 wird im nächsten Wochenblatt veröffentlii
öffentliche Bekanntmachung Bürgerversammlung in Montabaur
Die gemäß §§ 16 und 64 Abs. 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) jährlich einzuberufende Bürgf Sammlung findet in Montabaur am
Dienstag, 18. April 1989, um 19.00 Uhr im »Haus Mons-Thbor« statt. Es handelt sich um die Bürgf Sammlung für die Stadt und die Verbandsgemeinde Monta 1 Bereits ab 18.00 Uhr können dort Pläne und Zeichnung® 81 munaler Vorhaben eingesehen werden.
Tagesordnung:
1. Bericht des Bürgermeisters über aktuelle Vorbau® Verbandsgemeinde im Bereich der Stadt Montabaur

