Montabaur
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Die Steigerung der Umlagebeträge beruht ausschließlich auf dem Anstieg der Umlagegrundlagen:
1988 1989
216.868,- DM 246.324,- DM + 29.456,- DM
Während in 1988 der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt in Höhe von 3.000,- DM bewirkt werden konnte, ergibt sich in 1989 bei Gegenüberstellung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes ein Überschuß von 6.000,- DM.
Vermögenshaushalt
Bedingt durch die in 1989 beabsichtigten Vorhaben sind 93.000,- DM bereitgestellt, die wie folgt investiert werden sol
len:
1. Kauf einer neuen Rutschbahn für den Kinderspielplatz an der
Bushaltestelle . 3.000,-DM
2. Ankauf von Bürgersteigflächen, die noch in Privatbesitz sind
(Borastraße, Kißbergstraße). 2.500,- DM
3. Planungskosten für die Anlegung eines
eigenen Friedhofes. 5.000,- DM
4. Kostenanteil der Ortsgemeinde an der
Friedhofserweiterung in Stahlhofen. 44.000,- DM
5. Kauf einer Leiter. 1.500,-DM
6. Ausbau von Wirtschaftswegen. 10.000,- DM
7. Obstbaumpflanzung. 4.000,-DM
8. Grunderwerb. 20.000,-DM
Zur Finanzierung dieses Ausgabenkataloges wurden auf der Einnahmenseite veranschlagt:
1. Rückerstattung des zuviel abgerechneten Kostenanteils beim Bau des Kindergartens
in Stahlhofen. 4.900,- DM
2. Zuweisung vom Naturpark Nassau für die
Obstbaumpflanzung. 1.700,-DM
3. Grundstückserlöse. 30.000,-DM
4. Investitionsschlüsselzuweisung. 2.000,- DM
5. Zuführung vom Verwaltungshaushalt. 6.000,-DM
6. Entnahme aus der allgem. Rücklage. 48.400,- DM
Ausblick 1989 -1991
Der Erwerb eines Fachwerkhauses mit anschließendem Umbau zu einem Gerätehaus, der Ausbau der Schulstraße und der Kißbergstraße sowie die Fertigerschließung des Baugebietes »In den Gärten« sind Schwerpunktprojekte der kommenden Jahre. Ausweislich der mittelfristigen Finanzplanung können auch diese Vorhaben ohne Fremdkapital realisiert werden.
HOLLER
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holler für das Jahr 1989 vom 17.03.1989
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Geneh- migungdurchdieKreisverwaltungMontabaur als Aufsichtsbehörde vom 13.03.1989 hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1989
wird im
VERWALTUNGSHAUSHALT
in der Einnahme auf.. 829.000,-DM
in der Ausgabe auf. 829.000,- DM
im VERMÖGENSHAUSHALT
in der Einnahme auf. 379.000,-DM
in der Ausgabe auf. 379.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf. 18.450,- DM
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf. 80.000,-DM
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftl. Betriebe
(Grundsteuer A). 220 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B). 240 v.H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital. 280 v.H.
--Nr. i J
3. Die HUNDESTEUER beträgt für Hunde, " *
die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten i
für den ersten Hund.
für den zweiten Hund.
für jeden weiteren Hund.
§4 72 '°°ä
Der Oberflächenentwässerungsanteil für 1 ragt 11,50 DM pro qm Verkehrsfläche.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung:
Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rho vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genew“ folgenden Tteilen der Haushaltssatzung der Ortsgem? 0 ler für das Haushaltsjahr 1989 wird hiermit erteilt' '
I. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von ..
II. Zu dem Gesamtbetrag der
Kredite in Höhe von . .
5430 Montabaur, 13.03.1989
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901-10 (S.) Im Auftrag nj
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.03 igy 07.04.1989 während der allgemeinen Dienststunden in» haus in Montabaur, Zimmer 110, öffentlich aus # Hoher, 17.03.1989 Gemeindeverwaltung Hoher (S.) Molsberger, Ortsbürgermeister Hinweis:
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Thgesordnung von Sita Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach] öffentlichen Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich j| Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche RechtsverleL begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von li ler oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, g gemacht worden ist. (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnui Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 41$] 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesfit* 1 « 22.07.1988 (GVBL S. 136).
STAHLHOFEN öffentliche Bekanntmachung
Widmung von Verkehrsflächen im Bereich der Oststr (Parz. 412/1 und 1959/1) in Stahlhofen Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßeng Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 1.8.1977« die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 aLStrfi| mäß dem Beschluß des Ortsgemeinderates Stahlhofen vi 03.03.1989 dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
Bezeichnung
Oststraße (Parz.412/1 und 1959/1) und 1958 bis Flurs!«
412/2 undälj
Als Thg der Verkehrsübergabe gilt der 01.03.1988.
Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach! kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur (Banal Konrad-Adenauer-Platz 8,5430 Montabaur, schriftlich öden Niederschrift einzulegen.
5431 Stahlhofen, 17. März 1989 Fehl, Ortsbürgermeister
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DAUBACH
Klappern an den Kar tagen Die Kinder sind am Karfreitag um 12 und um 18 Ute s( y' Karsamstag um 12 Uhr wieder mit ihren Klappe™® sehen zum Dorfumzug eingeladen. Treffpunkt ist am 1 Zum Abschluß spendiert der Westerwald-Verein wie kleine Überraschung.

